Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Die Zinskupons werden nach dem sub B. anliegenden Schema für fünf 
“ Jahre ausgegeben und nach Alblauf dieser Zeit ernenerk. 
Die Zinskupons für die ersten fünf Jahre nebst einer Anweisung zur 
Empfangnahme der folgenden Zinskuponsreihe befinden sich an den Prioritäts= 
Obligationen. Auf der Rückseite der Prioritätsobligationen wird das gegen- 
wärtige Privilegium abgedruckt. 5 
Die Prioritätsobligationen werden mit fünf Prozent jahrlich verzinst. 
Die Zinsen werden in Falbfährigen Raten postnurcrando in der Zeit vom 
2. bis 31. Januar und 4. bis 31. Juli eines jeden Jahres in Köln und Ber- 
lin, sowie in denjenigen Städten, welche erwa sonst noch von der Direktion 
hierzu bestimmt werden, gezahlt. · 
Zinsen von Prioritaͤtsobligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jah- 
ren von dem in den betreffenden Kupons bestimmten Zahlungstage nicht gesche- 
hen ist, verfallen zum Vortheil der Gestllshaft. 
Die Prioritcktsobligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Jahre 
1854. beginnt und nach Anleitung des beiliegenden Amortisationsplans durch 
alljahrliche Verwendung von 160,720 Rthlr. und der auf die eingelösten Prio- 
ritätsobligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird. Oie Nummern der in ei- 
nem jeden Jahre zu amortisirenden Priortsobligationen werden alljährlich im 
Juli durch das Loos bestimmt und die Auszahlung des Nominalbetrages der 
hiernach zur Amortisation gelangenden Prioritätsobligationen erfolgt im Januar 
des nächsifolgenden Jahres, zuerst also im Januar 1855. 
Der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbe- 
halten, mit Genehmigung des Staaks sowohl den Amortisationsfonds zu ver- 
stärken und dadurch die Tilgung der Priorikärsobligationen zu beschleunigen, wie 
auch sämmtliche Prioritaksobligationen durch die öffentlichen Blätter mit sechs- 
monatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Neunwerthes einzulösen. 
Die Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 1854. geschehen. 
Ueber die erfolgte Amortisation wird Unserm Minisier für Handel, Ge- 
werbe und öffentliche Arbeiten alljährlich ein Nachweis eingereicht. 
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Die Inhaber der Prioritäksobligationen sind auf Höhe der darin ver- 
schriebenen Kapicalbeiträge und der dafür nach F. 2. zu zahlenden Zinsen Gläu- 
biger der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft, und sind daher befugt, wegen 
ihrer Kapitalien und Zinsen sich an das gesammte Vermögen der Gesellschaft 
und dessen Erträge mit unbedingter Priorität vor den Inhabern der Stamm- 
Akbtien und der zu denselben gehörigen Kupons und Diovidendenscheine zu hal- 
ten. Dagegen bleibt den in Gemäßbeit des Privilegiums vom 8. Oktober 1817. 
emittirten 18,745 Stück Prioritaätsobligationen der Köln-Mindener Eisenbahn- 
gesellschaft im Gesammtbetrage von 3,074,500 Rthlr. nebst Zinsen das Vor- 
zugsrecht vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden 
Prioritätsobligationen nebst Zinsen ausdrücklich reservirt und gesichert. Der 
Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft bleibt den Inhabern der nach dem gegen- 
wärtigen Mivilegium zu emittirenden Obligationen gegenüber das Recht vor- 
be-
	        
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