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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 7.—
(Nr. 3945.) Allerhöchster Erlaß vom 0. Februar 1854., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee
von Wassenberg über Ratheim, Millich, Hückelhoven und Oovern nach
der Eisenbahnstation Baal.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-
Chaussee von Wassenberg über Ratheim, Millich, Hückelhoven und Dovern nach
der Eisenbahnstation Baal im Regierungsbezirk Aachen genehmigr habe, be-
stimme Ich hierdurch, daß das Expropriarionsrecht für die zu der Chaussee er-
forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialten, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen.
Zugleich will Jch den Gemeinden Wassenberg, Orsbeck, Ratheim, Hückelhoven,
Dovern und Baal gegen Uebernahme der künftigen chausseemätigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erbebung des Chausseegeldes nach den Bestimmun-
gen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein-
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verlei-
den. Auch sollen die dem Chansseegeld -Tarife vom 29. Februar 19 10. ange-
hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 6. Februar 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
5—2947.) 12 (Nr. 30|10.)
erlin den 16. März 1854.