Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

58 
Polizeibeamte, (Forts.) 
2. Janr. 49. §. 10.) 4. — Disziplinar-Strafverfahren 
gegen dieselben. (V. v. 11. Juli 49. 68. 61. 62. 
70.) 282. 284. 
Polizeibehörden, denselben verbleibt die ihnen gesetz- 
lich oblirgende Verpflichtung, Verbrechen nachzuforschen 
und alle keinen Aufschub gestaltenren vorbereitenden 
Anordnungen zur Aufflärung der Sache und vorläu- 
sigen Haftnahme des Thäters zu treffen. (V. v. 3. Janr. 
49. S. 4.) 14. 15. — Einsendung der von ihnen auf- 
genommenen Verhandlungen an den betreffenden Staats- 
anwalt, dessen Requisitionen wegen Einleitung oder Ver- 
vollständigung solcher polizetlichen Voruntersuchungen 
sle Folge zu leisten haben. (cbend. §S. 4.) 15. — Kö- 
nigliche, deren Vorsteher können durch Königliche 
Verfügung jederzeit mit Gewährung des vorschrifte- 
mäßigen Wartegeldes einstweilig in den Ruhestand ver- 
setzt werden. (V. v. 11. Juli 49. &. 94.) 200. — 
Orts-Poligzeibehörden, Pflichten und Befugnisse 
ders. zur Verhütung des Mißbrauchs des Versamm- 
lungs= und Vereinigungsrechts. (V. v. 29. Juni 49. 
SSs. 1—10.) 221—223. — Hinterlegung eines Exempl. 
von jeder Nummer, jedem Heft oder Stück einer Zei- 
tung oder einer in monatlichen oder kürzeren Fristen 
erschtinenden Zeitschrift, welche im Inlande herauskom- 
men, bei derselben seitens des Herausgebers, sobald 
die Austheilung oder Vertheilung beginnt. (V. v. 30. 
Juni 49. §s. ö.) 220. 227. — Strafe für dessen Unter- 
lassung. (ebend. §. 10.) 228. — dieselben haben durch 
eine allgemeine und öffentlich bekannt gemachte Verfü- 
gung die Stellen zu bezeichnen, welche für die Anschla- 
gung, Anheftung und sonslige öffentliche Ausstellung 
von Anschlagezetteln und Plakaten, wenn auch erlaubten 
Inhalts, nicht greignet sind. (V. v. 30. Juni 49. §. 8.) 
227. — Strafe für Zuwiderhandlung dagegen. (ebend. 
S. 11.) 228. — ohne deren, immer bei sich zu führende 
Erlaubuiß darf Niemand auf öffentlichen Wegen, Stra- 
ßen oder Pläßen oder an andern öffentlichen Orten, 
Druckschriften oder andere Schriften ausrufen, verkau- 
fen, vertheilen, anheften oder anschlagen. (ebend. §. 9.) 
228. — Strafe für Ubertretungen dieser Vorschrift. 
(5. 11.) 228. 
Polizeidirektoren, dieselben können zu Geschworenen 
nicht berufen werren. (V. v. 3. Janr. 49. 8. 63. Nr. 3.) 25. 
Polizeigerichtsbarkeit, deren Verwaltung in erster 
Instanz rurch einzelne dazu kommissarisch ernannte Po- 
lizeirichter, unter Assistenz von Polizeianwalten. (V. v. 
2. Janr. 49. §. 22. Nr. 4.) 8. — (V. v. Z. Janr. 49. 
§. 162. 103.) 42. 43. — Verfahren bei Ausübung 
derselben. (ebend. ss. 164—177.) 43—45, — (. auch 
Polizeivergehen. 
Sachregister. 1849. 
Polizeipräsidenten, diese können zu Geschworenen nicht 
berufen werden. (V. v. 3. Janr. 49. §F. 63. Nr. 3.) 25. 
Polizetrichter, einzelne, kommissarisch ernannte, Ver- 
waltung der Polizeigerichtsbarkeit durch dieselben, unter 
IAssistenz von Polizeianwalten. (V. v. 2. Janr. 49. F. 22. 
Nr. 4.) 8. — (V. v. 3. Janr. 49. Ss. 162. 103.) 42. 
43. — Verfahren bei Ausübung ihrer Funktionen. (ebend. 
SS 164 -177.) 43—45. — s. auch Polizelvergehen. 
Polizeivergehen, Verfahren bei Untersuchungen und 
Bestrafungen derselben. (V. v. 3. Janr. 49. S#. 101 — 
177.) 42—45. — Verwaltung der Polizeigerichtsbarkeit 
in erster Jastanz von einzelnen dazu kommissarisch be- 
stellten Holizeirichtern. (V. v. 2. Janr. 49. J. 22. Nr. 4.) 
8. — (V. v. 3. Janr. 49. S. 162.) 42. — Verfolgung 
der Ubertreter der Polizelstrafgesetze vor Gericht durch 
Polizejanwalte. (V. v. 3. Janr. 49. S. 163.) 43.— or- 
dentliches Verfahren wegen derselben und Ur- 
theilefällung. (§. 104.) 43. — Einlegung des Rechts- 
mittels des Rekurses und Entscheidung darüber von 
einer aus drei Mitgliedern bestehenden Abtheilung des 
Appellationsgerichts, wogegen ein weiteres Rechtsmittel 
nicht stattfindet. (ebend. S#. 105 — 170.) 43. 44. — 
Mandatsverfahren, wenn die Anklage wetzen ei- 
nes Polizeivergehens auf der Anzeige eines Beamten 
oder elner im Dienste befindlichen Mllitairperson be- 
ruht. (§s. 171—173.) 44. — Zulässigkeit des Restitu- 
tionsgesuchs, gegen dessen Zurückweisung mittelst Reso- 
lution dem Angeschuldigten binnen 24 Stunden die 
Beschwerde an das Appellationsgericht offen sieht. (§#. 
175— 177.) 45. — wird für die Zulassung der Resti- 
tution entschieden, so geht dle Sache zur Verhandlung 
in erster Instanz an den Polizeirichter zurück. (§. 176.) 45. 
— die Angeschuldigten können sich sowohl in dieser, als 
in der folgenden Instanz durch einen Bevollmächtigten aus 
der Zahl der Rechtsanwalte vertreten lassen. (§. 164.) 43. 
Pommern, Provinz. — Neuvorpommern, Fär- 
sorge für diejenigen städtischen Beamten in dem- 
selben, welche das Richteramt nur in Verbindung 
mit andern Funktionen als Gemeindebeamte zeither 
verwalteten. (V. v. 2. Janr. 49. . 4.) 2. — für sol- 
ches soll über die Ausschließung des öffentlichen und 
mündlichen Verfahrens vor Gericht, aus Gründen 
des öffentlichen Wohls und der Sittlichkeit, eine be- 
sondere Verordnung ergehen. (V. v. 2. Janr. 49. s.32.) 
11. — Einführung eines gleichmäßigen, auf Mündlich- 
kelt und Offentlichkelt beruhenden Verfahrene in Ci- 
vilprozessen im Bezirke des Appellationsgerichts zu 
Greifswald, unter Aufhebung der bisherigen, dem- 
selben entgegenstehenden Prozeßvorschriften. (Verord. v. 
21. Juli 49.) 307— 333. — s. auch Appellations- 
gericht, Hofgericht und Konsistorium daselbst. 
Pom-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.