Zwölftes Kapitel.
Die geschichtlichen Geschlechter.
Nachdem die Verfassung der Germanen in ihrer zwiefachen
Form geschildert, erübrigt es, die geschichtlichen Geschlechter
des Landes in ihrem Verhältnis zum Heer, zu Obrigkeit und
Königtum zu schildern.
Caesars Darstellungen.
Caesar, der vorwiegend mit Völkerschaften in Berührung
kam, bei denen Gauverfassung herrschte, schildert diese in dem
Bericht VI 23 prinzipiell, unterlässt es aber, von irgend einem
diesem System angehörigen Geschlecht oder selbst einer
Einzelperson zu erzählen. Nur ein Fall von Stammverfassung
trat ihm entgegen, der (wie die Ausnahme von der Regel) in
jener allgemeinen Schilderung keine Stelle fand, aber in dem
Träger des Stammkönigtums charakterisiert ist.
Das Königtum des Ariovist.
Das Auftreten des Ariovist in Gallien begann mit einer
Heerfahrt. Ein suebischer Adeliger — übte er doch das Vorrecht
germanischer Adeliger auf mehrere Frauen. Gall. I 58;
Germ. 17 — zog er im Jahr 71 mit einer Schar von 15000 Bewaffneten
nebst Weib und Kind nach Gallien, denen noch weitere
über den Rhein folgten. Im Sold der Sequaner bekriegte und