Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

40 Sachregister. 1848. 
Oderbrücke, bei Brieg, Tarif, nach welchem die Abgabe 
für die Benutzung derselben zu'erheben ist, (v. 1. Septbr. 
48.) 261—263. — Revislon desselben von 5 zu 5 Jah= 
ren. (ebend. Nr. 14.) 263. 
Effentliche Arbelten, slehe letz 
Sffentliche Mittheilungen, seitens der Handels- 
kammern über ihre Wirksamkeit, sowie Über die Lage und 
den Gang des Handels und der Gewerbe. (V. v. 11. 
Febr. 48. S. 24.) 67. 
GEffentliche Grter, polizeiliches Verfahren gegen 
Personen, welche an solchen die Ruhe, die Sittlichkeit 
oder die Sicherheit gefährden. (G. v. 24. Septbr. 48. 
5. 3.)257.— desgl. wegen Harzardspiels. (ebend. S..,) 258. 
Sffeutliches Wohl, nur aus Gründen desselben kann 
das Eigenthum gegen vorgängige, in dringenden Fällen 
wenigstens vorläufig festzustellende Entschädigung nach 
Maßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden. 
(V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. B.) 376. — Ausschließung 
der Offentlichkeit bei den Verhandlungen der Rheinischen 
Strafgerichte aus Gründen des öffentlichen Wohls. (V. 
v. 15. Apr. 48. §. 14.) 103. — dagegen treten die 
Verordnungen v. 31. Janr. 1822., 14. Apr. 1830., 
4. Jonr. 1836. und 25. Febr. 1837. außer Kraft. 
(ebend. §S. 15.) 104. 
GEffentlichkeit (öffentliches Verfahren), der Sitzungen 
beider Kammern. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 
78.) 385. — der Berathungen der Prooinzial-, Bezirke--, 
Kreis- und Gemeinde-Vertretungen. (ebend. Art. 101. 
Nr. 4.) 390. — desgl. der Verhandlungen vor den er- 
kennenden Gerichten in Cioil- und Strafsachen. (ebend. 
Art. 92.) 387. — deren Beschränkung in letztern. (ebend. 
Art. 92.) 387. — deren Ausschließung können die Rhei- 
nischen Gerichte durch ein öffentlich zu verkündendes Ur- 
theil in allen Strassachen verordnen, wenn sie dies aus 
Gründen des össentlichen Wohls oder der Sittlichkeit für 
angemessen erachten. (V. v. 15. Apr. 48. §. 14.) 103. 
— dagegen treten die Verordnungen v. 31. Janr. 1822., 
14. Apr. 1830., 4. Janr. 1836. und 25. Febr. 1837. 
außer Krast. (ebend. §. 15.) 104. 
Offiziere, welche sich bei der Insurrektion in der Pro- 
vinz Posen betheiligt haben, gegen solche soll in Folge 
eingetretener Amnestie keine härtere Strase, als Dienst- 
entlassung, erkannt werden. (A. E. v. 9. Oktbr. 48.) 
279. 
Olpe, Stadt, siehe Chausseebau Nr. 25 
Opladen, Ort, s. Chausseebau Nr. 27. 
Oppveln, Stadt, s. Eisenbahnen Nr. 7. 
Orden, deten Verleihung steht dem Könige zu. (Verf. 
Urk. v. ö. Dezbr. 48. Art. 48.) 381. 
Ordnung und Ruhe, öffentliche, die für dieselbe in der 
Rbeinprovinz bestehenden Verordnungen v. 17. Aug. 
1835, 18. Febr. 1842. und 6. April 1846. treten bei 
Wiederherstellung des Rheinischen Strafrechts und Straf- 
verfahrens außer Kraft. (V. v. 15. April 48.) 104. 
Ortsarmenpflege, s. Armenpflege. 
Ortspolizelbehörden, s. Pollzeibehörden. 
Oesterreich,, Kaiserstaat, Erneuerung der mit dems. un- 
term 21. Mär 1842 zur Verhöätung von Forst-, Jagd-, 
Eischerei= und Feldfreveln abgeschlossenen Ülbereinkunft ge- 
gen sechsmonatliche Kündigung. (Minist.- Erkl. v. 15. 
Jaur. 48. u. Bekanntmachung v. 4. Febr. 48.) 29. 
P. 
Packetsendungen, mit der Post, Ermäßigung der Porto- 
taxe für solche. (A. K. O. v. 8. April 468. Nr. II.) 
100. — bei deren ausschließlichen Beförderung auf Eisen- 
bahnrouten soll nur die Hälste des Porto nach der bis- 
herigen Taxe gezahlt werden. (ebenr.) 100. — Vorto- 
restitutionen für fährlich bedeutende Beförderungen vers. 
finden für die Folge nicht mehr statt. (ebend.) 100. 
Papiere, in wie sern deren Beschlagnahme vorgenommen 
werden darf. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 6.) 376. 
— auf das Heer findet die in Art. 6. enthaltene 
Bestimmung in so weit Anwendung, als die militairischen 
Disziplinar-Vorschristen nicht entgegen stehen. (ebend. 
Art. 32.) 379. — Suspension des Art. 6. für den 
Fall eines Krieges oder Aufruhrs. (ebend. Art. 110.) 
390 f. 
Papiergeld, Ermähigung der Portotaxe für bessen Ver- 
sendung mit der Post. (A. K. O. v. 8. April 48. Nr. 
I.) 100. — für dasselbe findet kein Deklarationszwang 
mehr statt, dagegen aber auch kein Ersatz im Falle eines 
Verlostes oder einer Beschädigung der nicht beklarirten 
Sendung. (ebend.) 100. — Berechnung der Assekuranz= 
gebühr, einschließlich des Betrages für den Einlieferungs- 
schein, bei deklarirten Sendungen. (ebend.) 100.— aus-. 
ländisches, für solches ist das Porto nach denselben Säßen 
zu erheben, wie für inländisches Paplergeld. (A. K. O. 
v. 24. Dezbr. 47.) 14. 
Papvolizel, deren Handhabung auf der Eisenbahn zwi- 
schen Berlin und Dresden. (Vertrag mit dem Königr. 
Sachsen v. 6. März 48. Art. 9.) 141. 
ichtsb „ die Untersuchungen und 
Injuriensachen gegen bieselben sind nunmehr, nach Auf- 
hebung des erximirten Gerichtsstandes in jenen, einem von 
dem betreffenden Obergerichte ein für allemal zu bestim- 
menden benachbarten Königl. Gerichte zu Übertragen. 
(G. v. 11. Aug. 48. s. 2.) 201. 
Per-
	        
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