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Preßfreiheit,, (Forts.)
48. Art. 24.) 378. — die in dem vorgedachten Art. 24.
enthaltenen Bestimmungen können für den Fall einr
Krieges oder Aufruhrs zeit= und distriktsweise außer Kraft
gesetzt werden. (ebend. Art. 110.) 390. f.
Peerebrechen deren Bestrasung nach den allgemei-
nen Strafgesetzen. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 25. u.
26.) 378. — Suspenslon dieser Artikel für den Fall
eines Krieges oder Aufruhrs. (ebend. Art. 110.) 390. f.
— bei solchen erfolgt die Entscheidung über die Schuld
des Angeklagten durch Geschworene. (ebend. Art. 93.)
387. — auch bei solchen tritt im Bezirke des Appella-
tionsgerichtshofes zu Cöln die Zustär digkeit der Geschwo-
renengerichte ein. (V. v. 6. Apr. 48. §. 2.) 87. —
Verfahren bei Ausführung dieser Vestimmung. (V. v.
15. Apr. 48.) 101.—104. — als Prehvergehen werden
nicht betrachtet die Verleumdungen oder Beleidigungen,
welche gegen Privatpersonen begangen Und und die in
den §§. 3. bis 6. des Gesetzes v. 17. März d. J. vor-
gesehenen Vergehen gegen die Polizei der Presse. (ebend.
5§. 3.) 102.
Preußen, die, Rechte derselben. (V. U. v. 5. Dezbr.
48. Tit. II. Art. 3.—40.) 375.—380. — unter welchen
Bedingungen die Eigenschaft eines solchen erworben, aus-
geübt und verloren wird, bestimmen die Verfassung und
das Gesetz. (ebend. Art. Z.) 375.
Preußen, Provinz, Aufhebung der für dieselbe erlasse-
nen Verordnung vom 22. Juni 1842. über das Recht
der Kreisstände, Ausgaben zu beschließen und die Kreis-
eingesessenen dadurch zu verpflichten, jedoch unbeschadet
der auf den Grund obiger Verordnung bereits gefaßten
kreisständischen Beschlüsse. (G. v. 24. Juli 48.) 192.
— siehe auch Westpreußen, desgl. Eisenbahnen
Nr. 5. (. auch
Preußische Staatsverfassung, stehe Verfas-
sung. «
Preußisches Unterthauenverband, slehe letzt.
Preußisches Staatsgebiet, slehe letzt.
Prioritätsverfahren, das dem Fiskus in solchem zu-
stebende Vorzugerecht ist den öffentlichen Darlehnskassen
nicht beigelegt. (G. v. 15. Apr. 48. s. 11.) 107.
Privat-Unterricht und Privat-Unterrichts-
Anstalten, s. Umerricht und Unterrichts Anstalten.
Priotleg en, gewissen Grunetücken zustehend, deren
Aush bung ohne Entshäri-, ung. gegen Wegfall der La-
sten und Leistungen, welche den bisber Berechtigten obla-
gen. (Verf. Ul. v. ö. Desbr. 48. Art. 40.) 380.
Provinzen des preußischen Staats, über die
inneren und besonderen Angelegenhei#fen derselben be-
Sachregister.
1848.
Provinzen des preußischen Staats, (Forts.)
schließen aus gewählten Vertretern bestehende Versamm-
lungen, deren Beschlüsse durch die Vorsteher der Proin-
zen ausgeführt werden. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48.
Art. 104. Nr. 1.) 389. — Ernennung der letztern durch
die Staatsregierung. (ebend. Art. 104. Nr. 2.) 389.
— das Gesetz wird die Zälle bestimmen, in welchen die
Beschlüsse rer Provinzial- Vertretung der Genehmigung
einer höheren Vertretung oder der Staateregierung un-
terworsen sind. (ebend. Art. 104. Nr. 1.) 389. —
Offentlichkeit der Berathungen der Provinzial-Vertre-
tung. (Art. 104. Nr. 4.) 390. — über die Einnahmen
und Ausgaben muß jährlich wenigstens ein Bericht ver-
öffentlicht werden. (ebend.) 390.
Provinzial= (Kreis= und Bezirks-) Ordnung, eine
solche wird der nächsten Volksvertretung zur Berathung
vorgelegt werden. (Patent v. 5. Dezbr. 48. Nr. 8.)
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Prozesse, Versolgung von Beleibigungen (Injurien) im
Wege des Civilprozesses. (V. v. 18. Dezbr. 48. 8. 3.)
423. — Rechtemittel gegen die darin gefällten Erkennt-
nisse, (ebend.) 424. — Prozesse, welche bei den Ver-
badlungen über die Regulirung der gutsberrlichen und
bäuerlichen Verhältnisse und über die Ablösung der
Dienste, Natural- und Geld-Abgaben, in denen der Re-
zeß noch nicht bestätigt ist, entstanden und noch nicht
rechtskräftig entschieden sind, sollen von Amtswegen si-
stirt werden. (G. v. 9. Ollbr. 48. S§. 2.) 276. —
desgl. alle bei den Gerichten oder den Auseinander-
setzungs = Behörden schwebenden Prozesse über mehrerc,
näher bezeichnete guts-- oder grundherrlichen Rechte 2c.
(ebend. S. 2. Nr. 2. 2 — 5. u. Nr. 3.) 270— 278.
Pulvermagazine, und ähnliche Anstalten, bei Festun-
gen, Ausübung der Jagd in bezeichneten Umkreisen um
dies. (G. v. 31. Oktbr. 48. S. 5.) 344.
Pupillen-Sicherheit, Annahme der Schulbverschrei-
bungen zur freiwilligen Staatsanleihe als solche, gleich
den Staateschuldscheinen nach der A. K. O. v. 3. Mai
1821. (A. E. v. 14. Juni 48.) 156.
Ppeis, Stadt, s. Chausseebau Nr. 7.
O.
Guartschen, Ort, s. Chausseebau Nr. 6.
Quittungsgroschen, seither von den Pfandbriefe-
schuldnern der Pommerschen Landschaft mit # Prozent
gezahlt, dessen Aufhebung, wodurch die bisher an die
gedachte Lonrschaft mit 45 Pozent entrichteten Jahres-
zahlungen auf 4 Prozent eimößigt werden. (A. E. v.
11. Mai 48.) 137.
N.