Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

— 247 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Jr. 40 — 
  
(Nr. 3030.) Allerhöchster Erlaß vom 25. August 1848., nebst Tarif zur Erhebung des 
Hafen= und Brücken-Aufzugsgeldes in Stettin, von demselben Tage. 
A. Ihren Bericht vom 12. August d. J. habe Ich den anliegenden Tarif 
zur Erhebung des Hafen= und Brücken-Aufzugsgeldes in Stettin genehmigt 
und vollzogen, und beauftrage Sie, denselben mit diesem Erlasse durch die Ge- 
setzsammlung zur oöffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Der Tarif soll sofort in Kraft treten und bis zum 1. Januar 1852. 
gültig bleiben, bis zu welchem Zeitpunkte die definitive Regulirung der Hafen- 
abgaben zu Stertin erfolgen muß. 
Die Ertheilung der Instruktion zur Erhebung und Kontrollirung der 
nach dem anliegenden Tarife zu erhebenden Abgaben bleibt Ihnen, dem Fi- 
nanzmirister und dem Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 
erlassen. 
Sanssouci, den 25. August 1848. 
Friedrich Wilhelm. 
Hansemann. Milde. Kühlwetter. 
An die Staatsminister Hansemann, Milde und Kühlwetter. 
Jabegang 4848. (Nr. 3030.) 40 Tarif 
Ausgegeben zu Berlin den 21. September 1848.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.