Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 108 — 
(Nr. 3960.) Allerhöchster Erlaß vom 13. März 1854., betreffend die Uebertragung der Ver- 
- walkung und des Betriebs der Prinz-Wilhelms-Eisenbahn an die unter 
der Benennung „Königliche Eisenbahn-Direktion“ sortbestehende Königliche 
Direktion der Bergisch-Märkischen Eisenbahn. 
ur Ausführung der Bestimmungen des §. 1. des mit der Prinz-Wilhelms- 
Eisenbahngesellschaft unter dem 14. Februar 1854. abgeschlossenen Vertrages 
ermächtige Jch Sie, die Verwaltung und den Betrieb der Prinz-Wilhelms- 
Eisenbahn der durch Meinen Erlaß vom 14. September 1850. (Gesetz-Samm- 
lung für 1850. Seite 411.) unter der Benennung: Königliche Direktion der 
Bergisch-Markischen Eisenbahn, eingesetzten Behörde zu übertragen. Zugleich 
will Ich dieser Behörde, welche vom Zeitpunkte der Uebernahme der bezeich- 
neten Verwaltung ab den Namen: „Königliche Eisenbahn-Direktion“ führen 
Lurg auch in dieser Beziehung die Befugnisse einer bffentlichen Behörde 
eilegen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. . 
Berlin, den 13. Maͤrz 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats- Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober= Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.