Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

Sachregister. 1848. 39 
Nieder-Wutzow, s. Chausseebau Nr. 6. — s. auch 
Oder, Strom. 
Nogat, Ausführung umfassender Strom- und Deichbau- 
ten an berselben auf Kosten des Staats, zur größeren 
Sicherheit des Verkehrs, besonders der Schifffahrt, so 
wie zur Beförderung der Landeskultur. (V. v. 12. Apr. 
48.) 120—128. — Expropriotions- und Eotschädigungs- 
Verfahren bei der dazu erforderlichen Abtretung von 
Grund und Boden. (ebend. Ss. 3—7.) 126—128. — 
Bewilligung der Gebühren- und Stempelfreihrik, auch 
Befreiung von Deposltalgebühren bei solchen. (ebend. 
6. 7.) 128. — in der beflehenden Verpflichtung zur 
Herstellung und Unterhaltung der Uferschutzwerke wird 
durch obige Verordnung nichts gerändert. (ebend. S. 2.) 
126. 
O. 
Ob dachlose, Verfahten gegen dies. wegen deren andtrwei- 
ten Unterkommens. (Landarmen-Regl. für die Kurmark 
v. 14. Junr. 48. S. 46.) 51. 
Obergerichte, destimmen mit den Regierungen die Orts- 
polizeibehörden oder die polzzeilichen Beamten, welche 
bei der ortegerichtlichen bürgerlichen Beglaubigung von 
Geburten und Sterbesällen mitwirken sollen. (A. E. v. 
29. Apr. 48.) 129. 
Oberhaupt des Staats, siehe Staats-Oberhaupt. 
Ober-Konfistorium, evangelisches, Errichtung dessel- 
ben. (V. v. 28. Janr. 48.) 27. — Sig desselden in 
Berlin. (etend. 5. 1.) 27. — Ressort desselben. (ebend. 
é. 5.) 27. — jährliche Zusammenberufung der größeren 
Versammlung desselben. (ebend. S. 6.) 28. — den Vor- 
sitz in demselben führt der Minister der geistlichen Angel. 
(ebend. §. 4.) 27. — wird wieder aufgelöst. (Staats- 
minist. Bekanntmach, v. 15. Apr. 48.) 114. 
Oberlausitz, Markgrafthum, siehe Schlesien, Pro- 
vinz. 
Ober-Marstallamt, von dems. wird die Leilung des 
Gestütwesens gerreunt und dem Ministerium für die land- 
wirthschafrlichen Angelrgenheiten übertragen. (N. E. v. 
11. Aug. 48.) 228. 
Oberpräsidenten, Resort ders. bei Her#ousgobe von 
Zeitschriften. (Preßges. v. 17. März 48. §S. 4.) 70. 
— Komprtenz ders. bei der Wahl der Mitglieder der 
Handelskammern und deren Stellvertreter. (V. v. 11. 
Febr. 48. J. 8.) 64. 65. — desgl. bei deren Suspen- 
Pon ober Entfernung. (ebend. s§. 11—14.) 65. 60. — 
an solche geht der Rekurs der Mitglieder der Handels- 
kammern und Stellvertreter gezen den Beschluß ihrer 
Entsernung aus der Kammer wegen Verlustes der öf- 
sentlichen Achtung durch ihre Handlungsweise. (V. v. 
Oberpräfidenten, (Forts.) 
41. Febr. 48. S. 12.) 66. — Kompetenz ders. bei der 
Wahl der Preuß. Abgeordneten zur deutschen National- 
Versammlung. (V. v. 11. Apr. 48. S. 7. 9. u. 10.) 
96. — der Mark Brandenburg, derselbe entscheidet in 
der Rekurs-Instanz auf Beschwerden in Angelegenheiten 
des Landarmen- und Korrigendenwesens der Kurmark. 
(Regl. v. 144. Janr. 48. 9. 14.) 41. 42. — deegl. 
gegen Strafresolute der Landarmen--Direktion. (ebend. 
S. 38.) 49. 
Ober-Rechnungskammer, von ders. werden die 
Rechnungen über den Staatshaushalt geprüft und fest- 
gestellt. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 103.) 389. 
— die allgemeine Rechnung Über den Staatshaushalt 
seden Jahres, einschließlich einer ÜUbersicht der Staats- 
schulden, wird von derf. zur Entlastung der Staatere- 
gierung den Kammern vorgelegt. (ebend. Ark. 103.) 
389. — ein besonderes Gesetz wird über diese Einrichtung 
und Über die Befugnisse der Ober-Rechnungskammer be- 
stimmen. (ebend. §. 103.) 389. 
Oberschlesische Eisenbobn, s. Eisenbahnen Nr.7. 
Ober-Tribnnal, Geheimes, slehe Gerichshöfe, 
oberste. 
Obrigkeitliche Gewalt, Aufhebung derselben ohne 
Entschädigung gegen Wegfall der Losten und Leistungen, 
welche den bisher Berechrigten oblagen. (Verf. Urk. v. 
5. Dejbr. 48. Art. 40. 3.) 380. 
Oder, Strom, weitere Verwallung dess. von Nieder- 
Wugzow bis Stützkow, unter Verlegung deo Oderbettes 
nach dem Zehdener Thalrande, in Ausführung des dafür 
geprüften, den Betheiligten bekannt gemachten Bauplans. 
(V. v. 22. Aug. 48.) 281—285. — Vereinigung der 
Interessenten zu einer Gesellschaft mit Korporationerech- 
ten für den bezeichneten Zweck, unter dem Namen: 
„Deichbaugesellschaft zur Melioration des Nieder-Oder- 
bruche“. (ebend. 85. 1. 9. u. 10.) 281. — die Aus- 
fübrung des ganzen Bauunternehmens geschieht von 
Seiten des Staats durch eine zu ernennende „Königl. 
Kommission für die Aussührung der Nieder-Oderbruchs- 
melioration“. (ebend. §. 3.) 282. — zu den gesammten 
Kosten wird ein Beitrag von 200.000 Thlr. aus der 
Staatskasse geleistet, auch die Verpflichtung der Interes- 
senten auf die Maximalsumme von 1,300,000 Thlr. be- 
schränkt, indem die ekwa ersorderlichen Mehrkosten gegen 
den Anschlag aus Staatefonds bestritten werden sollen. 
(ebend. §. 2.) 292. — Aufnahme, Verzinsung und all- 
mälige Amortisstion des von den Interessenten außzu- 
bringenden Anlagrkapikals. (ebend. §s. 2.) 282. — Aus- 
libung des Expropriationsrechte gegen festzusetzende Ent- 
schädlgung. (ebend. ss. 4—8.) 282. 203. 
Oder-
	        
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