26 Sachregister.
Gewerbestener, der Kaufleute mit kanfmännischen Rech-
Gewerbe#,Beaussüchtigung der für solche bestehenden öf-
sentlichen Anstalten durch die Handelskammern. (V. v.
11. Febr. 48. Ss. 4. u. ö.) 64. — Berichtserstattungen
und öffentliche Mittheilungen über die Lage und den Gang
berselben seitens der Handelskammern. (V. v. 11. Febr.
48. Ss. 23. 24.) 67. — stehende, die polizeiliche Un-
tersuchung und Bestrafung wegen deren Beginnens ohne
vorgängige Anmeldung oder deren Fortsetzung nach ersolg-
ter Untersagung (§. 170. der allg. Gew. Otd. r. 17.
Janr. 45.) steht in erster Inanz den Ortspolizei-
behörden zu, insosern jene Vergehen nicht eine Steuer-
defraudationsstrafe nach sich ziehen. (A. K. O, v. 24. Janr.
48.) 73. — dagegen gehört die polizeiliche Festsetzung
der in den S§. 177—180. ebend. angeordneten Strafen
wegen Bekriebes gewisser Gewerbe ohne polizeiliche Ge-
nehmigung, wegen Fortsetzung untersagten oder für ver-
lustig erklärten Gewerbebetriebs und wegen Aufführung
#oder Veränderung gewisser gewerblichen Anlagen ohne
polizelliche Denehmigung, in erster Instanz zur Kompe-
tenz der Regierungen. (ebend.) 73. — in der Kom-
petenz der Polizeirichter, für Berlin durch das Gesetz v.
17. Juli 46. angeordnet, wird durch obige Bestimmun-
gen nichts grändert. (ebend.) 73.
Gewerbe (Handel und Bauwesen), die im Finanzministe-
rium dafür bestehende Abtheilung geht auf das neu ge-
bildete Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Ardeiten über. (N. E. v. 17. April 48. Nr. I. 1.) 109.
— s. auch Ministerium für Handel 2c.
Gewerbebetrieb, Gewährung von Darlehnen aus den
öffentlichen Darlehnskassen gegen Unterpfand, zu dessen
Beförderung. (G. v. 15. April 48.) 105—108.
Gewerbegerichte, dieselben sollen im Wege der Ge-
setgebung an den Orten errichtet werden, wo das Be-
dürfn#ß solche ersordert. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48.
Mrt. 90.) 387.
Gewerbe-Konzesslon (polizeiliche Genehmigung) zum
selbstständigen Betriebe gewisser Gewerbe, (§. 177. der
allgem. Gew. Ord. v. 17. Janr. 45.), Kompetenz der
Regierungen zur Unlersuchung und Bestrafung in erster
Jastanz wegen deren Beginnens oder Fortseyens ohne
jene. (A. K. O. v. 24. Jaur. 48.) 3.
Gewerbe= Ordnung, allgemeine, vom 17. Janr. 4.,
Kompetenz zur poligeslichen Untersuchung und Bestra-
sung der in den S5. 170 — 180. ders. bezeichneten Ver-
gehen der Gewerbetreibenden. (A. K. O. v. 24. Janr.
48.) 73.
Gewerbe-Polizel, bieselbe geht von dem Ressort des
Ministeriums des Innern, soweit solche diesem Ministe-
rium gegenwärtig zusteht, auf das nen gebildete Ministe-
rium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten über.
(A. C. v. 17. April 48. Nr. I. 7.) 109.
1848.
ten, Betrag ders. behufs der Befagniß zur Theilnahme
an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Han-
belskammern. (V. v. 11. Febr. 46. §s. 2. Nr. 4. u. 8. 7.)
63. 64. — ven ders. bleibt die städtische Gank zu Bres-
lau hinschtlich ihres kaufmännischen Verkehrs befreit.
(Statut v. 10. Juni 48. S. 16.) 148
Gewerbe-Verfassung, frühere, die aus berselben her-
stammenden Verpflichtungen sind ohne Enischädigung auf-
gehoben. (Verf. Urk. v. S. Dezbr. 48. Art. 40.) 380.
Gewerbliche Anlagen, Kompetenz der Regirrungen
in Untersuchung und Bestrafung deren Errichtung oder
Veränderung, (5. 180. der allgem. Gew. Ordn. v. 17.
Janr. 45.) ohne polizeiliche Genehmigung. (A. K. O.
v. 24. Janr. 48.) 73.
Gladbach Stadt, s. Handelsgerichte.
Glag, Orasschaft, #. Schlesien, Provinz.
Glaubensbekenntuiß, religisses, s. religiöses 2c.
Glogauer (Groß-loganer) Stadtobligationen,
auf den Inhaber lautend, zum Betrage von 50,000 Tha-
lern, deren Ausstellung und Emisston als Anlehen, zur
Regulirung des städtischen Haushalts und zur Fortsetzung
der unternommenen öffentlichen Bauten. (Allerh. Prioil.
25. Aug. 48.) 273. 274. — jährliche Berziusung
ders. mit fünf Prozent auf Vorzelgung und Abstempelung
der Obligationen. (ebend.) 273. 274. — Kündigung u.
Tilgung derselben durch jährliche Ausloosung. (ebend.)
273. 2
Gold, Ausbebung der bisherigen Goldantheile bei den
Besoldungen sämmtlicher Staatsdiener, sowohl im Mili-
tair als Civil. (A. E. v. 11. Aug. 48.) 227. — dage-
gen sollen alle Beamten verpflichtet sein, ersorderlichen
Falls den fünften Theil ihrer Besoldungen in Gold, den
Friedriched'or zu 51 gerechnet, anzunehmen. (ebend.) 227.
— Portorestikstionen für fährlich bedeutende Versendun-
aeen desselten finden in der Folge nicht mehr statt. (U.
K. O. v. 8. April 48. Nr. II.) 100. — s. ferner Asse-
kuranzgebühr.
Gotba, f. Sachsen-Koburg--Gotha.
Grabenschan-Ordnung, neue für die Riederung der
Nutde und Nieplitz, Allerhöchste Genehmigung und Ein-
südrung derselben als eine örtliche Polizeiverordnung durch
Aufnahme in das Potsdamer Regierungs-Amtsblatt. (A.
E. v. 17. Apr. 48.) 211. — die ltere Grabenschau-
r v. 19. Septbr. 1781. wird aufgeheben. (ebend.)
—7—— Kreisobllgationen, auf den Jaha-
ber lautend, zum Betrage von 128,000 Thlr., deren Ausfer-
tigung und Emission mit vier Prozent fährl. Verzinsung,
behuss des Baues einer Chausser von Plathe turch den
Greissenberger Kreis über Grriffenberg und Trepkow a. R.
(Allr-