Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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(Nr. 3113.) Allerhoͤchster Erlaß vom 23. März 1849, betreffend die Einsetzung einer dem 
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten untergeordneten 
„Königlichen Telegraphendirektion“. 
N Ihrem Antrage vom 18. März d. J. genehmige Ich, daß zur Ver- 
waltung der Staatstelegraphen eine dem Ministerium für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten untergeordnete Behörde mit der Firma: „Königliche 
Telegraphendirektion“ eingesetzt werde, welcher die allgemeinen Befugnisse einer 
öffentlichen Behörde zustehen sollen. Dieser Erlaß isi durch die Gesetzsamm- 
lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 23. März 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Staatsminister v. d. Heydt. 
  
(Nr. 3114.) Allerhöchster Erlaß vom 30. März 1849., die Errichtung einer Handelskammer 
für den Bezirk der Stadt Breslau betreffend. 
A. Ihren Bericht vom 19. März d. J. genehmige Ich die Errichtung einer 
Handelskammer für den Bezirk der Stadt Breslau. Die Handelskammer soll 
aus funfzehn Mitgliedern bestehen, für welche neun Stellvertreter gewählt wer- 
den. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sind 
sämmtliche Handel= und Gewerbtreibende im Bezirke der Scadt Breslau be- 
rechtigt, welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten 
Gewerbesteuer entrichten. Im Uebrigen finden die Vorschriften der Verord- 
nung vom 11. Februar 1843. über die Errichtung von Handelskammern An- 
wendung. Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Berlin, den 30. März 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Staatsminister v. d. Heydt. 
 
	        
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