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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaternr.
JNr. 16.—
(Nr. 3548.) Allerhöchster Erlaß vom 7. April 1852., bsbrsten die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte und des Chausseeg srechts in Bezug auf den
Bau einer Gemeinde-Chaussee von der Cöln= Mainzer Staatsstraße in
Bacharach bis zur Aachen-Mainzer Staatsstraße in Rheinboellen.
N# 3 Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Coͤln- -Mainzer Staatsstraße in Bacharach bis zur
Aachen-Mainzer Staatsstraße in Rheinboellen genehmigt habe, will Ich den
dabei betheiligten Gemeinden, gegen Uebernahme der kuͤnftigen chausseemaͤßigen
Unterhaltung dieser Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
dem jedesmal für die Staats-Chausseen gültigen Tarife verleihen. Zugleich
bestimme Ich, daß das Recht zur Expropriation der in die Straßenlinie fal-
lenden Grundsiücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chaussee-Neubau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be-
stehenden Vorschriften auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. Auch
sollen auf dieselbe die dem Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
siimmungen über die Chausseepolizei-Vergehen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß 4 durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kemmtniß zu bringen.
Charlottenburg, den 7. April 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1857. (Nr. 3546— 3519.) 35 (Nr. 3549.)
Ausgegeben zu Berlin den 24. Mai 1852.