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(Nr. 3960.) Allerhöchster Erlaß vom 13. März 1854., betreffend die Uebertragung der Ver-
- walkung und des Betriebs der Prinz-Wilhelms-Eisenbahn an die unter
der Benennung „Königliche Eisenbahn-Direktion“ sortbestehende Königliche
Direktion der Bergisch-Märkischen Eisenbahn.
ur Ausführung der Bestimmungen des §. 1. des mit der Prinz-Wilhelms-
Eisenbahngesellschaft unter dem 14. Februar 1854. abgeschlossenen Vertrages
ermächtige Jch Sie, die Verwaltung und den Betrieb der Prinz-Wilhelms-
Eisenbahn der durch Meinen Erlaß vom 14. September 1850. (Gesetz-Samm-
lung für 1850. Seite 411.) unter der Benennung: Königliche Direktion der
Bergisch-Markischen Eisenbahn, eingesetzten Behörde zu übertragen. Zugleich
will Ich dieser Behörde, welche vom Zeitpunkte der Uebernahme der bezeich-
neten Verwaltung ab den Namen: „Königliche Eisenbahn-Direktion“ führen
Lurg auch in dieser Beziehung die Befugnisse einer bffentlichen Behörde
eilegen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen. .
Berlin, den 13. Maͤrz 1854.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats- Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober= Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)