26 Sachregister. 1848.
Handelsbetrieb, Gewährung von Darlehnen aus den
öffentlichen Darlehnskassen gegen Unterpfand, zu dessen
Beförderung. (G. v. 15. Apr. 48.) 105—108.
Handelsflagge, deutsche, s. Flagge.
Handelsgerichte, dieselben sollen im Wege der Gesetz-
gebung an den Orten errichtet werden, wo das Bedürf-
niß solche erfordert. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Urt.
90.) 387. — Ausbdehnung der Gerichtsbarfeit des Han-
delsgerichts zu Gladbach Über die Gemeinde Bois-
heim, im Kreise Kempen, vom 1. Janr. 49 ab. (A. E.
v. 4. Dezbr. 48.) 444. — mit jenem Tage hört die bis-
herige Kompetenz des Handelsgerichts zu Crefeld hin-
sichtlich der genannten Gemelnde auf. (edend.) 444.
Hanudelsgeschäft, wer ein solches seit wenigstens fünf
Jahren für eigene Rechnung allein oder als Gesellschaf-
ter persönlich betreibt, kann zum Mitgliede einer Handels-
kammer oder zum Stellvertreter desselben gewählt wer-
den. (V. v. 11. Febr. 48. S. 6.) 64. — Ausscheiden
ale solche bei veränderten Geschäftsverhällnissen. (ebend.
§S. 10.) 65.
Haudelskammern, deren Errichtung zur Besörderung
des Handele und der Gewerde, für den ganzen Umfang
der Monarchie. (V. v. 11. Febr. 48.) 63—68. — Or-
ganisation derselben. (ebend. S§. 1—3.) 63. — Be-
Hmmung derselben. (ss. 4. 5.) 64. — Wahl deren
Mitglieder und Stellvertreter. (S§. 6—9.) 64. 65. —
Ausscheiden, Entsernung und Suspension der Mitglieder
bers. (§9. 10—14.) 65. 66. — Büreangeschäfte ders.
G. 15.) 66. — Kostenaufwand. (§§S. 16—18.) 66. —
Geschäftsgang. (8. 19—28.) 66—68. — Anordnungen
wegen der bereits bestehenden Handelskammern. (§§. 29.
30.) 68. — Errnichtung einer solchen für die Kreise
Minden und Lübbecke und für die Stadt Vlotho.
(A. C. v. 4. Dezbr. 48.) 419. — Sitz derselben in der
Stadt Minden (ebend.) 419. — desgl. für die Kreise
Mählhausen, Heillgenstadt und Worbis. (K. E.
v. 4. Dezbr. 48.) 42). — Siß derselben in der Stadt
Mählhausen. (lebend.) 420. — deögl. für die Kreise
Bielefeld, Halle und Wiedenbrück und für den
westlichen (Ravensbergschen) Theil des Kreises Hersord,
mit Ausschluß der Stabt Blotho, im Regierungsbezirke
Minden. (A. E. v. 4. Dezbr. 48.) 421. — Siht dersel-
ben in der Stadt Bielefeld. (ebend.) 421.
Haadelsrath, die demselben durch die Verorduung v.
7. Juni 1844 (G. S. Seite 148.) zugewiesene Wirk-
samkeit geht auf das Staatsministerinm über. (A. E.
v. 17. Apr. 46. Nr. I. 4.) 109.
Handelsverträge, mit fremden Regierungen, solche
bedürsen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung der Kam-
mern. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 46.) 381.
Hasselfelde, Ort, siehe Chausseebau Nr. 18.
Hauptverwaltung der Darlehnskassen, slehe letz.
Haussuchungen, amtliche Zulässlgkeit derselben, unter
Zuziehung des Angeschuldigten oder der Hausgenossen.
(G. v. 24. Septbr. 48. S5S. 60—8.) 258. f. — (V. U.
v. 5. Dezbr. 48. Ark. 6.) 376. — auf das Heer finden
die im Art. 6. der letztern enthaltenen Bestlmmungen
wegen ders. in so weit Anwendung, als die militalrischen
Disziplinar-Vorschristen nicht entgegen stehen. (ebend.
Art. 32.) 379. — Suspenston des gedachten Art. 6.
für den Fall eines Krieges oder Aufruhrs. (ebend. Art.
110.) 390. f.
Hazardspiel, Orter, welche als Schlupswinkel desselben
durch den gemeinen Ruf bezeichnet werden, können auch
zur Nachtzeit durchsucht werden. (G. v. 24. Sepibr.
48. §. 7.) 258.
Heer, Preußisches, über dasselbe führt der König den
Oberbefehl und besetzt alle Stellen in dems. (Verf. Urk.
v. 5. Dezbr. 48. Art. 44. u. 45.) 381. — Vereidung
desselben auf die Verfassung nach erfolgter Reviston der
letztern. (Patent v. 5. Dezbr. 48.) 392. — auf das-
selbe sinden die in dem Art. 5. wegen der Verhaftungen,
in dem Art. 6. wegen des Eindringens in Wohnungen,
des Haltens von Haussuchungen und der Beschlagnahme
von Briefen und Papleren 2c., Ark. 27. wegen der Ver-
sammlungen und Art. 28. wegen der Verein, enthalte-
nen Bestimmungen in so weit Anwendung, als die mili-
tairischen Disziplinar-Vorschristen nicht enlgegen Keben.
(V. U. v. 5. Derzbr. 48. Ark. 32.) 379. — dasselbe
steht im Kriege und im Dienste unter der Militat-Kri-
minal-Gerichtsbarkeit und unter dem Militair-Strasge-
setzbuche; außer dem Kriege und vem Dienste, mit Bel-
behaltung #er Militair-Kriminal-Gerichtsbarkeit, unter
den allgr einen Strasgesetzen. (ebend. Art. 36.) 379.
— die W. stimmungen übrr die militairische Disziplin im
Kriege und Frieden, sowie die näheren Feslseugen über
den Militair. Gerichtsstand, bleiben Gegenstand besonderer
Gesetze. (ebend. Art. 36.) 379. — dasselbe darf nicht
berathschlagen. (ebend. Art. 37.) 379. — (.. auch be-
waffnete Macht.
Hegezeit des Wildes, s. Wild.
Heillgenstadt, Kreis u. Stadt, slehe Chausse eban
Nr. 16. — s. auch Handelskammern.
Heunigsdorf, Ort, siehe Chausseebau Nr. 2.
Herford, Stadt u. Kreie, slehe Chausseebau Nr. 23.
— . auch Hanbelskammern.
Herisan, siehe liter arisches Institut u. Schläpser'-
sche Buchhandlung daselbst.
Herzberg, Ort, slehe Chausserban W. 1.
Hoch-