Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

(Nr. 2916.) Genehmigungs= und Bestätigungsurkunde für den zweiten Nachtrag zum Statut 
der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft. Vom 5. November 1847. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem die Niederschlesische Zweigbahngesellschaft in der Generalversammlung 
vom 29. Mai 1847. beschlossen hat, das von Uns unterm 8. November 1844. 
Allerhöchst bestätigte Statut (Gesetzsammlung für 1844. S. 677. und fol- 
gende) in einigen Punkten abzuändern, so wollen Wir, dem im F. 20. des 
— enthaltenen Vorbehalt gemäß, zu den beschlossenen Abänderungen hier- 
durch Unsere Genehmigung ertheilen und den auf Grund der Ermächtigung 
der Generalversammlung von der DOirektion verfaßten, in notarieller Ausferti- 
*m beiliegenden zweiten Nachtrag zum Statut hierdurch in allen Punkten 
estaͤtigen. 
Weser Erlaß ist nebst dem gedachten Nachtrage durch die Gesetzsamm- 
lung bekannt zu machen. 
Sanssouci, den 5. November 1847. 
(L. S) Friedrich Wilhelm. 
Uhden. v. Duͤesberg. 
  
(r. 2914.) * Zwei-
	        
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