Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
(Nr. 3071.) Allerhöchster Erlaß vom 4. November 1848., betrefsend die den betheiligten 
Gemeinden in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Chaufsec 
von Ablen über Freckenhorst nach Warendorf bewilligten siskalischen 
Vorrechte. 
Ne Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den von den 
Gemeinden Ahlen, Neu-Ahlen, Vorhelm, Enniger, Hötmar, Freckenhorst und 
Warendorf in den Kreisen Beckum und Warendorf unternommenen Bau 
einer Chaussee von Ahlen über Freckenhorsi nach Warendorf genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß die Vorschriften der Verordnung vom 
11. Juni 1825. (Gesetz-Sammlung für 1825. Seite 152.) in Betreff 
der Entnehmung von Chaussee-Neuban= und Unterhaltungs = Materialien 
von benachbarten Grundstücken, sowie das Erpropriationsrecht für die 
zur Chaussec erforderlichen Grundstücke, auf die obengedachte Straße Anwen- 
dung finden sollen. Zugleich will Ich den gedachten Gemeinden das Recht zur 
Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-Chausseen geltenden 
Tarif verleihen. Auch sollen die zusätzlichen Bestimmungen dieses Tarifs, sowie 
alle für die Staats-Chausseen bestehenden polizeilichen Bestimmungen, insbeson- 
dere die Vorschriften der Verordnung vom 7. Juni 1844. über das Verfahren 
bei Untersuchung und Bestrafung von Chausseegeld= und Chaussee -Polizei- 
Uebertretungen, auf die gedachte Straße Anwendung finden. Der gegenwärtige 
Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 4. November 1848. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Bonin. 
An den Sotaatsminister von Bonin. 
—-—°—— — 
Jahrgang 1846. (Nr. 3071.) 71 (Nr. 3072.) 
Ausgegeben zu Berlin, den 22. Dezember 1848.
	        
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