Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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(Nr. 3158.) Allerhoͤchster Erlaß vom 23. Juli 1849., betreffend die Melioration des Nieder- 
Oderbruchs. 
D. nach Ihrem Bericht vom 18. Juli d. J. die Melioration des Nieder- 
Oderbruchs bei Durchführung der in der Verordnung vom 22. August 1848. 
(Gesetzsamml. Seite 281.) gedachten Verlegung des Oderbertes nach dem Zeh- 
dener Thalrande eine zu lange Bauzeit und einen unerwartet hohen Kosten- 
Aufwand erfordern würde, so will Ich, dem Beschluß der Repräsentanten der 
Deichbau-Gesellschaft zur Melioration des Nieder-Oderbruchs entsprechend, hier- 
durch genehmigen, daß von der Verlegung des Oderbetts Abstand genommen 
und das Meliorationswerk im Wesentlichen nach dem früheren Plane mittelst 
Durchstichs der Höhe bei Hohensaathen zur Ausführung gebracht werde. Im 
Uebrigen soll es bei den Bestimmungen der Verordnung vom 22. August 1848. 
sein Bewenden behalten. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Sanssouci, den 23. Juli 1849. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
	        
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