Sachregister.
Frieden zu schließen, hat der König das Recht.
Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 46.) 381.
Friedland, Ort, siehe Chausseebau Nr. 13.
(Verf.
Fuhrkosten, deren Gewährung für Staatsbeamte auf
Dienstreisen. (A. E. v. 10. Juni 48. 85. 1—4.) 131.
152. — s. auch Reisekosten.
G.
Garantieen, zu Lasten des Staate, deren libernahme
findet nur auf Grund eines Gesetzes statt. (Verf. Urk.
v. 5. Dezbr. 48. Art. 102.) 389.
Garantieprämie für Geldsendungen in Beträgen von
mehr als Tapsend Thalern, slehe Assekuranzgebühr.
Gaserleuchtungs-Gesellschaft, Barmer, s. letz.
Gebühren (Sporteln), solche können Staats- oder Kom-
munalbeamte nur auf Grund des Gesetzes erheben.
(Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 101.) 389.
Gebührenfreiheit (Sportelfreiheit), dieselbe steht den
öffentlichen Darlehnskassen in demselben Umfange, wie
der Preuhischen Bank, zu. (G. v. 15. April 48. §. 11.)
107. — bei dem Expropriations- und Entschädigungs-
Verfahren wegen Abtretung von Grund und Boden zu
den Strom- und Deichbauten an der Nogat 2c. (V. v.
12. April 48. S. 7.) 128. — für die Vethandlungen
und Urkunden bei Aussührung der Nieder-HOderbruche-
Meliorationen. (V. v. 22. Aug. 48. §S. 8.) 283. — des
Landarmen-Instituts der Kurmark, in Prozessen und son-
stigen Rechtsangelegenheiten. (Regl. v. 14. Janr. 48.
4. 10.) 40. — der Unterstützungs-Anstalt für die emeri-
tirten evangelischen Geistlichen der Provinz Branden-
burg. (A. K. O. v. 29. Novbr. 47. u. §. 15. des
Regl.) 22. 23. — in allen Angelegenheiten der Bürger-
wehr. (G. v. 17. Oktbr. 48. S. 127.) 309.
Geburten, in geduldeten Religionsgesellschaften, deren
ortsgerichtliche bürgerliche Beglaubigung unter Mitwir-
kung bestimimter Ortspolizeibehörden oder polizeilicher
Beamten rückslchtlich der nach §§. Z. 4. u. 9. der Verord.
v. 30. Märg. 47. vorgeschriebenen Erfordernisse. (A. E.
v. 29. Apr. 48.) 129. — desgl. unter Juden, in Be-
giehung auf die nach 88. 10. 11. u. 15. des Gesetzes
v. 23. Juli 47. angeordneten Anzeigen und Erklärungen.
(ebend.) 129.
Gesänguißstrafe, Verwandlung von Geldbußen in
solche für Preßvergehen im Falle des Unvermögens.
(G. v. 17. März 48. S. 6.) 71.— s. auch Freiheits-
strase und Strasen.
Gehälter, stehe Besoldungen.
Geisteskranke (Gemüthskranke), deren Hellung und
sichere Verwahrung in den dazu bestimmten Anstalten
1848. 23
Geisteskranke, (Gemüthsfranke), (Forts.)
der Kurmark und Revision des darüber in ders. beste-
henden Reglements v. 16. Apr. 1802. Fulrer-#eg.
v. 14. Janr. 48. S§. 2. u. 62.) 38. 33.
Geistliche, rückslchtlich der Bestrafung der von solchen
begangenen Verbrechen, Vergehen oder Übertretungen
treten im Bezirke des Appellationsgerichtehofes zu Cöln
das Rheinische Strafgesetzbuch und die zu bessen Ergön-
mung oder Abänderung vor dem 6. März 1621. erlassenen
Gesetze wieder in Kraft. (V. v. 15. Apr. 48. Ss. 1.
3. u. 15.) 101. 103. — dagegen treten außer Krast
die A. K. O. vom 6. März 1821. u. 2. Aug. 1834.
und die Uerordnung v. 18. Febr. 1842. (ebend. §. 15.)
103. 104. — Geilliche, welche slch bei der Insurrektion
in der Provinz Posen betheillgt haben, gegen solche soll
in Folge eingetretener Amnestie keine härtere Strafe,
als Dienstentlassung, erkannt werden. (A. E. v. 9. Ok-
tobr. 48.) 279. — emeritirte, evangelische der Provinz
Brandenburg, Bekanntmachung ver 8§. 2. u. 15. des
Reglements des Unterstützungssonds für dies., die berech-
tigten und verpflichteten Theilnehmer und die besondern
Rechte der Anstalt betr. (A. K. O. v. 29. Novobr. 47.
mit Anl.) 27. — s. auch kirchliche Stellen.
Geistliche Angelegenheiten, slehe Ministerium
ders.
Geldabgaben, Sistirung der Verhandlungen und Pro-
zesse über deren Ablösungen, slehe letztere.
Gelder, Unnahme und Wiederauszaklung ders. in kleinen
Beträgen bis zu 25 Rtblr. für Privatpersonen durch
Vermittelung der Postanstalten bei Aufgabe von Briefen
oder Briesadressen. (A. E. v. 24. Mai 48.) 165.
Geldsendungen, mit der Post, Ermäßigung der Porto-
Taxe für solche. (A. K. O. v. B. April 48. Nr. I.)
99. 100. — für solche findet kein Deklarationszwang
mehr statt, dagegen aber auch kein Ersatz im Falle eines
Verlustes oder der Beschädigung einer nicht deklarirten Sen-
dung. (ebend.) 100. — jährlich bedeutende, für solche fin-
den in der Folge Portorestitutionen nicht mehr statt. (ebend.
Nr. II.) 100. — Berechnung der Assekuranzgebühr
für deklarirte Sendungen. (ebend.) 100. — Ermäßigung
derselben bei Sendungen über tausend Thaler auf die
Hälfte dieser Gebühr, vorläufig während dreier Monate.
(ebend. Nr. II.) 100. — soll auch ferner und so lange
fortbestehen, als das Bedürfniß dafür vorhanden i##st.
(A. E. v. 25. Juni 48.) 191. — diese Ermäßigung
soll jedoch bei dergl. Sendungen nur für den tausend
Thaler übersteigenden Theil der deklarirten Summe ein-
treten, für die ersten tausend Thaler aber die volle Ge-
bühr zu entrichten sein. (ebend.) 191.
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