Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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(Xr. 3140.) Allerhoͤchster Erlaß vom 20. April 1840., betreffend die Erhebung eines Chaussee- 
geldes auf der Straße von Zirke nach Kwilcz, nebst dem Tarife. 
A. den Bericht vom 12. April d. J. will Ich den hierbei zurückgehenden 
Beschluß der Stände des Birnbaumer Kreises vom 22. August 1840. wegen 
Uebernahme der Unterhaltung der auf Kosien des Kreises erbauten Kieschaussee 
zwischen Kwilcz und Zirke beslätigen, den genannten Kreisständen auch die Be- 
fugniß, für die gedachte Straßenstrecke als Wegegeld die Hälfte der Sätze des 
jedesmaligen Tarifs zur Erhebung des Chausseegeldes auf den Staatsstraßen 
während eines Zeitraumes von zehn Jahren zu erheben, unter der Bedingung 
verleihen, daß die etwanigen Einnahme-Ueberschüsse vorzugsweise zur Verminde- 
rung der, auf einzelnen Stkrecken jener Straße das vorgeschriebene Maaß von sechs 
Zoll für die laufende Ruthe überschreitenden Steigungen verwendet werden. 
„Dieser gegenwärtige Befehl ist nebst dem angeschlossenen Tarif durch die Gesetz- 
sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 20. April 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. v. Rabe. 
An die Staaksminister v. Manteuffel, v. d. Heydt und v. Rabe. 
  
(., 3440) 37“ Tarif
	        
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