Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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(Nr. 3007.) Allerhoͤchster Erlaß vom 25. Juni 1848., betreffend das vorlaͤufige Fortbeste- 
hen der Ermäßigung der Assekuranzgeböhr für Geldsendungen in Beträ- 
gen über 1000 Rehlr. 
A.. den Bericht des Finanzministerii und des Ministerül für Handel, Ge- 
werbe und öffentliche Arbeiten vom 15. d. M. bestimme Ich hierdurch, daß 
die in Meiner Order vom 8. April d. J. vorlaufig auf drei Monate bewilligte 
Ermäßigung der Assekuranzgebühr für Geldsendungen in Beträgen über 1000 
Rehlr. auf die Hälfte des gesetzlichen Betrages auch ferner, und so lange fort- 
bestehen soll, als das Bedürfniß dafür vorhanden ist. Dabei bestimme Ich 
jedoch, daß bei dergleichen Sendungen die Ermäßigung der Assekuranzgebühr 
nur für den, Tausend Thaler übersteigenden Theil der deklarirten Summe ein- 
zutreten hat, für die ersten Tausend Thaler aber die volle Gebühr zu emrrich- 
ten ist. Das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten hat 
die Ausführung dieser, durch die Gesetzsammlung zu publizirenden Verordnung 
zu bewirken. 
Sanssouci, den 25. Juni 1848. 
Friedrich Wilhelm. 
Hansemann. von Patow. 
An 
das Finan ministerium und das Ministerium für Handel, Gewerbe und offent- 
liche Arbeiten. 
  
Mr. 3006.)
	        
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