Ausstellung von Attesten, 425
Alter kräftig sind und eine, dem vorerwähnten Zwecke angemessene, gesunde Körperkonstitution
besitzen. Waisenknaben, bei denen solches nicht der Fall ist, werden in
die Anstalt nicht aufgenommen, sondern es wird für sie nur ein Unterstützungsgeld zu
ihrer Privat-Erziehung gewährt. Die Aerzte, welche zur Untersuchung der zur Aufnahme
angemeldeten Knaben aufgefordert werden, haben daher bei diesem Akte und
bei Ausstellung der Gesundheitsscheine, wozu ihnen jedes Mal das vorgeschriebene
Schema (welches auch für die, in Annaburg aufzunehmenden Knaben gilt):
„Dass der Sohn des... . ., Vornamens .... bei der von mir heute angestellten
Untersuchung vollkommen gesund und frei von allen in die Augen fallenden körper-Ischen
Fehlern und Gebrechen und jetzt wahrnehmbaren Anlagen zu solchen chronischen
Krankheiten, welche die regelmässige Ausbildung des Körpers und die Begründung
einer dereinstigen guten Gesundheit stören könnten, befunden worden, und dass
die gegenwärtige Leibesbeschaffenheit des Untersuchten zu der Hoffnung berechtigt,
dass er dereinst zum Militlirdienst geeignet sein werde, er such nicht mit dem Fehler
des Stammelns oder Btotterns, wenigstens nicht in einem solchen Grade behaftet ist,
dass er dieserhalb als untauglich zum Militärdienst erachtet werden müsste, solchoa
wird hiemit pflichtmässig bescheinigt‘.
Ort und Datum.) (Siegel) (Namen und Charge des Arztes.)
vorgelogt werden wird, die vorgedachte Bestimmung der Kinder vor Augen zu behalten
und sich nicht durch unzeitiges Mitleid und um den armen Kindern ein Unterkommen
zu verschaflen, leiten zu lassen. Diejenigen Kinder, welche bei ihrer Ankunft in Potsdam
von den Aerzten der Anstalt als nicht zur Annahme geeignet erachtet werden sollten,
werden von einer dazu ernannten Kommission nochmals untersucht werden, und jede,
dabei sich ergebende, offenbare Fahrlässigkeit bei der Untersuchung eines solchen
Knaben wird an dem Aussteller des über ihn abgegebenen Gesundheitsscheines gerügt
werden. — Was die Untersuchung der zur Aufnahme in das mehrgedachte Waisenhaus
angemeldeten Kinder weiblichen G hlechts, welche nach erfolgter Erziehung
ihr Fortkommen als Dienstmädchen suchen müssen, betrifft, so sind dabei im Allgemeinen
die nämlichen Grundsätze, unter Rücksichtnahme auf die künftige Bestimmung
dieser Kinder, festzuhalten, und die Gesundheitsscheine nach dem vorgeschriebenen
Schema auszustellen:
„Dass die Tochter des... . ., Vornamens ..... bei der von mir heute an
stellten Untersuchung vollkommen gesund und frei von allen in die Augen fallenden
körperlichen Fehlern und Gebrechen befunden worden ist, auch dass ihre jetzige Leibesbeschaffenheit
zu der Hoffuung berechtigt, dass sie die zu ihrer künftigen Bestimmung
als Dienstmädchen erforderliche Körperstärke erlangen werde, solches wird hiemit
pfiichtmässig bescheinigt“. (Ort und Datum.) (Siegel.) (Name und Charge des Arztes.)
(Cirkular an die sämmtlichen Militär-Aerzte vom 8. Februar 1833.)
- e) Durch das Königliche Direktorium des Potsdamschen grossen Militäir-Waisenhauses
ist dem Chef des Militär-Medicinal-Wesens folgender, von dem erstern, im Einverständnisse
mit dem Königlichen Allg. Kriegs- und dem Königl. Mil.-Oekon.-Depart.,
unterm 29. November 1850 ergangener Erlass mitgetheilt worden: „Da von den Zöglingen
des grossen Militlir-Waisenhauses zu Potsdam und des Militär-Knaben-Erziehungs-Instituts
zu Annaburg jetzt nur noch die Musikschüler und nach Umständen auch
die Militärschüler direkt den Truppen überwiesen werden, alle übrigen aber zur Disp>sition
der Ersatz-Behörden entlassen werden, und da auch die besondere Militär-Dienstpflicht
für die in den Anstalten genossene Erziehung gänzlich (durch Allerh.
K.-O. vom 14. Mai 1850) aufgehoben ist; so liegt kein triftiger Grund mehr vor, bei
der Aufnahme der Knaben, wenn sie nur sonst gesund sind, noch ferner die Bescheij
der zu hoffenden künftigen Brauchbarkeit zum Militärdienst zu verlangen. Es
so "Eher von jetzt ab, bei der Aufnahme von Knaben, der Gesundheitsschein nach
dem nachstehenden Schema eingefordert werden.
„Dass der Sohn des... ., Vornamens .... .. bei der von mir heute angestellten
Untersuchung vollkommen gesund und frei von allen in die Augen fallenden körperlichen
Fehlern und Gebrechen und jetzt wahrnehmbaren Anlagen zu solchen chronischen
Krankheiten, welche die regelmässige Ausbildung des Körpers und die Begründung
einer dereinstigen guten Gesundheit storen könnten, befunden worden, solches
wird hiermit pflichtuunässig bescheinigt“.
Der Gesundheitsschein ist von dem untersuchenden Arzte mit Ort und Datum zu
versehen, zu besiegeln und, unter Angabe seines Prädikates, zu unterschreiben. —
Wenn der Gesundheitszustand des Knaben dem Inhalte des Formulars entsprechend
befunden wird, kann letzteres von dem Arzte zu dem auszustellenden Gesundheitsscheine
benutzt werden“.
d) Weitere Nachrichten über das Militär-Waisenhaus zu Potsdam und das Militär-Koaben-Erziehungs-Institut
zu Aunaburg finden sich in dem Militkr-Wochenblatt pro