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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 35.
(Nr. 3018.) Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1848., betressend die Grabenschau-Ordnung
für die Niederung der Nuthe und Nieplitz.
A. den Bericht vom 1. November v. J. will Ich die Grabenschau-Ordming
des Nuthefließes und der in selbiges geleiteten kleinen Flüsse und Hauptgrdben
vom 19. September 1781. hierdurch aufheben und genehmigen, daß der
nach Anhbrung der Betheiligten aufgestellte, Mir vorgelegte Entwurf einer
neuen Grabenschau-Ordnung, nachdem Sie denselben werden vollzogen haben,
als eine örtliche Polizeiverordnung durch Aufnahme in das Potsdamer NMierunge
Amtsblatt in Kraft gesetzt werde. — Zugleich verleihe Ich dem Schauverbande
die Rechte einer Korporation und ermächtige denselben, auf den Grund eines
vorschriftsmäßigen Beschlusses auch Besitzer von Grundstücken, welche an den
gedachten Gewässern in den ehemals zum Königreich Sachsen gehöôrigen Lan-
destheilen belegen sind, zum Verbande heranzuzlehen. Dieser Erlaß ist durch
die Gesetzsammlung zur offentlichen Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 17. April 1818.
Friedrich Wilhelm.
v. Auerswald.
An den Staatsminister v. Auerswald.
Jadraang 1646. (Nr. 3018—3019.) 40 (Nr. 3019.)
Ausgegeben zu Berlin den 24. August 1848.