Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

10 
Beschlagnahme (Arrestschlag), (Forts.) 
68. 4. 5. 7.) 14. 15. — im Begzirke des Rheinischen 
Appellatlonsgerichtshefrs zu Cöln hat über die Auf- 
hetung oder Fortdauer der Beschlagnahme von Duuck- 
schristen der Untersuchungsrichter allemal an die Raths- 
kammer zu deren Beschlußnahme zu berichten. (V. v. 30. 
Juni 49. §. 33.) 233. — auch wird an den dort gel- 
tenden Bestimmungen über die Regulirung des Gerichts- 
stanres — Strasprozehordnung Art. 525. bis 541.— 
nichts grändert. (ebend. 8. 38.) 234. — vorläufige, von 
Druckschristen, durch die Staatsanwallschaft und deren 
Organe und weitere Verfelgung ders. vor der zustänri- 
gen Gerichtsbehörde. (ebend. ss. 32—35.) 232—234.— 
der in gerichtlichen Depositorien aufbewahrten Deku- 
mente und deren Wiederaufhebung. (V. v. 18. Juli 
49. s. 6.) 297. — solche kann rücksichtlich der der 
ritterschaftlicken Privatkank von Pommern anvertrauten 
Gelder niemals stattfinden. (Statuten der Bank v. 
24. Aug. 49. §. 45.) 371. 
Beschwerdeinstanz, selche bilden für alle Kreis= und 
Startgerichte die Appellationsgerichte ihres Sprengels. 
(V. v. 2. Janr. 49. S. 25. Nr. 3. u. §. 35.) 9. 11. 
Beschwerden über gerlchtliche Verfügungen in pro- 
zessnalischen Angelegenheiten, deren Führung und Erle- 
digung in dem zulässigen Instanzenzuge. (Verord. v. 
2. Janr. 49. §S. 356.) 11. — diejenigen über Diszl- 
plin, Geschäftsbetrieb oder Verzögerungen (6. 37 der 
Verord. v. 21. Juli 40.) sind hinsichtlich aller Rechts- 
angelegenheiten im Aussichtswege, demnach schließlich 
durch den Juslizminister zu erledigen. (ebend. §. 35.) 
11. — solche stehen den Staatsanwalten innerhalb einer 
zehntägigen präklusivischen Frist bei den Appellations- 
gerichten — über die von den Gerichten zurückgewiesene 
Eröffnung einer Untersuchung offen. (Verord. v. 3. Janr. 
49. §. 12.) 16. — bei der Entscheidung jener Gerichte 
muß es dann aber verbleiben. (ebend. §. 12.) 10. — 
über die Entscheidungen des Gewerberaths, deren Füh- 
rung bei den Regierungen, mit Ausschluß des Rechts- 
weges. (Verord. v. 9. Febr. 49. Ss. 2. 28. 36. 36. 
47. 49.) 94. 99. 101. 103. — s. auch Justizmini- 
sterium, Staateministerium, Ober-Tribunal 2c. 
Besitzveränderungs-Abgaben, die Bestimmungen 
wegen amtlicher Sistirung der Prozesse über die Ver- 
pflichtung zu deren Entrichtung (§. 2. Nr. 2. Li# G. 
und Nr. 3. des Gesetzes v. 9. Oktbr. 1848.) beziehen 
sich auch auf diejenigen Prozesse, in welchen bereits be- 
zahlte Besitzveränderungs-Abgaben zurückgesordert wer- 
den, sofern hierbei Strett über die Erxistenz der Ver- 
pflichtung zu deren Entrichtung entsteht. (Dekl. v. J. 
Juli 49.) 249. — dieser Deklaration haben beide Kam- 
Sachregister. 
1849. 
. — 
— # as Abgabe - (Forts.) 
mern ihre Genehmigung ertheilt. (Staateminist.-Be- 
kanntmach, v. 12. Septbr. 49.) 377. 
Besoldungen (Gehälter), deren theilweise Inne- 
behaltung und Verwendung bei Amtssuspenslonen. 
(Verord. v. 10. Juli 49. 868. 47. 50. 51.) 262. 
2063. — (Verord. v. 11. Juli 49. Ss. 53. 55 
—ö8.) 280. 281. — deren Entzlehung wegen uner- 
laubter Entsernung vom Amte im Wege des Digzipli-= 
nar-Strafverfahrens. (ebend. Ss. 10. 12.) 255 f. — 
(55. 11. u. 13.) 273. — bei Freisprechungen ist der 
innebehalteue Theil derselben vollständig nachzuzahlen. 
(ebend. S. 52.) 203. — (S. ö7.) 281. — dreimonatliche 
Fortzahlung derselben nach Ankündigung der eintreten- 
den Pensiontrung. (ebend. S. öb.) 200. — (58. 98.) 
291. — s. auch Diensteinkommen. 
Bestellgeld, für Brlefe, Adressen und Geldscheine, dessen 
Erhebung seitens der Hostanstalten mit 3 Sgr. (G. v. 
21. Dezbr. 49. §S. 5.) 440. 
Betten, gebrauchte, in wie fern die polizelliche Erlaub- 
niß zu dem Handel mit solchen zu versagen ist. (Ver- 
ord. v. 9. Febr. 49. 8. 68.) 108. 
Beurlaubte des Soldatenstandes (der Linie und Land- 
wehr), Strafe für deren Aufforderung oder Anreizung, 
der Einberufung-Ordre nicht zu folgen. (Verordn. v. 
23. Mai u. G. v. 19. Novbr. 49.) 180. 417. — s. auch 
Soldatenstand. 
Beneler, Nachweis deren Befähigung zum Betriebe ih- 
res Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V. 
v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für 
Ubertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 
S. 74.) 109. 
Bevollmächtigte, Zulassung von solchen bel dem Un- 
tersuchungsverfahren wegen Polizelvergehen. (V. v. Z. 
Janr. 49. §. 164.) 43. — in wie weit solche zu den 
Verhandlungen vor den Gewerbegerichten und deren 
Vergleichsausschüssen zugelassen werden können. (V. v. 
9. Febr. 49. 8. 50.) 122. 
Bewaffnete Macht, Aufkietung derselben gegen Wi- 
dersetlicheiten in den für ausgelöst erklärten Versamm- 
lungen. (V. v. 29. Mat 49. §S. ö.) 222. — Bestrafung 
der den Mitgliedern derselben in Ausübung ihres Be- 
rufe oder in Beziehung auf solchen zugefügten Belei- 
digungen. (V. v. 30. Juni 49. S# 23. u. 31.) 231. 
232. — Verfolgung solcher Bestrafung durch die Staats- 
anwaltschaft nur auf Antrag des Beleldigten. (§. 34.) 
23. — öffentliche Bekanntmachung des darüber ge- 
fällten Urtheils in der durch letzteres zu bestimmenden 
Art und Weise auf Kosten des Verurtheilten. (s. 36.) 
234.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.