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(Nr. 3937.) Merhöchster Erlaß vom 16. Januar 1854., betreffend die Verleibung der fis-
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Olsberg im Kreise Brilon uͤber Elleringhausen bis zur Bri-
lon-Corbacher Straße im Hoppekethal.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Gemeinde-Chaussee von Olsberg, im Kreise Brilon des Regierungsbezirks Arns-
berg, über Elleringhausen bitz zur Brilon-Corbacher Straße im Hoppekethal
genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die
zu der hausser erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich den Gemeinden Olsberg, Elleringhausen
und Bruchhausen gegen Uebernahme der künftigen chausseemaßigen Unterhal-
tung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be-
stimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Ta-
rifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiun-
gen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
verleihen. Auch sollen die dem ShausseegeldTarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die ge-
dachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 16. Januar 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 2937—3938.) (Nr. 3938.)