Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

— 458 — 
Ausgabe. 
  
  
Fortdauernde Ausgaben. 
A. Betriebs-, Erhebungs- und Verwaltungskosten und Lasten der 
einzelnen Einnahmezweige. 
I. Finanzministerium. 
der Domainen und Forsten. 
a) der Domanenn . . . ,................. 
b)derForsten............................·............................... 
c)CenkkalvekwaltungdekDomainenundFotsten.................. ..... 
der direkten Steuern. 
a) der Grundsteuer . . ............·..................................... 
b)derKlassensteuck..............................·..·..................... 
c)dekGewerbesteuek..................................................... 
der indirekten Steuern. 
a) Gemeinsame Lasten und Verwaltungskosten sämmklicher Einnahmezweige 
b) der Schifffahrtsabgabeen. 
c) der Stempelstren . . .. . . . . . . . . . 
) der Chausseegelkeen . . .. . . . . . . . . . . 
) der Brück-, Fähr= und Hafengelleeeeerereiirrrrrrr .. . . . . . . . . . ... 
I!) der Hypotheken= und Gerichtsschreiberei-Gebühten 
Summe 3. 
des Salzmonopols. 
a) Salzankaufs-, Verpackungs= und Transportkosteen ... .. . . ... 
b) Salzdebits-Verwalltungskosn 
Summe 4. . . . . . 
der Lotterie. . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. . . . . .. . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . ............ 
des Seehandlungs-Instituts. 
Die Verwaltungskosten im Vetrage von 54,579 Rthlr. 15 Sgr. werden aus 
den eigenen Fonds des Instituts bestritten. 
der Hauptmuͤnze. 
Die Verwaltungskosten im Betrage von 19,097 Rthlr. 20 Sgr. werden aus 
dem Gewinne, noͤthigenfalls aus dem Betriebsfonds der Muͤnze bestritten. 
Summe I. Finanz--Ministerium .. ...
	        
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