6 Sachregifler. 1849.
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„ (General= Kom-
misslonen, lanrwirthschaftliche Regierungs= Abtheilungen
und Revisions-Kollegium für Lanreekultursachen), in
wie weit auf solche die Disziplinar= Vorschriften der
Verord. v. 10. Juli 49. anwendbar find. C(s. 67.
Nr. 1. 68—7/1. ders.) 207.
Ausgetretene Militairpflichtige, slehe letz.
Auskultatoren, in wie fern solche ohne weiteres Ver-
fahren aus dem Dienste entlassen werden können. (V.
v. 11. Juli 49. 8. 91.) 289.
Ausländer, in wie fern solche zum Betriebe eines ste-
henden Gewerbes im diesseitigen Inlande zugelassen
werden können. (V. v. 9. Febr. 49. 8. 67.) 108. —
Verfahren mit Gesuchen auesländischer Gewerbetreiben-
den um die Naturalisalion im Inlande, nach §. 8. des
Ges. v. 31. Dezbr. 42. — Ges.-Samml. 1843. S. 15.
— (V. v. 9. Febr. 49. "s# 67.) 108. — diese Bestim-
mungen finden auf Angehörige deutscher Staaten nur
so lange Anwendung, als nicht für dieselben die gegen-
seitige Zulassung der Gewerbetreibenden zur Ansässig-
machung und zum Gewerbebetriebe nach gleichen Grund-
säyen geregelt ist. (ebend. 8. 67.) 108.
B.
Baarzahlung, deren Leistung an Fabrikarbeiter und
senstige Personen, die mit der Anfertigung der Fabri-
kate für Fabrikinbaber und für diejenigen, welche mit
Ganz= oder Halbfabrikaten Handel treiben, beschäftigt
sind. (V. v. 9. Febr. 49. IS 50— 55.) 104. 105. —
Straftestimmungen für die Ubertrekung oder Umgehung
dieser Vorschrift. (ebend. S§. 74. 75.) 109. 110.— Ver-
wendung der deshalb erkannten Geldbußen. (ebend.
S. 75.) 110.
Bäcker, Nachweis deren Befähigung zum Betriebe ihres
Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V.
v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für
Uübertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend.
S. 74.) 109. — dieselben können von der Ortspolizei-
Obriglelt angehalten werden, die Preise und das Ge-
wicht ihrer Waaren für gewisse Zeiträume durch elnen
von außen sichtbaren Anschlag am Verkaufslokale zur
Kenntniß des Publikums zu bringen. (V. v. 9. Febr.
49. §S. 72.) 109. — auch können solche angehalten
werden, in ihren Verkaufelokalen eine Waage mit den
erforderlichen geeichten Gewichten aufzustellen. (ebend.
S. 73.) 100. — Bestrafung derselben für Uberschrei-
tungen der aufgestellten Taren, nach §. 186. der Ge-
werbe-Ord. (. 72.) 109.
Backwaaren, deren Verkäufer haben mit den Bäckern
gleiche Verpflichtungen. (V. v. 9. Febr. 49. . 7. u.
73.) 109. — . ferner Bäcker.
Bagatellsachen, solche sind ohne Unterschied alle die-
jenigen Prozesse, deren nach Gelde zu schätzender Ge-
genstand 50 Rthlr. nicht übersteigt. (V. v. 2. Janr. 49.
§. 20.) 6. — Kompetenz der Einzelrichter zu deren Ver-
handlung und Entscheidung. (ebend. 8§.20. 22.) 6.7.—
Rekursverfahren in solchen und Verkündigung des Re-
kursbescheides in öffentlicher Sitzung, mit Bezug auf
die A. K. O. vom 8. Aug. 1832. S. 3. Lit. d. (Verord.
v. 2. Janr. 49. s. 34.) 11. — in den Prozessen über
solche bewendet es rücksichtlich der für den Anwalt auf-
gewendeten Ausgaben bei den bestehenden Vorschriften.
(ebend. §. 29.) 10.
Bank, Preußtsche, Belegung der für den gerlchtlichen
Deposltalverkehr entbehrlichen Gelder bei derselben, und
Theilnehmung der einzelnen Massen an diesen Bankak-
tlvis und den davon aufkommenden Zinsen. (V. v.
18. Juli 49. Ss. 18. u. 19.) 299. 300. 304. 305.
Bank, Privat-, ritterschaftliche, in Hommern, neue
Statuten für dieselbe und Allerhöchste Genehmigung zur
Ausstellung von Noten unter den in jenen festgesetzten
Bedingungen. (v. 21. August 49.) 359—374.
Tit. I. Von dem Zwecke und den Fonds der Bank. (86.4—8.)
359 — 302.
Dielelbe ist eine Mtien-Gesellschaft, welche den Zweck
hat, den Umlauf des Geldes zu befördern, Kapitalien
nußbar zu machen, Handel und Gewerbe zu unter-
Kute#n und riner übermäßigen Steigung des Zinsfu-
ßes vorzubeugen. (s. 1.) 359. — das gesammte Ak-
tien-Kapital von 2 Millionen Thaleim it zu vier vom
Hundert verzinslich. (s. 2.) 300. — Theilnahme an
dem verbleibenden Gewinn durch Dividenden und Bil-
dung eines Resewesonds. (88. 3. 4.) 360. — Dis-
position über die von der ritterschaftlichen Privatbank
bei der General = Staatskasse niedergelegten 500,000
Rihlr. in Staatsschuldscheinen. (S. 8.) 301. f.
Tit. II. Von der Verfassung und Verwaltung der Bank. (88.
9 — 23.) 302—3566.
Die Bank bleibt unter die Oberaussicht des Staals
gestellt, welche von dem Ministerium für Handel, Ge-
werde und öffentliche Arbellen durch einen Kommissa-
#us ausgeübt wird. (s. 9.) 362. — Bankdirektion in
Stettin, Kuratorium der Bank und Beschlüsse der Ge-
sellschaft in ihren Gencral-Versammlungen. (§#.10—
23.) 362 — 366.
Tit. m. * den Geschästen der Bank. (66. 24—40.) 366
Tit. 5 Von den Rechten der Bank. (68.41—47.) 370.371.
Die Statuten vom 23. Janr. 18.3. und der am 12.
Mai 18633. bestätigte Gesellschafts-Vertrag werden auf-
gehoben. G. 47.) 371.
Bar-