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Depositalmäßige Sicherheit, Annahme der Schuld-
verschreibungen zur freiwilligen Staatsanleihe als solche,
gleich den Staatsschuldscheinen, nach der A. K. O. v.
3. Mai 1821. (A. E. v. 14. Juni 48.) 156.
Deputirte, siehe Abgeordnete.
Detent ion von Landstreichern, Bettlern und Arbeits-
scheuen in den Korrektioneaustalten der Kurmark, Ver-
fahren rückslchtlich ders. (Regl. v. 14. Jan. 48. S. 48.
—61.) 51—83.
Detentionskosten für die in die Landarmen= und Kor-
rektionsanstalten der Kurmark eingebrachten Landarmen
und Koriigenden, deren Jufhringung. (Regl. v. 14.
Janr. 48. S§. 4. u. 5.) 39.
Deutsche Kriegs= u. Handelsflagge, slehe
Flagge.
Deutsche National-Versammlung (zu Frankfurt
a. M.), Wahl der Preußischen Abgeordneten zu dersel-
ben. (V. v. 11. Apr. 48.) 94—90. — Erlaß eines
Reglements zur Ausführung dieser Verordnung durch das
Staatsministerium. (ebend. §. 12.) 96. — slehe ferner
deutsche Reichsversammlung.
Deutsche Reichs-Centralgewalt, provisorische,
Strasen wegen Bedrohungen, Beleidigungen und Thät-
lichkeiten gegen Beamte derselben. (Reichsgesetz v. 10.
Ollbr. 48. Art. 8. u. Aherh. Königl. Publ. Patent v.
17. Oktbr. 48.) 312.
Deutsche Reichsversammlung, verfassunggebende,
Verfahren im Falle gerichtlicher Anklagen gegen deren
Mitglieder. (Reichsgesetz vom 30. Septbr. u. allerh.
Publlkations = Patent v. 14. Obtbr. 48.) 286. f. —
Reichsgesetz zum Schutze derselben, v. 10. Oktbr. 1848.
(A. Publik. Patent 12. Oktbr. 48.) 311. 312. —
Strase wegen gewaltsamen Angriffe auf dieselbe. (ebend.
Art. 1.) 311. — desgl. wegen Theilnahme an einer
Zusammenrottung in der Nähe des Sißungslokals wäh-
rend der Sitzung. (ebend. Art. 2.) 311. — Verbot von
Volksversammlungen unter freiem Himmel innerhalb einer
Entfernung von fünf Meilen von dem Sihe der Ver-
sammlung während deren ganzen Dauer. (Art. 3.) 311.
— Scrsen wegen gewaltsamen Eindringens in das
Sitzungelokol, wegen Thätlichkeiten und Beleidigungen
der Mitglieder, Beamten oder Diener der Versammlung.
(Art. 4— 7.) 311. 312.
Diäten (Tagegelder), für Staatsbeamte auf Dienstreisen,
deren Erhöhung v. 1. Juli 48. ab. (A. C. v. 10. Juni
48. s. 5.) 132. 153. — der den Verhältnissen nicht
mehr entsprechende S. 7. der Verord. v. 28. Juni 1825.
wird außer Anwendung gesetzt. (ebend. §. 6.) 153.—
für Geschäfte außerhalb des Wohnorts in geringerer
Entfernung, als einer Viertelmeile, werden keine Diäten
gewährt. (ebend. . Z.) 152. — solche erhalten die Mit-
Sachregister.
1848.
Dläten (Tagegelder), (Forts.)
glieder der ersten Kammer nicht. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr.
48. Art. 84.) 386. — die Mitglieder der zweiten Kam-
mer empfangen solche aus der Staatskasse nach Maßgabe
des Gesetzes. (ebend. Art. 84.) 386. — ein Verzicht
darauf ist seitens der letztern unstatthaft. (edend. Art. 84.)
386
Diebstähle, die wegen deren Bestrafung erlassene
Cirkular= Verord. v. 26. Febr. 1799. wird ausgehoben;
dagegen finden bis zur Publikation des neuen Strafrechts
in Bezug auf biese und ähnliche Verbrechen lediglich vie
Vorschriften des Tit. 20. Thl. II. des Allg. L. R. nebst
den zu denselben ergangeuen anderweitigen Bestimmun-
gen Anwendung. (V. v. 18. Dezbr. 48. S. 1.) 423.
Diener, auf Dienstreisen von einem der Staatsbeamten
der ersten fünf Rangklassen mitgenommen, für solchen
können 5 sgr. auf die Meile liquidirt werden. (A. E.
v. 10. Juni 48. §. 1. Nr. 4.) 152.
Dieaste, Sistirung der Verhandlungen und Prozesse über
deren Ablösung. (G. v. 9. Oktbr. 48.) 276—279. —
deren interimistische Regulirung, Aufhebung oder Ab-
lösung in den Jgutsherrlich -bäuerlichen Verhältnissen der
Prooinz Schlesien, durch Vermittelung von Schie
gerichten. (V. v. 20. Dezbr. 48.) 427— — s.
auch Ablösungen.
Dienstentlaffung, keine härtert Strafe als diese
soll in Folge eingetretener Amnestie gegen unmittelbare
und mittelbare Staatsbeamte, sowie gegen Offtziere,
Geistliche und Lehrer an öffentlichen Schulen, welche
sich bei der Insurrektion in der Provinz Posen bethei-
ligt haben, erkannt werden. (A. E. v. 9. Oktbr. 48.)
279.
Dienstentsetzung, siehe Amtsentsetzung.
Dienstreisen der Staatsbeamten, Gewährung von Diä-
ten und Reisekosten auf solchen. (A. E. v. 10. Juni 48.)
151 — 153. — s. auch Diäten und Reisekosten.
Dienstversetzungen, bei solchen können verheirathete
Staatsbeamte, wenn ste auf Reisekosten, nicht aber auf
eine Umzugsentschädigung Anspruch haben, erstere nach
§S. 2. des allerhöchsten Erlasses v. 10. Juni 48. liqui-
diren. (daselbst §. 4.) 152. — deren Ausführung gegen
Richter. (Verf. Urk. v. S. Dezbr. 48. Art. 86.) 387.
Dirschau, Stadt, siehe Eisenbahnen Nr. 5.
Disponible (zur Disposition gestellte) Staatsbeamte,
siehe Woartegelder unb Wartegelbeempfänger.
Diszi „gegen Beamte, die
darüber ergangene Verordnung v. 29. März 1844. tritt
in Beziehung auf den Richterstand außer Kraft. (V. v.
6. April 48. 8. 3.) 87.
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