Sachregister. 1848. 57
Untersuchungen, (Forts.)
Reichsversammlung. (Reichsgesetz v. 30. Septbr. und
Allerhöchstes Publikat. Patent v. 14. Oklbr. 48.) 286.
— strasgerichtliche, die bei solchen nothwendigen Beschrän-
kungen der Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses sind durch
die Gesetzgebung festzustellen. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art.
31.)379. — fiskalische und Kriminal-, Aufhebung des eximir-
ten Gerichtsstandes in dens. (G. v. 11. Aug. 48.) 201.—
(l. auch Gerichtsstand). — schwebende, über Jagdkon-
traventionen, deren Aufhebung und Niederschlagung der
Kosten in solchen. (G. v. 31. Oktbr. 48. §. 7.) 344.
— polizeiliche, wegen der von Gewerbetreibenden began-
genen, in den §§. 170—180. der allg. Gew. Ord. v.
17. Janr. 45. bezeichneten Vergeben, Kompetenz der
Ortspolizeibehörden, resp. der Regierungen, zu solchen in
erster Instanz. (A. K. O. v. 24. Janr. 48.) 73. —
— gegen Landstrelcher, Bettler und Arbeitsscheue, deren
Führung. (Landarmen-Regl. für die Kurmark. v. 14.
Janr. 48. SS. 26—45.) 460—51. — s. auch Kriminal-
Untersuchungen.
Unterstützungsfonds für die emeritirten evangelischen
Geistlichen der Provinz Brandenburg, siehe Geistliche.
Unterthanenverband, Preußischer, Berfahren bei
der Aufnahme von Ausländern in dens. (A. K. O. v.
10. Janr. 48.) 23. — in Anwendung des §. 7. Nr. 2—4.
und 8. des Gesetzes v. 31. Dezbr. 42. (ebend.) 25
Urlaub, eines solchen bedürsen Beamte zum Eintritt in
eine der Kammern nicht. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr. 48.
Art. 77.) 385.
Urwahlen für die Wohlmänner der Abgeordneten und
Stellvertreter zu der behufs der Vereinbarung der Preuß.
Staatsverfassung zu berufenden Versammlung, Anordnun-
nungen für deren Ausführung. (G. v. 8. Apr. 48.
S#. 1—f. 8. 12.) 89. 90. 91. — desgl. für die Wahl-
männer der Abgeordneten und Stellvertreter zur deut-
schen National = Versammlung. (V. v. 11. Apr. 48.
S. 1—1. 9.) 94. 95. 90. — desgl. für die Wahlmän-
ner der Mitglieder der ersten und zweiten Kammer. (Pa-
tent v. ö. Dezbr. 48.) 392. — (Wahlgesetze v. 6. Dezbr.
48.) 395—398. 399—401.
V.
Vagabunden, siehe Landstreicher.
Behlefanz, Ort, siehe Chausseebau Nr. 2
Verbrechen, Ausschliehung wegen solcher von der Heraus-
gabe periorischer Schriften. (Preßg. v. 17. Märg 48.
5. 4. Nr. 2. u. 4.) 70. — mit schweren Strafen bedroht, bei
solchen erfolgt die Entscheidung über die Schuld der An-
gellagten durch Geschworene. (Verf. Urk. v. 5. Dezbr.
48. Art. 93.) 387. — Verbrechen (wie Diebstähle und
Wullche), die wegen deren Bestrafung erlassene Cirkalar-
Jahrgang 1848.
Verbrechen, (Forts.)
Verordnung vom 26. Febr. 1799. wird ausgehoben; da-
gegen finden bis zur Publkkation des neuen Strafrechts
in Bezug auf diese Verbrechen lediglich die Vorschriften
des Tit. 20. Thl. II. des Allg. L. R., nebst den zu den-
selben ergangenen anderweitigen Bestimmungen, Anwen-
dung. (V. v. 18. Dezbr. 48. S. 1.) 423. — (. auch
politische Verbrechen, desgl. Preßverbrechen, sowie
Staats- und Majestätsverbrechen.
Verbrecher, Orter, die als gewöhnliche Zufluchtsörter
ders. durch den gemeinen Ruf bezeichnet werden, können
auch zur Nachtzeit amtlich durchsucht werden. (G. v.
24. Septbr. 48. s. 7.) 258.
Verdächtige, strafbarer Handlungen, deren Ergreifung
und Verhaftung. (G. v. 24. Septbr. 48. §. 2.) 257.
Vereidung, (. Eid.
Vereine, für Zwecke, welche den Strasgesetzen nicht zu-
widerlaufen, deren Gestattung. (V. U. v. 5. Dezbr. 48.
Art. 28.) 378. — auf das Heer findet die in obigem
Art. 28. enthaltene Bestimmung in soweit Anwendung,
als die militairischen Disziplinar-Vorschriften nicht entge-
genstehen. (ebend. Art. 32.) 379. — Suspenslon der in
dem gedachten Art. 28. enthaltenen Bestimmung für den
Fall eines Krieges oder Aufruhrs. (ebend. Art. 110.)
390. f. — . auch Vereinigungsrecht.
Vereinigungsrecht, freies, alle dasselbe beschränkenden,
noch bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werden auf-
gehoben. (V. v. 6. April 48. s. 4.) 87. — alle Preu-
bhen sind berechtigt, zu solchen Zwecken, welche den Straf-
gesetzen nicht zuwiderlaufen, sich ohne vorgängige poli-
zeiliche Erlaubniß in Gesellschaften zu vereinigen. (ebend.
#5. 4.) 87. — (Verf.-Urk. v. 5. Dezbr. 48. Art. 28. u.
110.) 378. 390. f. — K. auch Vereine.
Bereins-Zuckerfiederei, in Stettin, siehe Zucker-
siederei.
Verfasser, von Druckschriften, Bestrafung derselben für
Preßvergehen. (V. U. v. 5. Dezbr. 48. Art. 25. u. 26.) 378.
Berfassung, künftige Preußische, Verordnung über
einige Grundlagen derselben (v. 6. April. 48.) 87—88.
— Aufhebung der im §. 4. Nr. 1. des Preßges. v. 17.
März 48. enthaltenen Vorschriften über die Kautionsbe-
stellung für die Herausgabe neuer Zeitungen. (ebend. s. 1.)B7.
— Anwendung der Vorschrift des s. 4. Nr. 4. des vor-
gedachten Preßgesetzes, betreffend das Kautionsverfahren
wegen eines mittelst bereits bestehender periodischer Blät-
ter begangenen Verbrechens oder Vergehens, auch auf neue
Zeilungen. (V. v. ö. Apr. 48.S. 1.)87. — Untersuchung und
Bestrafung aller Staatsverbrechen durch die ordentlichen
Gerichte. (s. 2.) 87. — Zoständigkeit der Geschworenen-
Gerichte im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln
bei politischen und Preßverbrechen, so wie bei politsschen
"
und