Full text : Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten.

Zwölftes  Kapitel.

Die  geschichtlichen  Geschlechter.

Nachdem  die  Verfassung  der  Germanen  in  ihrer  zwiefachen
Form  geschildert,  erübrigt  es,  die  geschichtlichen  Geschlechter
des  Landes  in  ihrem  Verhältnis  zum  Heer,  zu  Obrigkeit  und
Königtum  zu  schildern.

Caesars  Darstellungen.

Caesar,  der  vorwiegend  mit  Völkerschaften  in  Berührung
kam,  bei  denen  Gauverfassung  herrschte,  schildert  diese  in  dem
Bericht  VI  23  prinzipiell,  unterlässt  es  aber,  von  irgend  einem
diesem  System  angehörigen  Geschlecht  oder  selbst  einer
Einzelperson  zu  erzählen.  Nur  ein  Fall  von  Stammverfassung
trat  ihm  entgegen,  der  (wie  die  Ausnahme  von  der  Regel)  in
jener  allgemeinen  Schilderung  keine  Stelle  fand,  aber  in  dem
Träger  des  Stammkönigtums  charakterisiert  ist.

Das  Königtum  des  Ariovist.

Das  Auftreten  des  Ariovist  in  Gallien  begann  mit  einer
Heerfahrt.  Ein  suebischer  Adeliger  —  übte  er  doch  das  Vorrecht
  germanischer  Adeliger  auf  mehrere  Frauen.  Gall.  I  58;
Germ.  17  —  zog  er  im  Jahr  71  mit  einer  Schar  von  15000  Bewaffneten
  nebst  Weib  und  Kind  nach  Gallien,  denen  noch  weitere
über  den  Rhein  folgten.  Im  Sold  der  Sequaner  bekriegte  und