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Residenzstadt durch den guten Sinn der Bürger der letzteren völlig wiederher-
geleelt sein und den freien Berathungen der Volksvertreter daselbst alsdann
ichts im Wege stehen wird.
Wir wollen jedoch die Uns besonders am Hezen liegende Hebung des
Wohlstandes det ländlichen Bevölkerung, sowie die keinen Asschut duldende
Befriedigung mehrerer anderer, durch ein dringendes Zeitbedürfniß hervorgeru-
fener Wünsche Unseres getreuen Volkes unter jener nothwendigen Verzögerung
nicht leiden lassen, und werden daher mehrere Eesese unter dem Vorbehalt der
Genehmigung der zunächst zusammentretenden Kammern in kürzester Zeit zur
Publikation bringen, unter Anderem:
1) eine Verdrdnung über die interimislische Regulirung der gutsherrlich-bauer=
lichen Verhältnisse in der Provinz Schlesien;
2) eine Verordnung über die Einführung des mündlichen und öffentlichen
Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen;
3) eine Verordnung über Aufhebung des bäuerlichen Erbfolgegesetzes in
Westphalen;
4) eine Verordnung über M#fhehung der Privatgerichtsbarkeit und des exi-
Mis Gerichtsstandes, sowie über die anderweitige Organisation der
erichte;
5) eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der Zirkularverfügung vom
26. Februar 1799. und die Abänderung der Insjurienstrafen.
Der nächsten Volksvertretung werden zur Berathung vorgelegt werden:
1) ein Gesetz, betreffend das Recht der Aeltern zur Bestimmung der Reli-
gion ihrer Kinder;
2) ein Gesetz über Regulirung der, Mühlenabgaben;
3) ein Gesetz über die Verpflichung der Gemeinden zum Schadensersatz bei
Tumulten;
4) ein Gesetz über Aufhebung der Grund= und Klassensteuerbefreiungen und
wegen Einführung einer allgemeinen Grundsteuer;
5) ein Gesetz über die Einkommensteuer;
6) eine neue Ablösungsordnung und ein Gesetz, betreffend die unentgeltliche
Aufhebung verschiedener, Lasten und Abgaben;
7) eine Gemeindeordnung;
8) eine Kreis-, Bezirks= und Provinzialordnung;
9) eine Verordnung, betreffend die Aufhebung einiger Ehehindernisse;
10) eine Verordnung über die Form der Eide.
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