Sachregister. 1848. 39
Nieder-Wutzow, s. Chausseebau Nr. 6. — s. auch
Oder, Strom.
Nogat, Ausführung umfassender Strom- und Deichbau-
ten an berselben auf Kosten des Staats, zur größeren
Sicherheit des Verkehrs, besonders der Schifffahrt, so
wie zur Beförderung der Landeskultur. (V. v. 12. Apr.
48.) 120—128. — Expropriotions- und Eotschädigungs-
Verfahren bei der dazu erforderlichen Abtretung von
Grund und Boden. (ebend. Ss. 3—7.) 126—128. —
Bewilligung der Gebühren- und Stempelfreihrik, auch
Befreiung von Deposltalgebühren bei solchen. (ebend.
6. 7.) 128. — in der beflehenden Verpflichtung zur
Herstellung und Unterhaltung der Uferschutzwerke wird
durch obige Verordnung nichts gerändert. (ebend. S. 2.)
126.
O.
Ob dachlose, Verfahten gegen dies. wegen deren andtrwei-
ten Unterkommens. (Landarmen-Regl. für die Kurmark
v. 14. Junr. 48. S. 46.) 51.
Obergerichte, destimmen mit den Regierungen die Orts-
polizeibehörden oder die polzzeilichen Beamten, welche
bei der ortegerichtlichen bürgerlichen Beglaubigung von
Geburten und Sterbesällen mitwirken sollen. (A. E. v.
29. Apr. 48.) 129.
Oberhaupt des Staats, siehe Staats-Oberhaupt.
Ober-Konfistorium, evangelisches, Errichtung dessel-
ben. (V. v. 28. Janr. 48.) 27. — Sig desselden in
Berlin. (etend. 5. 1.) 27. — Ressort desselben. (ebend.
é. 5.) 27. — jährliche Zusammenberufung der größeren
Versammlung desselben. (ebend. S. 6.) 28. — den Vor-
sitz in demselben führt der Minister der geistlichen Angel.
(ebend. §. 4.) 27. — wird wieder aufgelöst. (Staats-
minist. Bekanntmach, v. 15. Apr. 48.) 114.
Oberlausitz, Markgrafthum, siehe Schlesien, Pro-
vinz.
Ober-Marstallamt, von dems. wird die Leilung des
Gestütwesens gerreunt und dem Ministerium für die land-
wirthschafrlichen Angelrgenheiten übertragen. (N. E. v.
11. Aug. 48.) 228.
Oberpräsidenten, Resort ders. bei Her#ousgobe von
Zeitschriften. (Preßges. v. 17. März 48. §S. 4.) 70.
— Komprtenz ders. bei der Wahl der Mitglieder der
Handelskammern und deren Stellvertreter. (V. v. 11.
Febr. 48. J. 8.) 64. 65. — desgl. bei deren Suspen-
Pon ober Entfernung. (ebend. s§. 11—14.) 65. 60. —
an solche geht der Rekurs der Mitglieder der Handels-
kammern und Stellvertreter gezen den Beschluß ihrer
Entsernung aus der Kammer wegen Verlustes der öf-
sentlichen Achtung durch ihre Handlungsweise. (V. v.
Oberpräfidenten, (Forts.)
41. Febr. 48. S. 12.) 66. — Kompetenz ders. bei der
Wahl der Preuß. Abgeordneten zur deutschen National-
Versammlung. (V. v. 11. Apr. 48. S. 7. 9. u. 10.)
96. — der Mark Brandenburg, derselbe entscheidet in
der Rekurs-Instanz auf Beschwerden in Angelegenheiten
des Landarmen- und Korrigendenwesens der Kurmark.
(Regl. v. 144. Janr. 48. 9. 14.) 41. 42. — deegl.
gegen Strafresolute der Landarmen--Direktion. (ebend.
S. 38.) 49.
Ober-Rechnungskammer, von ders. werden die
Rechnungen über den Staatshaushalt geprüft und fest-
gestellt. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 103.) 389.
— die allgemeine Rechnung Über den Staatshaushalt
seden Jahres, einschließlich einer ÜUbersicht der Staats-
schulden, wird von derf. zur Entlastung der Staatere-
gierung den Kammern vorgelegt. (ebend. Ark. 103.)
389. — ein besonderes Gesetz wird über diese Einrichtung
und Über die Befugnisse der Ober-Rechnungskammer be-
stimmen. (ebend. §. 103.) 389.
Oberschlesische Eisenbobn, s. Eisenbahnen Nr.7.
Ober-Tribnnal, Geheimes, slehe Gerichshöfe,
oberste.
Obrigkeitliche Gewalt, Aufhebung derselben ohne
Entschädigung gegen Wegfall der Losten und Leistungen,
welche den bisher Berechrigten oblagen. (Verf. Urk. v.
5. Dejbr. 48. Art. 40. 3.) 380.
Oder, Strom, weitere Verwallung dess. von Nieder-
Wugzow bis Stützkow, unter Verlegung deo Oderbettes
nach dem Zehdener Thalrande, in Ausführung des dafür
geprüften, den Betheiligten bekannt gemachten Bauplans.
(V. v. 22. Aug. 48.) 281—285. — Vereinigung der
Interessenten zu einer Gesellschaft mit Korporationerech-
ten für den bezeichneten Zweck, unter dem Namen:
„Deichbaugesellschaft zur Melioration des Nieder-Oder-
bruche“. (ebend. 85. 1. 9. u. 10.) 281. — die Aus-
fübrung des ganzen Bauunternehmens geschieht von
Seiten des Staats durch eine zu ernennende „Königl.
Kommission für die Aussührung der Nieder-Oderbruchs-
melioration“. (ebend. §. 3.) 282. — zu den gesammten
Kosten wird ein Beitrag von 200.000 Thlr. aus der
Staatskasse geleistet, auch die Verpflichtung der Interes-
senten auf die Maximalsumme von 1,300,000 Thlr. be-
schränkt, indem die ekwa ersorderlichen Mehrkosten gegen
den Anschlag aus Staatefonds bestritten werden sollen.
(ebend. §. 2.) 292. — Aufnahme, Verzinsung und all-
mälige Amortisstion des von den Interessenten außzu-
bringenden Anlagrkapikals. (ebend. §s. 2.) 282. — Aus-
libung des Expropriationsrechte gegen festzusetzende Ent-
schädlgung. (ebend. ss. 4—8.) 282. 203.
Oder-