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Verzeichniß
derjenigen zollvereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem unmittel-
baren Uebergange in den Steuerverein einer gerin geren als der tarif-
mäßigen Eingangs-Abgabe zu unterziehen sind, beziehungsweise von
derselben ganz frei bleiben.
Position Ver-
r Spes trags=
Benennung der Gegenstände. (eowsleutel.,, 3 Bemerkungen.
8 Vereins- bensatz.
S Tarifs.
Rthlr. gOr.
für den Lolllentner.
1. Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt
mit Wolle oder Leinen:
1) ungebleichtes ein= und zweidrähtiges, und
Wattollll . . . 3. V. 2b. 1.frei.
2) ungebleichtes drei= und mehrdrähtiges, in-
gleichen alles gezwirnte, gebleichte oder ge-
färbte Bh.hnnn . .. . . . . 3. V. 2b. 2. frei.
2. Baumwollenwaaren, desgleichen aus Baum-
wolle und Leinen, ohne Beimischung von
Seide, Wolle und anderen Thierhaaren ge-
fertigte Zeuge und Strumpfwaaren, Spitzen
(Tuͤll), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker-
und Putzwaaren; auch dergleichen Zeug= und
Strumpfwaaren mit Wolle gestickt oder bro-
chirt; ferner Gespinnsie und Tressenwaaren
aus Metallfäden (Lahn) und Baumwolle oder
Baumwolle und Leinen, außer Verbindung
mit Seide, Wolle, Eisen, Glas, Holz, Leder,
Messing, Stahl und anderen Materialeen.3. V. 20.10
3. Blei:
a) rohes, in Bloͤcken, Mulden u. s. w., auch
altes, desgleichen Blei-, Silber- und Gold- Z. V. Za
glätte..............................·.. S.. V. 4 frei.
(Ae. 11.) 15