Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

26 Sachregister. 1848. 
Handelsbetrieb, Gewährung von Darlehnen aus den 
öffentlichen Darlehnskassen gegen Unterpfand, zu dessen 
Beförderung. (G. v. 15. Apr. 48.) 105—108. 
Handelsflagge, deutsche, s. Flagge. 
Handelsgerichte, dieselben sollen im Wege der Gesetz- 
gebung an den Orten errichtet werden, wo das Bedürf- 
niß solche erfordert. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Urt. 
90.) 387. — Ausbdehnung der Gerichtsbarfeit des Han- 
delsgerichts zu Gladbach Über die Gemeinde Bois- 
heim, im Kreise Kempen, vom 1. Janr. 49 ab. (A. E. 
v. 4. Dezbr. 48.) 444. — mit jenem Tage hört die bis- 
herige Kompetenz des Handelsgerichts zu Crefeld hin- 
sichtlich der genannten Gemelnde auf. (edend.) 444. 
Hanudelsgeschäft, wer ein solches seit wenigstens fünf 
Jahren für eigene Rechnung allein oder als Gesellschaf- 
ter persönlich betreibt, kann zum Mitgliede einer Handels- 
kammer oder zum Stellvertreter desselben gewählt wer- 
den. (V. v. 11. Febr. 48. S. 6.) 64. — Ausscheiden 
ale solche bei veränderten Geschäftsverhällnissen. (ebend. 
§S. 10.) 65. 
Haudelskammern, deren Errichtung zur Besörderung 
des Handele und der Gewerde, für den ganzen Umfang 
der Monarchie. (V. v. 11. Febr. 48.) 63—68. — Or- 
ganisation derselben. (ebend. S§. 1—3.) 63. — Be- 
Hmmung derselben. (ss. 4. 5.) 64. — Wahl deren 
Mitglieder und Stellvertreter. (S§. 6—9.) 64. 65. — 
Ausscheiden, Entsernung und Suspension der Mitglieder 
bers. (§9. 10—14.) 65. 66. — Büreangeschäfte ders. 
G. 15.) 66. — Kostenaufwand. (§§S. 16—18.) 66. — 
Geschäftsgang. (8. 19—28.) 66—68. — Anordnungen 
wegen der bereits bestehenden Handelskammern. (§§. 29. 
30.) 68. — Errnichtung einer solchen für die Kreise 
Minden und Lübbecke und für die Stadt Vlotho. 
(A. C. v. 4. Dezbr. 48.) 419. — Sitz derselben in der 
Stadt Minden (ebend.) 419. — desgl. für die Kreise 
Mählhausen, Heillgenstadt und Worbis. (K. E. 
v. 4. Dezbr. 48.) 42). — Siß derselben in der Stadt 
Mählhausen. (lebend.) 420. — deögl. für die Kreise 
Bielefeld, Halle und Wiedenbrück und für den 
westlichen (Ravensbergschen) Theil des Kreises Hersord, 
mit Ausschluß der Stabt Blotho, im Regierungsbezirke 
Minden. (A. E. v. 4. Dezbr. 48.) 421. — Siht dersel- 
ben in der Stadt Bielefeld. (ebend.) 421. 
Haadelsrath, die demselben durch die Verorduung v. 
7. Juni 1844 (G. S. Seite 148.) zugewiesene Wirk- 
samkeit geht auf das Staatsministerinm über. (A. E. 
v. 17. Apr. 46. Nr. I. 4.) 109. 
Handelsverträge, mit fremden Regierungen, solche 
bedürsen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung der Kam- 
mern. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 46.) 381. 
Hasselfelde, Ort, siehe Chausseebau Nr. 18. 
Hauptverwaltung der Darlehnskassen, slehe letz. 
Haussuchungen, amtliche Zulässlgkeit derselben, unter 
Zuziehung des Angeschuldigten oder der Hausgenossen. 
(G. v. 24. Septbr. 48. S5S. 60—8.) 258. f. — (V. U. 
v. 5. Dezbr. 48. Ark. 6.) 376. — auf das Heer finden 
die im Art. 6. der letztern enthaltenen Bestlmmungen 
wegen ders. in so weit Anwendung, als die militalrischen 
Disziplinar-Vorschristen nicht entgegen stehen. (ebend. 
Art. 32.) 379. — Suspenston des gedachten Art. 6. 
für den Fall eines Krieges oder Aufruhrs. (ebend. Art. 
110.) 390. f. 
Hazardspiel, Orter, welche als Schlupswinkel desselben 
durch den gemeinen Ruf bezeichnet werden, können auch 
zur Nachtzeit durchsucht werden. (G. v. 24. Sepibr. 
48. §. 7.) 258. 
Heer, Preußisches, über dasselbe führt der König den 
Oberbefehl und besetzt alle Stellen in dems. (Verf. Urk. 
v. 5. Dezbr. 48. Art. 44. u. 45.) 381. — Vereidung 
desselben auf die Verfassung nach erfolgter Reviston der 
letztern. (Patent v. 5. Dezbr. 48.) 392. — auf das- 
selbe sinden die in dem Art. 5. wegen der Verhaftungen, 
in dem Art. 6. wegen des Eindringens in Wohnungen, 
des Haltens von Haussuchungen und der Beschlagnahme 
von Briefen und Papleren 2c., Ark. 27. wegen der Ver- 
sammlungen und Art. 28. wegen der Verein, enthalte- 
nen Bestimmungen in so weit Anwendung, als die mili- 
tairischen Disziplinar-Vorschristen nicht enlgegen Keben. 
(V. U. v. 5. Derzbr. 48. Ark. 32.) 379. — dasselbe 
steht im Kriege und im Dienste unter der Militat-Kri- 
minal-Gerichtsbarkeit und unter dem Militair-Strasge- 
setzbuche; außer dem Kriege und vem Dienste, mit Bel- 
behaltung #er Militair-Kriminal-Gerichtsbarkeit, unter 
den allgr einen Strasgesetzen. (ebend. Art. 36.) 379. 
— die W. stimmungen übrr die militairische Disziplin im 
Kriege und Frieden, sowie die näheren Feslseugen über 
den Militair. Gerichtsstand, bleiben Gegenstand besonderer 
Gesetze. (ebend. Art. 36.) 379. — dasselbe darf nicht 
berathschlagen. (ebend. Art. 37.) 379. — (.. auch be- 
waffnete Macht. 
Hegezeit des Wildes, s. Wild. 
Heillgenstadt, Kreis u. Stadt, slehe Chausse eban 
Nr. 16. — s. auch Handelskammern. 
Heunigsdorf, Ort, siehe Chausseebau Nr. 2. 
Herford, Stadt u. Kreie, slehe Chausseebau Nr. 23. 
— . auch Hanbelskammern. 
Herisan, siehe liter arisches Institut u. Schläpser'- 
sche Buchhandlung daselbst. 
Herzberg, Ort, slehe Chausserban W. 1. 
Hoch-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.