Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

— 327 — 
mungsort, beziehungsweise von der geschehenen Aufstellung desselben angestellt 
und es werden die hieruͤber zu ertheilenden Bescheinigungen spaͤtestens in drei 
Tagen nach der veranstalteten Untersuchung ausgefertigt. 
K. 16. 
Sollen Dampfkessel, welche sich bereits im Gange befanden, als die 
Allerhöchsie Kabinets-Order vom 1. Januar 1831. Gesetzeskraft erhielt, oder 
welche zwar erst spater aufgestellt, vor ihrer Benutzung aber nach Maaßgabe 
der zur Zeit ihrer Aufstellung bestehenden Vorschriften geprüft worden sind, 
an einem anderen Orte benutzt werden, so kann eine Abänderung ihrer Kon- 
struktion nicht gefordert werden. In allen anderen Beziehungen sind jedoch 
in diesen Fädllen die in dem gegenwärtigen Regulativ getroffenen Bestimmun- 
gen zu beobachten. 
Berlin, den 6. September 1848. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage 
v. Pommer Esche. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.