Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Kontrolle und dem Dokumenten-Verzeichnisse festgestellt werden, ob der Soll- 
bestand wirklich vorhanden ist. 
§. 22. 
. StandekjähklichenDeposital-ExktakkezadenDepositahSessionen 
sollen uͤber die vorhandenen Massen bloße Bestands-Anzeigen zu den Akten 
erstattet und vollstaͤndige Deposital-Extrakte nur dann gefertigt werden, wenn 
dazu besonderer Anlaß vorliegt. 
g. 23. 
Alle dieser Verordnung entgegenstehenden Vorschriften werden aufgehoben. 
Dieselbe tritt mit dem 1. August d. J. in Kraft und sind demgemaß 
die nach 99. 3. ff. erforderlichen Verzeichnisse und Kontrollen enzulegen. 
Urkundlich unter Unserer Hoöchsteigenhändigen Unterschrift und beige- 
drucktem Koͤniglichen Insiegel. « 
Gegeben Bellevue, den 18. Juli 1849. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Gr. v. Brandenburg. v. badenbeyg. v. Manteuffel. v. d. Heydt. 
v. Strotha. v. Rabe. Simons. 
(Nr. 3152.) I. Do-
	        
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