Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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(Nr. 2238.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 16. März 1848., das Verbot der Ausfuhr 
von Pferden über die Grenzen gegen die nicht zum Deutschen Bundes- 
gebiete gehörigen Länder betreffend. 
M. Rücksicht auf die in Ihrem gemeinschaftlichen Berichte vom 11. d. M. 
dargestellten Verhältnisse finde Ich es angemessen, die Ausfuhr von Pferden 
über diejenigen Grenzen Meiner Monarchie, an welchen diese an andere, als 
die zum Deutschen Bundesgebiet gehörigen Länder stößt, nach jeder Richtung 
hin für den ganzen Umfang Meiner Scaaten vorläufig auf unbestimmte Zeit 
zu untersagen. Indem Ich die in dieser Beziehung bereits getroffenen Anord-= 
nungen hierdurch genehmige, bestimme Ich zugleich, daß dies Verbot, soweit 
es nicht bereits provisorisch in Wirksamkeit gesetzt ist, überall mit dem Tage 
der Publikation der gegenwärtigen Order in Kraft treten soll und beauftrage 
Sie, die de nöthigen Anordnungen ungesäumt zu erlassen. 
Berlin, den 16. März 1848. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Freiherr v. Canitz und v. Düesberg. 
  
(Nr. 2939.)
	        
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