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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 54. —
(Nr. 3063.) Bestätigungsurkunde für die Berliner gemeinnützige Baugesellschaft. Vom
28. Oktober 1848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ꝛc. ꝛc.
Nachdem unter der Benennung „Berliner gemeinnuͤtzige Baugesellschaft“
in Berlin ein Aktienverein mit einem auf mindestens 20,000 Rehlr. und höch-
stens 1,000,000 Rehlr. angenommenen Grundkapitale hauptsächlich zu dem
Zwecke zusammengetreten ist, um in gemeinnütziger Weise durch Bauausfüh-
rungen in den verschiedenen Stadttheilen Berlins oder vor dessen Thoren ge-
sunde und geräumige Wohnungen zur billigen Bermiekhung an sogenannte
kleine Leute mit der Aussicht für Letztere auf den Erwerb des Eigenthums
der bebauten Grundsiücke zu beschaffen, wollen Wir dem anliegenden, unterm
13. September 1848. gerichtlich vollzogenen Statut des Vereins mit der
Maaßgabe:
daß alle im Inmteresse der Gesellschaft zu erlassende öffentliche Bekannt-
machungen, namentlich auch das im F. 20. des Statms erwähnte Auf-
cbot ausgeloosier Aktien, soweit dasselbe durch die Zeitungen erfolgen
oll, durch die im F. 18. daselbst genannten beiden Zeitungen und im
Falle des Eingehens der einen oder andern dieser Zeitungen, durch die-
jenige Zeitung, welche der Vorstand der Gesellschaft in deren Stelle
bestimmen wird, zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden;
hierdurch Unsere landesherrliche Bestatigung ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist mit dem Statut durch die Gesetzsammlung
bekannt zu machen. «
Gegeben Sanssouci, den 28. Oktober 1848.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Bonin. Kisker.
Jabrgang 1848. (Ne. 3063.) 63 Gesell=
Ausgegeben zu Berlin den 6. Dezember 184.