Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

6 Sachregifler. 1849. 
ES##: aLaeerg. ALALAMM 
„ (General= Kom- 
misslonen, lanrwirthschaftliche Regierungs= Abtheilungen 
und Revisions-Kollegium für Lanreekultursachen), in 
wie weit auf solche die Disziplinar= Vorschriften der 
Verord. v. 10. Juli 49. anwendbar find. C(s. 67. 
Nr. 1. 68—7/1. ders.) 207. 
Ausgetretene Militairpflichtige, slehe letz. 
Auskultatoren, in wie fern solche ohne weiteres Ver- 
fahren aus dem Dienste entlassen werden können. (V. 
v. 11. Juli 49. 8. 91.) 289. 
Ausländer, in wie fern solche zum Betriebe eines ste- 
henden Gewerbes im diesseitigen Inlande zugelassen 
werden können. (V. v. 9. Febr. 49. 8. 67.) 108. — 
Verfahren mit Gesuchen auesländischer Gewerbetreiben- 
den um die Naturalisalion im Inlande, nach §. 8. des 
Ges. v. 31. Dezbr. 42. — Ges.-Samml. 1843. S. 15. 
— (V. v. 9. Febr. 49. "s# 67.) 108. — diese Bestim- 
mungen finden auf Angehörige deutscher Staaten nur 
so lange Anwendung, als nicht für dieselben die gegen- 
seitige Zulassung der Gewerbetreibenden zur Ansässig- 
machung und zum Gewerbebetriebe nach gleichen Grund- 
säyen geregelt ist. (ebend. 8. 67.) 108. 
B. 
Baarzahlung, deren Leistung an Fabrikarbeiter und 
senstige Personen, die mit der Anfertigung der Fabri- 
kate für Fabrikinbaber und für diejenigen, welche mit 
Ganz= oder Halbfabrikaten Handel treiben, beschäftigt 
sind. (V. v. 9. Febr. 49. IS 50— 55.) 104. 105. — 
Straftestimmungen für die Ubertrekung oder Umgehung 
dieser Vorschrift. (ebend. S§. 74. 75.) 109. 110.— Ver- 
wendung der deshalb erkannten Geldbußen. (ebend. 
S. 75.) 110. 
Bäcker, Nachweis deren Befähigung zum Betriebe ihres 
Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V. 
v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für 
Uübertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 
S. 74.) 109. — dieselben können von der Ortspolizei- 
Obriglelt angehalten werden, die Preise und das Ge- 
wicht ihrer Waaren für gewisse Zeiträume durch elnen 
von außen sichtbaren Anschlag am Verkaufslokale zur 
Kenntniß des Publikums zu bringen. (V. v. 9. Febr. 
49. §S. 72.) 109. — auch können solche angehalten 
werden, in ihren Verkaufelokalen eine Waage mit den 
erforderlichen geeichten Gewichten aufzustellen. (ebend. 
S. 73.) 100. — Bestrafung derselben für Uberschrei- 
tungen der aufgestellten Taren, nach §. 186. der Ge- 
werbe-Ord. (. 72.) 109. 
Backwaaren, deren Verkäufer haben mit den Bäckern 
gleiche Verpflichtungen. (V. v. 9. Febr. 49. . 7. u. 
73.) 109. — . ferner Bäcker. 
Bagatellsachen, solche sind ohne Unterschied alle die- 
jenigen Prozesse, deren nach Gelde zu schätzender Ge- 
genstand 50 Rthlr. nicht übersteigt. (V. v. 2. Janr. 49. 
§. 20.) 6. — Kompetenz der Einzelrichter zu deren Ver- 
handlung und Entscheidung. (ebend. 8§.20. 22.) 6.7.— 
Rekursverfahren in solchen und Verkündigung des Re- 
kursbescheides in öffentlicher Sitzung, mit Bezug auf 
die A. K. O. vom 8. Aug. 1832. S. 3. Lit. d. (Verord. 
v. 2. Janr. 49. s. 34.) 11. — in den Prozessen über 
solche bewendet es rücksichtlich der für den Anwalt auf- 
gewendeten Ausgaben bei den bestehenden Vorschriften. 
(ebend. §. 29.) 10. 
Bank, Preußtsche, Belegung der für den gerlchtlichen 
Deposltalverkehr entbehrlichen Gelder bei derselben, und 
Theilnehmung der einzelnen Massen an diesen Bankak- 
tlvis und den davon aufkommenden Zinsen. (V. v. 
18. Juli 49. Ss. 18. u. 19.) 299. 300. 304. 305. 
Bank, Privat-, ritterschaftliche, in Hommern, neue 
Statuten für dieselbe und Allerhöchste Genehmigung zur 
Ausstellung von Noten unter den in jenen festgesetzten 
Bedingungen. (v. 21. August 49.) 359—374. 
Tit. I. Von dem Zwecke und den Fonds der Bank. (86.4—8.) 
359 — 302. 
Dielelbe ist eine Mtien-Gesellschaft, welche den Zweck 
hat, den Umlauf des Geldes zu befördern, Kapitalien 
nußbar zu machen, Handel und Gewerbe zu unter- 
Kute#n und riner übermäßigen Steigung des Zinsfu- 
ßes vorzubeugen. (s. 1.) 359. — das gesammte Ak- 
tien-Kapital von 2 Millionen Thaleim it zu vier vom 
Hundert verzinslich. (s. 2.) 300. — Theilnahme an 
dem verbleibenden Gewinn durch Dividenden und Bil- 
dung eines Resewesonds. (88. 3. 4.) 360. — Dis- 
position über die von der ritterschaftlichen Privatbank 
bei der General = Staatskasse niedergelegten 500,000 
Rihlr. in Staatsschuldscheinen. (S. 8.) 301. f. 
Tit. II. Von der Verfassung und Verwaltung der Bank. (88. 
9 — 23.) 302—3566. 
Die Bank bleibt unter die Oberaussicht des Staals 
gestellt, welche von dem Ministerium für Handel, Ge- 
werde und öffentliche Arbellen durch einen Kommissa- 
#us ausgeübt wird. (s. 9.) 362. — Bankdirektion in 
Stettin, Kuratorium der Bank und Beschlüsse der Ge- 
sellschaft in ihren Gencral-Versammlungen. (§#.10— 
23.) 362 — 366. 
Tit. m. * den Geschästen der Bank. (66. 24—40.) 366 
Tit. 5 Von den Rechten der Bank. (68.41—47.) 370.371. 
Die Statuten vom 23. Janr. 18.3. und der am 12. 
Mai 18633. bestätigte Gesellschafts-Vertrag werden auf- 
gehoben. G. 47.) 371. 
Bar-
	        
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