Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Rechtsmittel, (Forts.) 
kenntnisse. (V. v. 3. Janr. 49, S§. 126—160.) 30—42. 
— dem Verurtheilten in gerichtlichen Untersuchungen 
zustehend, über solche bedarf es einer Belehrung dessel- 
ben nicht. (V. v. Z. Janr. 49. S. 24.) 18. — durch 
Einlegung eines solchen von Seiten des Staatsanwalts 
darf die Freilassung des in Haft befindlichen Angeklag- 
ten, wenn das Urtheil eine Freiheitsstrafe gegen ihn 
nicht verhängt hat, niemals verzögert werden. (V. v 
3. Janr. 19. J. 157.) 42. — ist der Angeklagte zu 
einer Freiheitsstrafe verurtheilt, so hält ras von dem 
Staalsanwalt gegen das Urtheil ringelegte Rechtemittel 
den Antritt der Strafe nicht auf. (ebend. S. 158.) 42. 
— dagegen wird durch die Einlegung der Appellation 
oder Nichtigkeitsbeschwerde von Seiten des Angeklagten 
die Vollstreckung der Strase aufgehalten. (ebend. §S. 159.) 
42. — gegen die Urtheile der während des Belagerungs- 
zustandes angeordneten Kriegsgerichte finden Rechtsmittel 
nicht statt; jevoch unterliegen deren Toresurtheile der Be- 
slätigung des Militairbefehlshabers. (V. v. 10. Mai 49. 
§. 13. Nr. 6.) 170. — in wie welt solche gegen Er- 
kenninisse und Bescheide der Gewerbegerichte stottfinden. 
(V. v. 9. Febr. 40. SI§. 51—54.) 123. — H(. auch Ap- 
o#cllation, Nlchtigkcitsbeschwerde, Restitution 2c., desgl. 
Berufung. 
Rechtsverfahren (gerichtliches Verfahren, Rechtsweg, 
rechtliches Gehör), allgemeine Bestimmungen über das- 
selbe. (V. v. 2. Janr. 49. SS. 32—35.) 10. 11. — 
Zulössigleit desselben gegen die Entscheitungen der Re- 
gierungen über streitige, angeblich auf besondern lästigen 
Erwerbstiteln beruhende Zahlungen und Abgaben an 
Kirchen, milre Sliftungen 2c. bei der Aufnahme neuer 
Mitglieder einer Innung und bei der Aufnahme und 
Entlassung der Lehrlinge. (V. v. 9. Febr. 49. §. 65.) 
107. — findet in den dem Gewerberathe zur Entschei- 
dung überwiesenen Angelegenheiten nicht statt. (V. v. 
9. Febt. 49. Ss. 2. 28. 35. 36. 47. 40.) 94. 99. 101. 
103. — (. auch Prozesse, Rechtemittel c. — desgl. 
Kriegslieserungen. 
Neferendarien, deren Ernennung durch den Justiz= 
minister im Namen des Königs. (V. v. 2. Janr. 49. 
5§. 36.) 12. — diesenigen, welche die große Staats- 
prufung zurückgelegt haben, werden bis zu ihrer ander- 
weitigen Anstellung zu Gerichlsassessoren bestellt. (cbend. 
§s. 36.) 12. — Uberweisung der letzteren an Kreis- 
oder Stadtgerichte als deren unbesoldete Mitglieder, 
wenn sie nicht bei elnem Appellationsgerichte vorüber- 
gehend, oder bei der Staatsanwaltschaft zu beschäftigen 
sind. (ebend. §. 36.) 12. — in wie fern solche ohne 
weiteres Verfahren aus dem Dienste entlassen werden 
können. (V. v. 11. Juli 49, §S. 91.) 289. 
Sachregister. 1849. 
Regent des preußischen Staats, Bestrasung der 
demselben zugefügten Beleidlgungen. (V. v. 30. Juni 
49. s. 21.) 231. — desgl. in Beziehung auf das Ober- 
haupt eines deutschen oder eines anderen, mit dem preu- 
ßischen Staate in anerkanntem völkerrechtlichen Verkehr 
stehenden Staats. (ebend. §. 22.) 230. — Verfolgung 
letzterer durch die Staatsanwaltschoft nur auf Antrag 
des Beleidigten. (ebend. §. 34.) 233. — siehe auch 
Masestätsverbrechen. 
Regierungen, als entscheidende Disziplinarbehörden 
in erster Instanz gegen nicht richterliche Beamte ihres 
Ressorts. (V. v. 11. Juli 49. S§s. 20. Nr. 2. 28. 29. 
3.) 276. 277. — Verfahren und Entscheidung ders. 
(ebend. SS. 33—44.) 277—279. — Berufung an das 
Staateministerlum gegen deren Entscheldungen. (68§. 
45—51.) 279. 280. — dleselben find ermächtigt, die 
ihnen untergeordneten Beamten mit Geldbuße bis zu 
dreißig Thalern zu belegen. (V. v. 11. Juli 49. §. 22.) 
275. — solche ernennen den Wahlkommissar für jeden 
Wahlbezirk zur Wohl der Abgeordneten der zweiten 
Kammer und bestimmen den Wahlort. (V. v. 30. 
Mal 49. §. 20.) 209. — in Betreff der denselben 
zur Zeit noch zustehrnden Befugnisse in Kicrchen- 
sachen bewendet es vorläußg bei der gegenwärtigen 
Einrichtung. (A. E. vom 20. Janr. 49.) 125. 
— dieselben haben, nach Auflösung der Immedlatkom- 
mission zur Entscheidung von Ansprüchen an Provinzen, 
Kreise und Kommunen aus den Kriegsjahren 1800 —7. 
u. 1812 — 15. in zweiter und letzter Instanz und nach 
Wiedereintritt des ordentlichen Rechtsweges in diesen 
Angelegenheiten, die bei ihnen in erster Instanz schwe- 
benden Sachen, in denen noch keine Entscheidung erfolgt 
ist, zur weitern Berhandlung und Entscheirung an die 
kompetenten Gerichte abzugeben. (A. E. v. 7. Dezbr. 
48.) 90. — für die bei den Regierungen bereits in er- 
ster Instanz entschiedenen Sachen kritt das Gehelme 
Ober-Tribunal in zweiter und letzter Jostanz an die 
Stelle der aufgrlösten Immediat-Kommission. (ebend.) 
90. — Kompetenz ders. bei Errichtung ven Gewerbe- 
rätben, in Ausführung der Verordn. v. 9. Febr. 49. 
(55. 2. 10. 11. 12. 13. 15. 18. 19. 20. 21.) 93 — 98. 
— Kompekenz derselben bei Ausführung der Verordnung 
vom 9. Febr. 49., die Errichtung von Gewerbegerichten 
betr. (S§. S. 10. 14. 15. 106. 39.) 113.114. 115. 120. 
— denselben müssen die nach Maßgabe der Verordn. 
v. 9. Febr. 49. revidirten Entwürfe der Statuten älte- 
rer Innungen behufs der Feststellung durch das Mini- 
sterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
eingereicht werden. (§. 66. ders.) 107. 108. — desgl. 
bei Führung des Nachweises der Befähigung zum selbst- 
ständigen handwerksmäßigen Gewerbebetriebe, in Ausfüh- 
rung
	        
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