Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

Sachregister. 1848. 57 
Untersuchungen, (Forts.) 
Reichsversammlung. (Reichsgesetz v. 30. Septbr. und 
Allerhöchstes Publikat. Patent v. 14. Oklbr. 48.) 286. 
— strasgerichtliche, die bei solchen nothwendigen Beschrän- 
kungen der Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses sind durch 
die Gesetzgebung festzustellen. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 
31.)379. — fiskalische und Kriminal-, Aufhebung des eximir- 
ten Gerichtsstandes in dens. (G. v. 11. Aug. 48.) 201.— 
(l. auch Gerichtsstand). — schwebende, über Jagdkon- 
traventionen, deren Aufhebung und Niederschlagung der 
Kosten in solchen. (G. v. 31. Oktbr. 48. §. 7.) 344. 
— polizeiliche, wegen der von Gewerbetreibenden began- 
genen, in den §§. 170—180. der allg. Gew. Ord. v. 
17. Janr. 45. bezeichneten Vergeben, Kompetenz der 
Ortspolizeibehörden, resp. der Regierungen, zu solchen in 
erster Instanz. (A. K. O. v. 24. Janr. 48.) 73. — 
— gegen Landstrelcher, Bettler und Arbeitsscheue, deren 
Führung. (Landarmen-Regl. für die Kurmark. v. 14. 
Janr. 48. SS. 26—45.) 460—51. — s. auch Kriminal- 
Untersuchungen. 
Unterstützungsfonds für die emeritirten evangelischen 
Geistlichen der Provinz Brandenburg, siehe Geistliche. 
Unterthanenverband, Preußischer, Berfahren bei 
der Aufnahme von Ausländern in dens. (A. K. O. v. 
10. Janr. 48.) 23. — in Anwendung des §. 7. Nr. 2—4. 
und 8. des Gesetzes v. 31. Dezbr. 42. (ebend.) 25 
Urlaub, eines solchen bedürsen Beamte zum Eintritt in 
eine der Kammern nicht. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48. 
Art. 77.) 385. 
Urwahlen für die Wohlmänner der Abgeordneten und 
Stellvertreter zu der behufs der Vereinbarung der Preuß. 
Staatsverfassung zu berufenden Versammlung, Anordnun- 
nungen für deren Ausführung. (G. v. 8. Apr. 48. 
S#. 1—f. 8. 12.) 89. 90. 91. — desgl. für die Wahl- 
männer der Abgeordneten und Stellvertreter zur deut- 
schen National = Versammlung. (V. v. 11. Apr. 48. 
S. 1—1. 9.) 94. 95. 90. — desgl. für die Wahlmän- 
ner der Mitglieder der ersten und zweiten Kammer. (Pa- 
tent v. ö. Dezbr. 48.) 392. — (Wahlgesetze v. 6. Dezbr. 
48.) 395—398. 399—401. 
V. 
Vagabunden, siehe Landstreicher. 
Behlefanz, Ort, siehe Chausseebau Nr. 2 
Verbrechen, Ausschliehung wegen solcher von der Heraus- 
gabe periorischer Schriften. (Preßg. v. 17. Märg 48. 
5. 4. Nr. 2. u. 4.) 70. — mit schweren Strafen bedroht, bei 
solchen erfolgt die Entscheidung über die Schuld der An- 
gellagten durch Geschworene. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 
48. Art. 93.) 387. — Verbrechen (wie Diebstähle und 
Wullche), die wegen deren Bestrafung erlassene Cirkalar- 
Jahrgang 1848. 
Verbrechen, (Forts.) 
Verordnung vom 26. Febr. 1799. wird ausgehoben; da- 
gegen finden bis zur Publkkation des neuen Strafrechts 
in Bezug auf diese Verbrechen lediglich die Vorschriften 
des Tit. 20. Thl. II. des Allg. L. R., nebst den zu den- 
selben ergangenen anderweitigen Bestimmungen, Anwen- 
dung. (V. v. 18. Dezbr. 48. S. 1.) 423. — (. auch 
politische Verbrechen, desgl. Preßverbrechen, sowie 
Staats- und Majestätsverbrechen. 
Verbrecher, Orter, die als gewöhnliche Zufluchtsörter 
ders. durch den gemeinen Ruf bezeichnet werden, können 
auch zur Nachtzeit amtlich durchsucht werden. (G. v. 
24. Septbr. 48. s. 7.) 258. 
Verdächtige, strafbarer Handlungen, deren Ergreifung 
und Verhaftung. (G. v. 24. Septbr. 48. §. 2.) 257. 
Vereidung, (. Eid. 
Vereine, für Zwecke, welche den Strasgesetzen nicht zu- 
widerlaufen, deren Gestattung. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. 
Art. 28.) 378. — auf das Heer findet die in obigem 
Art. 28. enthaltene Bestimmung in soweit Anwendung, 
als die militairischen Disziplinar-Vorschriften nicht entge- 
genstehen. (ebend. Art. 32.) 379. — Suspenslon der in 
dem gedachten Art. 28. enthaltenen Bestimmung für den 
Fall eines Krieges oder Aufruhrs. (ebend. Art. 110.) 
390. f. — . auch Vereinigungsrecht. 
Vereinigungsrecht, freies, alle dasselbe beschränkenden, 
noch bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werden auf- 
gehoben. (V. v. 6. April 48. s. 4.) 87. — alle Preu- 
bhen sind berechtigt, zu solchen Zwecken, welche den Straf- 
gesetzen nicht zuwiderlaufen, sich ohne vorgängige poli- 
zeiliche Erlaubniß in Gesellschaften zu vereinigen. (ebend. 
#5. 4.) 87. — (Verf.-Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 28. u. 
110.) 378. 390. f. — K. auch Vereine. 
Bereins-Zuckerfiederei, in Stettin, siehe Zucker- 
siederei. 
Verfasser, von Druckschriften, Bestrafung derselben für 
Preßvergehen. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 25. u. 26.) 378. 
Berfassung, künftige Preußische, Verordnung über 
einige Grundlagen derselben (v. 6. April. 48.) 87—88. 
— Aufhebung der im §. 4. Nr. 1. des Preßges. v. 17. 
März 48. enthaltenen Vorschriften über die Kautionsbe- 
stellung für die Herausgabe neuer Zeitungen. (ebend. s. 1.)B7. 
— Anwendung der Vorschrift des s. 4. Nr. 4. des vor- 
gedachten Preßgesetzes, betreffend das Kautionsverfahren 
wegen eines mittelst bereits bestehender periodischer Blät- 
ter begangenen Verbrechens oder Vergehens, auch auf neue 
Zeilungen. (V. v. ö. Apr. 48.S. 1.)87. — Untersuchung und 
Bestrafung aller Staatsverbrechen durch die ordentlichen 
Gerichte. (s. 2.) 87. — Zoständigkeit der Geschworenen- 
Gerichte im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln 
bei politischen und Preßverbrechen, so wie bei politsschen 
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und
	        
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