Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— JNr. 1.— 
  
(Nr. 3086.) Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten 
Gerichtsstandes, sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte. 
Vom 2. Januar 1840. ’ 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2c. " 
verordnen in Ausführung der Artikel 40. 85. und 88. und auf Grund des 
Artikels 105. der Verfassungsurkunde für den Umfang Unserer Monarchie mit 
Ausschluß des Bezirks des Appellationsgerichtshofes zu Cöln, auf den Antrag 
Unseres Staatsministeriums, was folgt: 
I. Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit. 
g. 1. 
Die standesherrliche, städtische und Patrimonialgerichtsbarkeit jeder Art 
in Zivil= und Strafsachen wird aufgehoben. Fortan soll die Gerichtsbarkeit 
überall nur durch vom Staate bestellte Gerichtsbehörden, deren Einrichtung 
und Kompetenz die nachfolgenden Vorschriften bestimmen, in Unserm Namen 
ausgeübt werden. 
Einer gleichen Aufhebung unterliegt die geistliche Gerichtsbarkeit in allen 
weltlichen Angelegenheiten, namentlich auch in Prozesen über die Loilrechriche 
Trennung, Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Ehe. Alle solche Rechtsangele- 
genheiten gehören vor die ordentlichen Gerichte. 
g. 2. 
Die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit erfolgt ohne Entschädigung der 
zeitherigen Inhaber, jedoch gehen vom Tage der Aufhebung nicht blos die 
Nutzungen nebst den sonstigen aus der Gerichtsbarkeit fließenden Gerechtsamen, 
sondern auch alle Lasten derselben, mit Einschluß der Verpflichtung zur Ueber- 
kragung der Kriminalkosten, auf den Staat über. 
as die am Tage des Ueberganges rückständigen Sporteln betrifft, so 
verbleiben die bis dahin bereits liquidirten und zur Solleinnahme gestellten den 
zeitherigen Gerichtsherren, während die noch nicht zur Solleinnahme gestellten 
Sporteln für Rechnung der Staatskasse liquidirt und eingezogen werden. Kri- 
minalkosten sind von den Gerichtsherren in soweit zu übertragen, als die Auf- 
Jahrgang 1819. (Nr. 3086.) 1 for- 
Ausgegeben zu Berlin, den 8. Januar 1849. 
 
	        
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