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(Nr. 3935.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Januar 1854., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von der Cöln-ütticher Staatsstraße bel St. Jobs über Verlau-
tenheide nach Stolberg.
N.9 Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Cöln-Lütticher Staarsstraße bel St. Jobs über Ver-
lautenheide nach Stolberg, im Regierungsbezirk Aachen, genehmigt habe, be-
stimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-
bau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen
sollen. Zugleich will Jch den Gemeinden Würselen und Haaren gegen Ueber-
nahme der künftigen chausseemäßigen Unrerhaltung der Straße das Recht zur
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal gelrenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demsel-
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß isi durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 16. Januar 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
O#r. 3936—3936.) (Nr. 3986.)