Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

Register 
zur Gesetz-Sammlung, Jahrgang 1848. 
Bemerkung. Die am Schlusse der einzelnen Sätze befindlichen Zahlen weisen auf 
die Seiten hin. 
Abkärzungen: A. K. O. (Allerböchste Kabluets -Order.) A. E. (Aller- 
böchter Erlaßb.) G. (Gesetz.) V. (Veror#ung.) V. U. (Verfassungs- 
Urkunde.) 
  
I. Sachregister. 
A. 
Aachene###Stadtobligationen, auf den Inhaber lautend, 
zum Betrage von 100,000 Rihlr., deren Ausstellung und 
Ausgabe zur Regulirung des städtischen Haushalts und 
zur Fortsetzung der unternommenen össentlichen Bauten, 
(Privil, v. 19. Juni 48.) 1606. 167. — jährl. Verzin- 
sung ders. mit 5 Prozent auf die bei den Obligationen 
befindlichen Zinsscheine. (ebend.) 1066. — deren Amorti- 
sation nach dem festgestellten Tilgungsplane durch jährl. 
Verloosung in den Jahren 1853 bis 1872. (ebend.) 166. 
Abgaben, verschiedene, über deren unentgeltliche Aufhe- 
bung wird der nächsten Volksvertretung ein Gesetz zur 
Berathung vorgelegt werden. (Patent v. 5. Dezbr. 48. 
Nr. 6.) 393. — für die Staatskosse, dies. dürfen nur, soweit 
sle in den Staatshaushalta-Etat ausgenommen oder durch 
besondere Gesetze angeordnet sind, erhoben werden. 
(Verf.-Urk. vom 5. Dezbr. 48. Art. 99.) 388. — be- 
stehende, deren Forterhebung. Cebend. Art. 108.) 390. 
— Natural- und Geldabgaben, Sistirung der Verhand- 
lungen und Prozesse über deren Ablösung; s. Ablö- 
sungen. — deren interimistische Regulirung in den guts- 
herrlich-bäuerlichen Verhältnissen der Provinz Schlesien, 
durch Vermittelung von Schiedsgerichten. (V. v. 20. 
Dezbr. 48.) 427 — 441. 
Abgeordnete Cund deren Stellvertreter) für die zur 
Vereinbarung der Preuß. Staatsverfassung zu beru- 
fende RNational-Versammlung, deren Wahl und An- 
nahme. (G. v. 8. April 48. #b# 5— 11.) 90. 91. — 
dieselben Nimmen in letzterer nach ihrer eigenen unabhän- 
gigen Uberzeugung und sind an Aufträge oder Instruk- 
Johrgaug 1848. 
A. 
tionen nicht gebunden. (ebend. s§. 10.) 91. — Schutz 
derselben für ihre Abstimmungen, sowie für die von ihnen, 
Abgeordnete, (Forks.) 
als solchen, ausgesprochenen Worte und Meinungen; desgl. 
gegen Untersuchungen und Verhoftungen, sowie gegen 
sedes Strafoerfahren wider dies. während der Dauer der 
Versammlung. (G. v. 23. Juni 48.) 157. — verlieren 
ohne neue Wahl Sitz und Stimme in der Versammlung 
durch Annahme eines besoldeten Staaotsamts oder einer 
Beförderung im Staatsdienste. (G. v. 6. Juli 48.) 168. 
— Abgeordnete (Mitglieder) für die erste Kammer, 
deren Wahl und Annahme (Verf.-Urk. v. 5ö. Dezbr. 48. 
Artt. 62 — 65. 72. 77. 82. 83.) 383. 384. 385. 386. — 
Stellvertreter werden für dieselben nicht gewählt. (ebend. 
Trt. 74.)385. — die Abgeordneten stimmen nach ihrer freien 
Überzeugung und sind an Aufträge und Onstruktionen 
nicht gebunden. (ebend. Art. 82. u. 83.) 386. — bie- 
selben erhalten weder Reisekosten noch Diäten. (ebend. 
Art. 84.) 386. — Untersuchungs= und Haftverfahren ge- 
gjen dies. (ebend. Art. 83.) 386. — interimistisches Wahl- 
gesetz für dieselben (vom 6. Dezbr. 48.) 395—398. — 
Abgeordnete (Mitglieder) für die zweite Kammer, de- 
ren Wahl und Annahme. (Verf.-Urk. v. 5. Dezbr. 48. 
Art. 66. 69 — 72. 77. 82. 83.) 384. 385. 386. — 
Stellvertreter werden für dieselben nicht gewählt. (ebend. 
Art. 74.) 385. — die Abgeordneten stimmen nach ihrer 
freien Uberzeugung und sind an Aufträge und Instruk- 
tionen nicht gebunden. (ebend. Art. 82. und 83.) 386. 
— dieselben erhalten aus der Staatskasse Reisekosten und 
a Diãten
	        
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