Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Verwaltungsbehörden, (Forts.) 
K. 38.) 13. — dieselben haben während eines erklärten 
Belagerungszustandes den Anordnungen und Aufträgen 
der Militairbefehlshaber Folge zu leisten. (V. v. 10. 
— 8. 4.) 166. 
Verwandte, im zweiten Grade, können nicht zu glei- 
cher Zeit Mitglieder des Gewerberaths sein. (V. v. 9. 
Febr. 49. s. 8.) 95. — siehe auch Schwögerschafts- 
Verhältniß. 
Verweis, als Orbnungsstrase gegen richterliche Be- 
amte, Diszipltnarverfahren wegen solcher. (V. v. 10. 
Juli 49. Is. 18. 19.) 257. — desgl. gegen nicht rich- 
terliche Beamte. (V. v. 41. Juli 49. S5P. 18. 20. 21.) 
274. 275. 
Volksaufläufe (Aufstände, Aufruhr, Unruhen, Tu- 
multe), Erklärung des Belagerungezustandes zur 
Unterdrückung ders., Suspension der Artikel 6. 6. 7. 
24. 25. 26. 27. 28. der Verfassungsurkunde v. 5. 
Dezbr. 48. oder einzelner dieser Artikel, und Anord- 
nung von Kriegsgerichten zur Untersuchung und Be- 
strafung der während ders. begangenen Verbrechen. (. 
v. 10. Mai 49.) 165 — 171. — auch außer dem Be- 
lagerungszustande können im Falle des Aufruhrs die 
Art. 5. 6. 24. 25. 26. 27. u. 28. vom Staatsministe- 
rium zeit- und distrikisweise außer Krast gesetzt werden. 
(ebend. §. 16.) 470.f.— erfolgt die zeit- und distrikts- 
weise Suspendirung der in den 8§. 5. u. 16. zuvor 
angeführten Artikel der Verfassungsurkunde, oder ein- 
zelner dleser Artikel, so muß den Kammern sofort nach 
ihrem Zusammentreten darüber Rechenschaft gegeben 
werden. (§§. 5. u. 16.) 166. 170. 171. — (. auch 
Belagerungszustand und Kriegsgerlchte. « 
Polsöhass,sdesdmtschmParlaments,Ausführung 
der Wahl der Abgeordneten zu demselben. (V. v. 26. 
Novbr. 49.) 419— 430. — der Tag der Wahlen der 
Wahlmänner im Preußischen wird von dem Minister 
des Innemn festgesetzt. (ebend. S. 26.) 428. — die 
Wahlen der Abgeordneten finden am 31. Janr. 1850. 
statt. (ebend. §. 38.) 429. — s. ouch Wohnsitz. 
Volksversammlungen, öffentliche, unter freiem 
Himmel, Anordnungen für bleselben. (V. v. 29. Juni 
49. S5. 8— 10.) 222. 233. — Vercbietung derselben 
seitens der Ortspolizeibehörde bei dringender Gefahr 
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. (ebend. 
6. 9.) 222. 223. — solche dürfen innerhalb zweier 
Meilen von dem Orte der jedesmaligen Residenz des 
Königs oder von dem Orte des Sitzes beider Kam- 
mern während deren Sitzungsperiode nicht stattfinden. 
C. 12.) 223. — Strasen für die Ubertretungen obiger 
Gerbotevorschriften. G. 17.) 274. — f. auch Ver- 
ssamnmlungen. 
Sachregister. 1849. 
Volversdorf, Ort, siehe Chausseebau Nr. 10. 
Vorladungen, Disziplinar = Strafsachen gegen 
Beamte. (V. v. 10. Juli 49. 88. 15. 33. 34. 37.) 
256. 260. 2061. — (V. v. 41. Juli 49. S#s. 16. 34. 
37. 41.) 274. 277. 278. — der Angeklagten bei Ver- 
gehen. (V. v. Z. Janr. 49. §§. 32. 35.) 19. 20. — 
bei Verbrechen. (ebend. §s. 51.) 23. — desgl. bei 
schweren Verbrechen, sowie bei politischen und Preßver- 
brechen. (ebend. §F. 79. u. 80.) 28. 29. — besgl. in 
der Appellations = Instanz (ebend. S. 134.) 38. — ab- 
wese#de und flüchtiger Verbrecher, stehe Ediktallten. — 
zu den Verhandlungen vor den Gewerbegerichten, siehe 
letzt. 
Vormundschaftsgericht, zu Berlin, dessen Einrich- 
tung wird durch besondere Instruktion geregelt. (V. 
v. 2. Janr. 49. §. 20.) 7. 
Vormundschaftssachen, deren Regullrung durch Ein- 
zelrichter des Gerichtsbezirks. (V. v. 2. Janr. 49. §. 22. 
Nr. 8.) 8. — in der Königlichen Familie, rücksschtlich 
derselben behält es bei der Hausverfassung sein Bewen- 
den. (V. v. 2. Janr. 49. §S. 11.) 4. 
Vorpommern, Neu-, siehe Hommern. 
Voruntersuchungen, Vorschriften für deren Anord- 
nung und Führung. (V. v. 3. Janr. 49. 85. 4. 13. 16.) 
44. 15. 16. — gerichtliche, durch einen vom Gerichte 
zu ernennenden Untersuchungsrichter wegen Verbrechen. 
(ebend. §S#§. 5. 42—47.) 15. 22. 23. — desgl. wegen 
schwerer Verbrechen, politischer und Prozeßverbrechen vor 
Schwurgerichten (ebend. Is. 75— 77.) 28. — dezgl. 
in W 7 2#3 richterliche Beamte. 
(V. v. 10. Jull 49. §s. 20 B.) 257. 252. 
260. — desgl. gegen nicht -- Beamte. (V. 
v. 11. Juli 49. SF. 24. 34—36. 104.) 275. 277. 292. 
— flehe auch Untersuchungen. 
W. 
Waagen, deren Aufstellung mit den erforderlichen ge- 
elchten Gewichten in den Verkaufslokalen für Backwaa- 
ren. (V. v. 9. Febr. 49. 8. 73.) 109. 
Waaren, solche dürfen behufs der Anrechnung bei der 
Lohnzahlung Fabrikarbeitern und sonstigen Personen 
nicht kreditirt werden, die mit der Anfertigung der Fa- 
brikate für Fabrikinhaber und für diejenigen, welche mit 
Ganz= oder Halbfabrikaten Handel treiben, beschäftigt 
sind. (Verordnung v. 9. Febr. 49, Is. 50— 54.) 104. 
— Strafbestimmung für die Übertretung oder Umge- 
hung dieser Vorschrift. (ebend. S#. 74. 75.) 109. 110. 
— Verwendung der deshalb erkannten Geldbußen. 
(ehend. s. 75.) 110. — die Bestrafung wegen Abloh- 
nung der Fabrikarheiter durch solche schlieht von der 
Theil-
	        
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