Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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g. 12. 
Die in den I#. 4., 8., 9., 10. vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt- 
machungen erfolgen mit voller Wirkung einer speziellen Benachrichtigung an 
die Betheiligten durch nachstehende bffentliche Blätter 
die Hamburg wöchentlichen gemeinnützigen Nachrichten, 
den Hamburgischen Correspondenten, 
den Allgemeinen Preußischen Staats-Anzeiger, 
die privilegirte Berlinsche Zeirung, 
die Großherzoglich Mecklenb. Schwerinschen Anzeigen und 
den Altonaer Merkur. 
Im Fall des Eingehens einer dieser Zeitungen bleibt es der Gesell- 
schaftsdirektion überlassen, derselben ein anderes, in demselben Territorio er- 
scheinendes Tageblatt zu substituiren. 
Prioritäts-Obligation 
der 
Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. 
Zweite Emission der II. Serie. 
Jeder Obligation sind zwölf Die Erneuttung der Kupons 
Kupons auf sechs Jahre und /½“ nach Ablauf von sechs Jahren 
ein Talon beigesügt. ersolgt nur gegen Rückgabe des 
§ über beigefügten Talons. 
Zwei Hundert Thaler Preußisch Kurant. 
Inhaber dieser Obligation zweiter Emission hat auf Höhe des obigen 
Betrages von Zwei Hundert Thalern Preufs. Kurant Antheil an dem unter 
Konfirmation der Allerhöchsien und höchsten Territorial-Regierungen und nach 
den Bestimmungen des umstehend abgedruckten Scatutsnachtrages emittirten 
Kapitale von einer Million Thalern Prioritäts -Obligationen zweiter Emission 
der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. 
Berlin und Hamburg, den 181 
Die Direktion der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. 
» (Stempel.) 
Fuͤr die Kontrole 
(Original-Unterschrift.) 
2.
	        
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