Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

Sachregister. 
Frieden zu schließen, hat der König das Recht. 
Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 46.) 381. 
Friedland, Ort, siehe Chausseebau Nr. 13. 
(Verf. 
Fuhrkosten, deren Gewährung für Staatsbeamte auf 
Dienstreisen. (A. E. v. 10. Juni 48. 85. 1—4.) 131. 
152. — s. auch Reisekosten. 
G. 
Garantieen, zu Lasten des Staate, deren libernahme 
findet nur auf Grund eines Gesetzes statt. (Verf. Urk. 
v. 5. Dezbr. 48. Art. 102.) 389. 
Garantieprämie für Geldsendungen in Beträgen von 
mehr als Tapsend Thalern, slehe Assekuranzgebühr. 
Gaserleuchtungs-Gesellschaft, Barmer, s. letz. 
Gebühren (Sporteln), solche können Staats- oder Kom- 
munalbeamte nur auf Grund des Gesetzes erheben. 
(Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 101.) 389. 
Gebührenfreiheit (Sportelfreiheit), dieselbe steht den 
öffentlichen Darlehnskassen in demselben Umfange, wie 
der Preuhischen Bank, zu. (G. v. 15. April 48. §. 11.) 
107. — bei dem Expropriations- und Entschädigungs- 
Verfahren wegen Abtretung von Grund und Boden zu 
den Strom- und Deichbauten an der Nogat 2c. (V. v. 
12. April 48. S. 7.) 128. — für die Vethandlungen 
und Urkunden bei Aussührung der Nieder-HOderbruche- 
Meliorationen. (V. v. 22. Aug. 48. §S. 8.) 283. — des 
Landarmen-Instituts der Kurmark, in Prozessen und son- 
stigen Rechtsangelegenheiten. (Regl. v. 14. Janr. 48. 
4. 10.) 40. — der Unterstützungs-Anstalt für die emeri- 
tirten evangelischen Geistlichen der Provinz Branden- 
burg. (A. K. O. v. 29. Novbr. 47. u. §. 15. des 
Regl.) 22. 23. — in allen Angelegenheiten der Bürger- 
wehr. (G. v. 17. Oktbr. 48. S. 127.) 309. 
Geburten, in geduldeten Religionsgesellschaften, deren 
ortsgerichtliche bürgerliche Beglaubigung unter Mitwir- 
kung bestimimter Ortspolizeibehörden oder polizeilicher 
Beamten rückslchtlich der nach §§. Z. 4. u. 9. der Verord. 
v. 30. Märg. 47. vorgeschriebenen Erfordernisse. (A. E. 
v. 29. Apr. 48.) 129. — desgl. unter Juden, in Be- 
giehung auf die nach 88. 10. 11. u. 15. des Gesetzes 
v. 23. Juli 47. angeordneten Anzeigen und Erklärungen. 
(ebend.) 129. 
Gesänguißstrafe, Verwandlung von Geldbußen in 
solche für Preßvergehen im Falle des Unvermögens. 
(G. v. 17. März 48. S. 6.) 71.— s. auch Freiheits- 
strase und Strasen. 
Gehälter, stehe Besoldungen. 
Geisteskranke (Gemüthskranke), deren Hellung und 
sichere Verwahrung in den dazu bestimmten Anstalten 
1848. 23 
Geisteskranke, (Gemüthsfranke), (Forts.) 
der Kurmark und Revision des darüber in ders. beste- 
henden Reglements v. 16. Apr. 1802. Fulrer-#eg. 
v. 14. Janr. 48. S§. 2. u. 62.) 38. 33. 
Geistliche, rückslchtlich der Bestrafung der von solchen 
begangenen Verbrechen, Vergehen oder Übertretungen 
treten im Bezirke des Appellationsgerichtehofes zu Cöln 
das Rheinische Strafgesetzbuch und die zu bessen Ergön- 
mung oder Abänderung vor dem 6. März 1621. erlassenen 
Gesetze wieder in Kraft. (V. v. 15. Apr. 48. Ss. 1. 
3. u. 15.) 101. 103. — dagegen treten außer Krast 
die A. K. O. vom 6. März 1821. u. 2. Aug. 1834. 
und die Uerordnung v. 18. Febr. 1842. (ebend. §. 15.) 
103. 104. — Geilliche, welche slch bei der Insurrektion 
in der Provinz Posen betheillgt haben, gegen solche soll 
in Folge eingetretener Amnestie keine härtere Strafe, 
als Dienstentlassung, erkannt werden. (A. E. v. 9. Ok- 
tobr. 48.) 279. — emeritirte, evangelische der Provinz 
Brandenburg, Bekanntmachung ver 8§. 2. u. 15. des 
Reglements des Unterstützungssonds für dies., die berech- 
tigten und verpflichteten Theilnehmer und die besondern 
Rechte der Anstalt betr. (A. K. O. v. 29. Novobr. 47. 
mit Anl.) 27. — s. auch kirchliche Stellen. 
Geistliche Angelegenheiten, slehe Ministerium 
ders. 
Geldabgaben, Sistirung der Verhandlungen und Pro- 
zesse über deren Ablösungen, slehe letztere. 
Gelder, Unnahme und Wiederauszaklung ders. in kleinen 
Beträgen bis zu 25 Rtblr. für Privatpersonen durch 
Vermittelung der Postanstalten bei Aufgabe von Briefen 
oder Briesadressen. (A. E. v. 24. Mai 48.) 165. 
Geldsendungen, mit der Post, Ermäßigung der Porto- 
Taxe für solche. (A. K. O. v. B. April 48. Nr. I.) 
99. 100. — für solche findet kein Deklarationszwang 
mehr statt, dagegen aber auch kein Ersatz im Falle eines 
Verlustes oder der Beschädigung einer nicht deklarirten Sen- 
dung. (ebend.) 100. — jährlich bedeutende, für solche fin- 
den in der Folge Portorestitutionen nicht mehr statt. (ebend. 
Nr. II.) 100. — Berechnung der Assekuranzgebühr 
für deklarirte Sendungen. (ebend.) 100. — Ermäßigung 
derselben bei Sendungen über tausend Thaler auf die 
Hälfte dieser Gebühr, vorläufig während dreier Monate. 
(ebend. Nr. II.) 100. — soll auch ferner und so lange 
fortbestehen, als das Bedürfniß dafür vorhanden i##st. 
(A. E. v. 25. Juni 48.) 191. — diese Ermäßigung 
soll jedoch bei dergl. Sendungen nur für den tausend 
Thaler übersteigenden Theil der deklarirten Summe ein- 
treten, für die ersten tausend Thaler aber die volle Ge- 
bühr zu entrichten sein. (ebend.) 191. 
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