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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
NNr. 8. —
(Nr. 3954.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Februar 1854., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Wegberg im Kreise Erkelenz über Beeck nach der Aachen-
Crefelder Straße bei Kippshoven.
Na Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Wegberg, im Kreise Erkelenz, über Beeck nach der Aachen-
Crefelder Straße bei Kippshoven genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß
das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will
Ich den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegel-
des nach den Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 20. Februar 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1854. (Nr. 8954—3955.) 13 (Nr. 3955.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. März 1854.