Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Verzeichniß 
derjenigen zollvereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem unmittel- 
baren Uebergange in den Steuerverein einer gerin geren als der tarif- 
mäßigen Eingangs-Abgabe zu unterziehen sind, beziehungsweise von 
derselben ganz frei bleiben. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Position Ver- 
r Spes trags= 
Benennung der Gegenstände. (eowsleutel.,, 3 Bemerkungen. 
8 Vereins- bensatz. 
S Tarifs. 
Rthlr. gOr. 
für den Lolllentner. 
1. Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt 
mit Wolle oder Leinen: 
1) ungebleichtes ein= und zweidrähtiges, und 
Wattollll . . . 3. V. 2b. 1.frei. 
2) ungebleichtes drei= und mehrdrähtiges, in- 
gleichen alles gezwirnte, gebleichte oder ge- 
färbte Bh.hnnn . .. . . . . 3. V. 2b. 2. frei. 
2. Baumwollenwaaren, desgleichen aus Baum- 
wolle und Leinen, ohne Beimischung von 
Seide, Wolle und anderen Thierhaaren ge- 
fertigte Zeuge und Strumpfwaaren, Spitzen 
(Tuͤll), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker- 
und Putzwaaren; auch dergleichen Zeug= und 
Strumpfwaaren mit Wolle gestickt oder bro- 
chirt; ferner Gespinnsie und Tressenwaaren 
aus Metallfäden (Lahn) und Baumwolle oder 
Baumwolle und Leinen, außer Verbindung 
mit Seide, Wolle, Eisen, Glas, Holz, Leder, 
Messing, Stahl und anderen Materialeen.3. V. 20.10 
3. Blei: 
a) rohes, in Bloͤcken, Mulden u. s. w., auch 
altes, desgleichen Blei-, Silber- und Gold- Z. V. Za 
glätte..............................·.. S.. V. 4 frei. 
(Ae. 11.) 15
	        
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