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Rechtsmittel, (Forts.)
kenntnisse. (V. v. 3. Janr. 49, S§. 126—160.) 30—42.
— dem Verurtheilten in gerichtlichen Untersuchungen
zustehend, über solche bedarf es einer Belehrung dessel-
ben nicht. (V. v. Z. Janr. 49. S. 24.) 18. — durch
Einlegung eines solchen von Seiten des Staatsanwalts
darf die Freilassung des in Haft befindlichen Angeklag-
ten, wenn das Urtheil eine Freiheitsstrafe gegen ihn
nicht verhängt hat, niemals verzögert werden. (V. v
3. Janr. 19. J. 157.) 42. — ist der Angeklagte zu
einer Freiheitsstrafe verurtheilt, so hält ras von dem
Staalsanwalt gegen das Urtheil ringelegte Rechtemittel
den Antritt der Strafe nicht auf. (ebend. S. 158.) 42.
— dagegen wird durch die Einlegung der Appellation
oder Nichtigkeitsbeschwerde von Seiten des Angeklagten
die Vollstreckung der Strase aufgehalten. (ebend. §S. 159.)
42. — gegen die Urtheile der während des Belagerungs-
zustandes angeordneten Kriegsgerichte finden Rechtsmittel
nicht statt; jevoch unterliegen deren Toresurtheile der Be-
slätigung des Militairbefehlshabers. (V. v. 10. Mai 49.
§. 13. Nr. 6.) 170. — in wie welt solche gegen Er-
kenninisse und Bescheide der Gewerbegerichte stottfinden.
(V. v. 9. Febr. 40. SI§. 51—54.) 123. — H(. auch Ap-
o#cllation, Nlchtigkcitsbeschwerde, Restitution 2c., desgl.
Berufung.
Rechtsverfahren (gerichtliches Verfahren, Rechtsweg,
rechtliches Gehör), allgemeine Bestimmungen über das-
selbe. (V. v. 2. Janr. 49. SS. 32—35.) 10. 11. —
Zulössigleit desselben gegen die Entscheitungen der Re-
gierungen über streitige, angeblich auf besondern lästigen
Erwerbstiteln beruhende Zahlungen und Abgaben an
Kirchen, milre Sliftungen 2c. bei der Aufnahme neuer
Mitglieder einer Innung und bei der Aufnahme und
Entlassung der Lehrlinge. (V. v. 9. Febr. 49. §. 65.)
107. — findet in den dem Gewerberathe zur Entschei-
dung überwiesenen Angelegenheiten nicht statt. (V. v.
9. Febt. 49. Ss. 2. 28. 35. 36. 47. 40.) 94. 99. 101.
103. — (. auch Prozesse, Rechtemittel c. — desgl.
Kriegslieserungen.
Neferendarien, deren Ernennung durch den Justiz=
minister im Namen des Königs. (V. v. 2. Janr. 49.
5§. 36.) 12. — diesenigen, welche die große Staats-
prufung zurückgelegt haben, werden bis zu ihrer ander-
weitigen Anstellung zu Gerichlsassessoren bestellt. (cbend.
§s. 36.) 12. — Uberweisung der letzteren an Kreis-
oder Stadtgerichte als deren unbesoldete Mitglieder,
wenn sie nicht bei elnem Appellationsgerichte vorüber-
gehend, oder bei der Staatsanwaltschaft zu beschäftigen
sind. (ebend. §. 36.) 12. — in wie fern solche ohne
weiteres Verfahren aus dem Dienste entlassen werden
können. (V. v. 11. Juli 49, §S. 91.) 289.
Sachregister. 1849.
Regent des preußischen Staats, Bestrasung der
demselben zugefügten Beleidlgungen. (V. v. 30. Juni
49. s. 21.) 231. — desgl. in Beziehung auf das Ober-
haupt eines deutschen oder eines anderen, mit dem preu-
ßischen Staate in anerkanntem völkerrechtlichen Verkehr
stehenden Staats. (ebend. §. 22.) 230. — Verfolgung
letzterer durch die Staatsanwaltschoft nur auf Antrag
des Beleidigten. (ebend. §. 34.) 233. — siehe auch
Masestätsverbrechen.
Regierungen, als entscheidende Disziplinarbehörden
in erster Instanz gegen nicht richterliche Beamte ihres
Ressorts. (V. v. 11. Juli 49. S§s. 20. Nr. 2. 28. 29.
3.) 276. 277. — Verfahren und Entscheidung ders.
(ebend. SS. 33—44.) 277—279. — Berufung an das
Staateministerlum gegen deren Entscheldungen. (68§.
45—51.) 279. 280. — dleselben find ermächtigt, die
ihnen untergeordneten Beamten mit Geldbuße bis zu
dreißig Thalern zu belegen. (V. v. 11. Juli 49. §. 22.)
275. — solche ernennen den Wahlkommissar für jeden
Wahlbezirk zur Wohl der Abgeordneten der zweiten
Kammer und bestimmen den Wahlort. (V. v. 30.
Mal 49. §. 20.) 209. — in Betreff der denselben
zur Zeit noch zustehrnden Befugnisse in Kicrchen-
sachen bewendet es vorläußg bei der gegenwärtigen
Einrichtung. (A. E. vom 20. Janr. 49.) 125.
— dieselben haben, nach Auflösung der Immedlatkom-
mission zur Entscheidung von Ansprüchen an Provinzen,
Kreise und Kommunen aus den Kriegsjahren 1800 —7.
u. 1812 — 15. in zweiter und letzter Instanz und nach
Wiedereintritt des ordentlichen Rechtsweges in diesen
Angelegenheiten, die bei ihnen in erster Instanz schwe-
benden Sachen, in denen noch keine Entscheidung erfolgt
ist, zur weitern Berhandlung und Entscheirung an die
kompetenten Gerichte abzugeben. (A. E. v. 7. Dezbr.
48.) 90. — für die bei den Regierungen bereits in er-
ster Instanz entschiedenen Sachen kritt das Gehelme
Ober-Tribunal in zweiter und letzter Jostanz an die
Stelle der aufgrlösten Immediat-Kommission. (ebend.)
90. — Kompetenz ders. bei Errichtung ven Gewerbe-
rätben, in Ausführung der Verordn. v. 9. Febr. 49.
(55. 2. 10. 11. 12. 13. 15. 18. 19. 20. 21.) 93 — 98.
— Kompekenz derselben bei Ausführung der Verordnung
vom 9. Febr. 49., die Errichtung von Gewerbegerichten
betr. (S§. S. 10. 14. 15. 106. 39.) 113.114. 115. 120.
— denselben müssen die nach Maßgabe der Verordn.
v. 9. Febr. 49. revidirten Entwürfe der Statuten älte-
rer Innungen behufs der Feststellung durch das Mini-
sterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
eingereicht werden. (§. 66. ders.) 107. 108. — desgl.
bei Führung des Nachweises der Befähigung zum selbst-
ständigen handwerksmäßigen Gewerbebetriebe, in Ausfüh-
rung