Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Residenzstadt durch den guten Sinn der Bürger der letzteren völlig wiederher- 
geleelt sein und den freien Berathungen der Volksvertreter daselbst alsdann 
ichts im Wege stehen wird. 
Wir wollen jedoch die Uns besonders am Hezen liegende Hebung des 
Wohlstandes det ländlichen Bevölkerung, sowie die keinen Asschut duldende 
Befriedigung mehrerer anderer, durch ein dringendes Zeitbedürfniß hervorgeru- 
fener Wünsche Unseres getreuen Volkes unter jener nothwendigen Verzögerung 
nicht leiden lassen, und werden daher mehrere Eesese unter dem Vorbehalt der 
Genehmigung der zunächst zusammentretenden Kammern in kürzester Zeit zur 
Publikation bringen, unter Anderem: 
1) eine Verdrdnung über die interimislische Regulirung der gutsherrlich-bauer= 
lichen Verhältnisse in der Provinz Schlesien; 
2) eine Verordnung über die Einführung des mündlichen und öffentlichen 
Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen; 
3) eine Verordnung über Aufhebung des bäuerlichen Erbfolgegesetzes in 
Westphalen; 
4) eine Verordnung über M#fhehung der Privatgerichtsbarkeit und des exi- 
Mis Gerichtsstandes, sowie über die anderweitige Organisation der 
erichte; 
5) eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der Zirkularverfügung vom 
26. Februar 1799. und die Abänderung der Insjurienstrafen. 
Der nächsten Volksvertretung werden zur Berathung vorgelegt werden: 
1) ein Gesetz, betreffend das Recht der Aeltern zur Bestimmung der Reli- 
gion ihrer Kinder; 
2) ein Gesetz über Regulirung der, Mühlenabgaben; 
3) ein Gesetz über die Verpflichung der Gemeinden zum Schadensersatz bei 
Tumulten; 
4) ein Gesetz über Aufhebung der Grund= und Klassensteuerbefreiungen und 
wegen Einführung einer allgemeinen Grundsteuer; 
5) ein Gesetz über die Einkommensteuer; 
6) eine neue Ablösungsordnung und ein Gesetz, betreffend die unentgeltliche 
Aufhebung verschiedener, Lasten und Abgaben; 
7) eine Gemeindeordnung; 
8) eine Kreis-, Bezirks= und Provinzialordnung; 
9) eine Verordnung, betreffend die Aufhebung einiger Ehehindernisse; 
10) eine Verordnung über die Form der Eide. 
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