Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Preßfreiheit,, (Forts.) 
48. Art. 24.) 378. — die in dem vorgedachten Art. 24. 
enthaltenen Bestimmungen können für den Fall einr 
Krieges oder Aufruhrs zeit= und distriktsweise außer Kraft 
gesetzt werden. (ebend. Art. 110.) 390. f. 
Peerebrechen deren Bestrasung nach den allgemei- 
nen Strafgesetzen. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 25. u. 
26.) 378. — Suspenslon dieser Artikel für den Fall 
eines Krieges oder Aufruhrs. (ebend. Art. 110.) 390. f. 
— bei solchen erfolgt die Entscheidung über die Schuld 
des Angeklagten durch Geschworene. (ebend. Art. 93.) 
387. — auch bei solchen tritt im Bezirke des Appella- 
tionsgerichtshofes zu Cöln die Zustär digkeit der Geschwo- 
renengerichte ein. (V. v. 6. Apr. 48. §. 2.) 87. — 
Verfahren bei Ausführung dieser Vestimmung. (V. v. 
15. Apr. 48.) 101.—104. — als Prehvergehen werden 
nicht betrachtet die Verleumdungen oder Beleidigungen, 
welche gegen Privatpersonen begangen Und und die in 
den §§. 3. bis 6. des Gesetzes v. 17. März d. J. vor- 
gesehenen Vergehen gegen die Polizei der Presse. (ebend. 
5§. 3.) 102. 
Preußen, die, Rechte derselben. (V. U. v. 5. Dezbr. 
48. Tit. II. Art. 3.—40.) 375.—380. — unter welchen 
Bedingungen die Eigenschaft eines solchen erworben, aus- 
geübt und verloren wird, bestimmen die Verfassung und 
das Gesetz. (ebend. Art. Z.) 375. 
Preußen, Provinz, Aufhebung der für dieselbe erlasse- 
nen Verordnung vom 22. Juni 1842. über das Recht 
der Kreisstände, Ausgaben zu beschließen und die Kreis- 
eingesessenen dadurch zu verpflichten, jedoch unbeschadet 
der auf den Grund obiger Verordnung bereits gefaßten 
kreisständischen Beschlüsse. (G. v. 24. Juli 48.) 192. 
— siehe auch Westpreußen, desgl. Eisenbahnen 
Nr. 5. (. auch 
Preußische Staatsverfassung, stehe Verfas- 
sung. « 
Preußisches Unterthauenverband, slehe letzt. 
Preußisches Staatsgebiet, slehe letzt. 
Prioritätsverfahren, das dem Fiskus in solchem zu- 
stebende Vorzugerecht ist den öffentlichen Darlehnskassen 
nicht beigelegt. (G. v. 15. Apr. 48. s. 11.) 107. 
Privat-Unterricht und Privat-Unterrichts- 
Anstalten, s. Umerricht und Unterrichts Anstalten. 
Priotleg en, gewissen Grunetücken zustehend, deren 
Aush bung ohne Entshäri-, ung. gegen Wegfall der La- 
sten und Leistungen, welche den bisber Berechtigten obla- 
gen. (Verf. Ul. v. ö. Desbr. 48. Art. 40.) 380. 
Provinzen des preußischen Staats, über die 
inneren und besonderen Angelegenhei#fen derselben be- 
Sachregister. 
1848. 
Provinzen des preußischen Staats, (Forts.) 
schließen aus gewählten Vertretern bestehende Versamm- 
lungen, deren Beschlüsse durch die Vorsteher der Proin- 
zen ausgeführt werden. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. 
Art. 104. Nr. 1.) 389. — Ernennung der letztern durch 
die Staatsregierung. (ebend. Art. 104. Nr. 2.) 389. 
— das Gesetz wird die Zälle bestimmen, in welchen die 
Beschlüsse rer Provinzial- Vertretung der Genehmigung 
einer höheren Vertretung oder der Staateregierung un- 
terworsen sind. (ebend. Art. 104. Nr. 1.) 389. — 
Offentlichkeit der Berathungen der Provinzial-Vertre- 
tung. (Art. 104. Nr. 4.) 390. — über die Einnahmen 
und Ausgaben muß jährlich wenigstens ein Bericht ver- 
öffentlicht werden. (ebend.) 390. 
Provinzial= (Kreis= und Bezirks-) Ordnung, eine 
solche wird der nächsten Volksvertretung zur Berathung 
vorgelegt werden. (Patent v. 5. Dezbr. 48. Nr. 8.) 
393 
Prozesse, Versolgung von Beleibigungen (Injurien) im 
Wege des Civilprozesses. (V. v. 18. Dezbr. 48. 8. 3.) 
423. — Rechtemittel gegen die darin gefällten Erkennt- 
nisse, (ebend.) 424. — Prozesse, welche bei den Ver- 
badlungen über die Regulirung der gutsberrlichen und 
bäuerlichen Verhältnisse und über die Ablösung der 
Dienste, Natural- und Geld-Abgaben, in denen der Re- 
zeß noch nicht bestätigt ist, entstanden und noch nicht 
rechtskräftig entschieden sind, sollen von Amtswegen si- 
stirt werden. (G. v. 9. Ollbr. 48. S§. 2.) 276. — 
desgl. alle bei den Gerichten oder den Auseinander- 
setzungs = Behörden schwebenden Prozesse über mehrerc, 
näher bezeichnete guts-- oder grundherrlichen Rechte 2c. 
(ebend. S. 2. Nr. 2. 2 — 5. u. Nr. 3.) 270— 278. 
Pulvermagazine, und ähnliche Anstalten, bei Festun- 
gen, Ausübung der Jagd in bezeichneten Umkreisen um 
dies. (G. v. 31. Oktbr. 48. S. 5.) 344. 
Pupillen-Sicherheit, Annahme der Schulbverschrei- 
bungen zur freiwilligen Staatsanleihe als solche, gleich 
den Staateschuldscheinen nach der A. K. O. v. 3. Mai 
1821. (A. E. v. 14. Juni 48.) 156. 
Ppeis, Stadt, s. Chausseebau Nr. 7. 
O. 
Guartschen, Ort, s. Chausseebau Nr. 6. 
Quittungsgroschen, seither von den Pfandbriefe- 
schuldnern der Pommerschen Landschaft mit # Prozent 
gezahlt, dessen Aufhebung, wodurch die bisher an die 
gedachte Lonrschaft mit 45 Pozent entrichteten Jahres- 
zahlungen auf 4 Prozent eimößigt werden. (A. E. v. 
11. Mai 48.) 137. 
N.
	        
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