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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 56. —
(Nr. 3009.) Bestätigungsurkunde des zweiten Nachtrags zu den Statuten der Prinz-Wil-
helm Eisenbahngesellschaft, nebst diesem Nachtrage. Vom 4. November
848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. .
Nachdem die Prinz-Wilhelm Eisenbahngesellschaft in der außerordentlichen
Generalversammlung vom 27. September 1848. nach Inhalt des Uns vorge-
legten Protokolls beschlossen har, Behufs Berichtigung besichender Schulden
und Vervollständigung der Bahnanlagen, wie der Betriebsmittel, unter Abän-
derung des F. 5. der von Uns unterm 2. Mai 1845. besiätigten Statuten und
des §. 1. des unterm 17. Mai 1817. von Uns genehmigken Nachtrages zu
denselben, ihr Anlagekapikal durch Ausgabe einer zweiten Serie von Prioritäts-
Obligationen im Betrage von 375,000 Rlhlr. anderweit zu erhöhen, wollen
Wir zu dieser neuen Erhöhung des Grundkapitals, sowie zur Ausgabe von
3750 Stück Prioritätsobligationen zu 100 Rchlr., gemäß des §. 2. des Ge-
setzes vom 17. Juni 1833. Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen und
den anliegenden, notariell vollzogenen zweiten Nachtrag zu den Statuten der
"Minz-Wilhelm Eisenbahngesellschaft in allen Punkten beslätigen.
Die gegenwärtige Urkunde soll nebst dem gedachten Nachtrage durch die
Gesetzsammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Sanssouci, den 4. November 1548.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Bonin.
69 Nach-
en 11. Dezember 1848.