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Verwaltungsbehörden, (Forts.)
K. 38.) 13. — dieselben haben während eines erklärten
Belagerungszustandes den Anordnungen und Aufträgen
der Militairbefehlshaber Folge zu leisten. (V. v. 10.
— 8. 4.) 166.
Verwandte, im zweiten Grade, können nicht zu glei-
cher Zeit Mitglieder des Gewerberaths sein. (V. v. 9.
Febr. 49. s. 8.) 95. — siehe auch Schwögerschafts-
Verhältniß.
Verweis, als Orbnungsstrase gegen richterliche Be-
amte, Diszipltnarverfahren wegen solcher. (V. v. 10.
Juli 49. Is. 18. 19.) 257. — desgl. gegen nicht rich-
terliche Beamte. (V. v. 41. Juli 49. S5P. 18. 20. 21.)
274. 275.
Volksaufläufe (Aufstände, Aufruhr, Unruhen, Tu-
multe), Erklärung des Belagerungezustandes zur
Unterdrückung ders., Suspension der Artikel 6. 6. 7.
24. 25. 26. 27. 28. der Verfassungsurkunde v. 5.
Dezbr. 48. oder einzelner dieser Artikel, und Anord-
nung von Kriegsgerichten zur Untersuchung und Be-
strafung der während ders. begangenen Verbrechen. (.
v. 10. Mai 49.) 165 — 171. — auch außer dem Be-
lagerungszustande können im Falle des Aufruhrs die
Art. 5. 6. 24. 25. 26. 27. u. 28. vom Staatsministe-
rium zeit- und distrikisweise außer Krast gesetzt werden.
(ebend. §. 16.) 470.f.— erfolgt die zeit- und distrikts-
weise Suspendirung der in den 8§. 5. u. 16. zuvor
angeführten Artikel der Verfassungsurkunde, oder ein-
zelner dleser Artikel, so muß den Kammern sofort nach
ihrem Zusammentreten darüber Rechenschaft gegeben
werden. (§§. 5. u. 16.) 166. 170. 171. — (. auch
Belagerungszustand und Kriegsgerlchte. «
Polsöhass,sdesdmtschmParlaments,Ausführung
der Wahl der Abgeordneten zu demselben. (V. v. 26.
Novbr. 49.) 419— 430. — der Tag der Wahlen der
Wahlmänner im Preußischen wird von dem Minister
des Innemn festgesetzt. (ebend. S. 26.) 428. — die
Wahlen der Abgeordneten finden am 31. Janr. 1850.
statt. (ebend. §. 38.) 429. — s. ouch Wohnsitz.
Volksversammlungen, öffentliche, unter freiem
Himmel, Anordnungen für bleselben. (V. v. 29. Juni
49. S5. 8— 10.) 222. 233. — Vercbietung derselben
seitens der Ortspolizeibehörde bei dringender Gefahr
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. (ebend.
6. 9.) 222. 223. — solche dürfen innerhalb zweier
Meilen von dem Orte der jedesmaligen Residenz des
Königs oder von dem Orte des Sitzes beider Kam-
mern während deren Sitzungsperiode nicht stattfinden.
C. 12.) 223. — Strasen für die Ubertretungen obiger
Gerbotevorschriften. G. 17.) 274. — f. auch Ver-
ssamnmlungen.
Sachregister. 1849.
Volversdorf, Ort, siehe Chausseebau Nr. 10.
Vorladungen, Disziplinar = Strafsachen gegen
Beamte. (V. v. 10. Juli 49. 88. 15. 33. 34. 37.)
256. 260. 2061. — (V. v. 41. Juli 49. S#s. 16. 34.
37. 41.) 274. 277. 278. — der Angeklagten bei Ver-
gehen. (V. v. Z. Janr. 49. §§. 32. 35.) 19. 20. —
bei Verbrechen. (ebend. §s. 51.) 23. — desgl. bei
schweren Verbrechen, sowie bei politischen und Preßver-
brechen. (ebend. §F. 79. u. 80.) 28. 29. — besgl. in
der Appellations = Instanz (ebend. S. 134.) 38. — ab-
wese#de und flüchtiger Verbrecher, stehe Ediktallten. —
zu den Verhandlungen vor den Gewerbegerichten, siehe
letzt.
Vormundschaftsgericht, zu Berlin, dessen Einrich-
tung wird durch besondere Instruktion geregelt. (V.
v. 2. Janr. 49. §. 20.) 7.
Vormundschaftssachen, deren Regullrung durch Ein-
zelrichter des Gerichtsbezirks. (V. v. 2. Janr. 49. §. 22.
Nr. 8.) 8. — in der Königlichen Familie, rücksschtlich
derselben behält es bei der Hausverfassung sein Bewen-
den. (V. v. 2. Janr. 49. §S. 11.) 4.
Vorpommern, Neu-, siehe Hommern.
Voruntersuchungen, Vorschriften für deren Anord-
nung und Führung. (V. v. 3. Janr. 49. 85. 4. 13. 16.)
44. 15. 16. — gerichtliche, durch einen vom Gerichte
zu ernennenden Untersuchungsrichter wegen Verbrechen.
(ebend. §S#§. 5. 42—47.) 15. 22. 23. — desgl. wegen
schwerer Verbrechen, politischer und Prozeßverbrechen vor
Schwurgerichten (ebend. Is. 75— 77.) 28. — dezgl.
in W 7 2#3 richterliche Beamte.
(V. v. 10. Jull 49. §s. 20 B.) 257. 252.
260. — desgl. gegen nicht -- Beamte. (V.
v. 11. Juli 49. SF. 24. 34—36. 104.) 275. 277. 292.
— flehe auch Untersuchungen.
W.
Waagen, deren Aufstellung mit den erforderlichen ge-
elchten Gewichten in den Verkaufslokalen für Backwaa-
ren. (V. v. 9. Febr. 49. 8. 73.) 109.
Waaren, solche dürfen behufs der Anrechnung bei der
Lohnzahlung Fabrikarbeitern und sonstigen Personen
nicht kreditirt werden, die mit der Anfertigung der Fa-
brikate für Fabrikinhaber und für diejenigen, welche mit
Ganz= oder Halbfabrikaten Handel treiben, beschäftigt
sind. (Verordnung v. 9. Febr. 49, Is. 50— 54.) 104.
— Strafbestimmung für die Übertretung oder Umge-
hung dieser Vorschrift. (ebend. S#. 74. 75.) 109. 110.
— Verwendung der deshalb erkannten Geldbußen.
(ehend. s. 75.) 110. — die Bestrafung wegen Abloh-
nung der Fabrikarheiter durch solche schlieht von der
Theil-