40 Sachregister. 1848.
Oderbrücke, bei Brieg, Tarif, nach welchem die Abgabe
für die Benutzung derselben zu'erheben ist, (v. 1. Septbr.
48.) 261—263. — Revislon desselben von 5 zu 5 Jah=
ren. (ebend. Nr. 14.) 263.
Effentliche Arbelten, slehe letz
Sffentliche Mittheilungen, seitens der Handels-
kammern über ihre Wirksamkeit, sowie Über die Lage und
den Gang des Handels und der Gewerbe. (V. v. 11.
Febr. 48. S. 24.) 67.
GEffentliche Grter, polizeiliches Verfahren gegen
Personen, welche an solchen die Ruhe, die Sittlichkeit
oder die Sicherheit gefährden. (G. v. 24. Septbr. 48.
5. 3.)257.— desgl. wegen Harzardspiels. (ebend. S..,) 258.
Sffeutliches Wohl, nur aus Gründen desselben kann
das Eigenthum gegen vorgängige, in dringenden Fällen
wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach
Maßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden.
(V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. B.) 376. — Ausschließung
der Offentlichkeit bei den Verhandlungen der Rheinischen
Strafgerichte aus Gründen des öffentlichen Wohls. (V.
v. 15. Apr. 48. §. 14.) 103. — dagegen treten die
Verordnungen v. 31. Janr. 1822., 14. Apr. 1830.,
4. Jonr. 1836. und 25. Febr. 1837. außer Kraft.
(ebend. §S. 15.) 104.
GEffentlichkeit (öffentliches Verfahren), der Sitzungen
beider Kammern. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art.
78.) 385. — der Berathungen der Prooinzial-, Bezirke--,
Kreis- und Gemeinde-Vertretungen. (ebend. Art. 101.
Nr. 4.) 390. — desgl. der Verhandlungen vor den er-
kennenden Gerichten in Cioil- und Strafsachen. (ebend.
Art. 92.) 387. — deren Beschränkung in letztern. (ebend.
Art. 92.) 387. — deren Ausschließung können die Rhei-
nischen Gerichte durch ein öffentlich zu verkündendes Ur-
theil in allen Strassachen verordnen, wenn sie dies aus
Gründen des össentlichen Wohls oder der Sittlichkeit für
angemessen erachten. (V. v. 15. Apr. 48. §. 14.) 103.
— dagegen treten die Verordnungen v. 31. Janr. 1822.,
14. Apr. 1830., 4. Janr. 1836. und 25. Febr. 1837.
außer Krast. (ebend. §. 15.) 104.
Offiziere, welche sich bei der Insurrektion in der Pro-
vinz Posen betheiligt haben, gegen solche soll in Folge
eingetretener Amnestie keine härtere Strase, als Dienst-
entlassung, erkannt werden. (A. E. v. 9. Oktbr. 48.)
279.
Olpe, Stadt, siehe Chausseebau Nr. 25
Opladen, Ort, s. Chausseebau Nr. 27.
Oppveln, Stadt, s. Eisenbahnen Nr. 7.
Orden, deten Verleihung steht dem Könige zu. (Verf.
Urk. v. ö. Dezbr. 48. Art. 48.) 381.
Ordnung und Ruhe, öffentliche, die für dieselbe in der
Rbeinprovinz bestehenden Verordnungen v. 17. Aug.
1835, 18. Febr. 1842. und 6. April 1846. treten bei
Wiederherstellung des Rheinischen Strafrechts und Straf-
verfahrens außer Kraft. (V. v. 15. April 48.) 104.
Ortsarmenpflege, s. Armenpflege.
Ortspolizelbehörden, s. Pollzeibehörden.
Oesterreich,, Kaiserstaat, Erneuerung der mit dems. un-
term 21. Mär 1842 zur Verhöätung von Forst-, Jagd-,
Eischerei= und Feldfreveln abgeschlossenen Ülbereinkunft ge-
gen sechsmonatliche Kündigung. (Minist.- Erkl. v. 15.
Jaur. 48. u. Bekanntmachung v. 4. Febr. 48.) 29.
P.
Packetsendungen, mit der Post, Ermäßigung der Porto-
taxe für solche. (A. K. O. v. 8. April 468. Nr. II.)
100. — bei deren ausschließlichen Beförderung auf Eisen-
bahnrouten soll nur die Hälste des Porto nach der bis-
herigen Taxe gezahlt werden. (ebenr.) 100. — Vorto-
restitutionen für fährlich bedeutende Beförderungen vers.
finden für die Folge nicht mehr statt. (ebend.) 100.
Papiere, in wie sern deren Beschlagnahme vorgenommen
werden darf. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 6.) 376.
— auf das Heer findet die in Art. 6. enthaltene
Bestimmung in so weit Anwendung, als die militairischen
Disziplinar-Vorschristen nicht entgegen stehen. (ebend.
Art. 32.) 379. — Suspension des Art. 6. für den
Fall eines Krieges oder Aufruhrs. (ebend. Art. 110.)
390 f.
Papiergeld, Ermähigung der Portotaxe für bessen Ver-
sendung mit der Post. (A. K. O. v. 8. April 48. Nr.
I.) 100. — für dasselbe findet kein Deklarationszwang
mehr statt, dagegen aber auch kein Ersatz im Falle eines
Verlostes oder einer Beschädigung der nicht beklarirten
Sendung. (ebend.) 100. — Berechnung der Assekuranz=
gebühr, einschließlich des Betrages für den Einlieferungs-
schein, bei deklarirten Sendungen. (ebend.) 100.— aus-.
ländisches, für solches ist das Porto nach denselben Säßen
zu erheben, wie für inländisches Paplergeld. (A. K. O.
v. 24. Dezbr. 47.) 14.
Papvolizel, deren Handhabung auf der Eisenbahn zwi-
schen Berlin und Dresden. (Vertrag mit dem Königr.
Sachsen v. 6. März 48. Art. 9.) 141.
ichtsb „ die Untersuchungen und
Injuriensachen gegen bieselben sind nunmehr, nach Auf-
hebung des erximirten Gerichtsstandes in jenen, einem von
dem betreffenden Obergerichte ein für allemal zu bestim-
menden benachbarten Königl. Gerichte zu Übertragen.
(G. v. 11. Aug. 48. s. 2.) 201.
Per-