Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Aulage E. zu g. 20. 
Mülheim-Essener Eisenbahn-Gesellschaft. 
Diwidendenschein zur Stamm-Aktie Litt. K.K. 
(Piorrts-Stamm-Aktie Litt. B.. ) 
Gegen Rückgabe dieses Scheins zahlt die Kasse der Mülheim-Essener 
Eisenbahngesellschaft in Mülheim a. d. Ruhr an den Inhaber desselben den 
Betrag der nach Maaßgabe der W. 18. und 19. des Statuts vom 20. Januar 
1854. auf die oben bezeichnete Stamm-Aktie (Prioritäts-Stamm-Aktie) für das 
Jahr 18. entfallende Dividende. 
(Stempel) 
Die Direktion der Mülheim-Essener Eisenbahn-Gesellschaft. 
(Auf der Rückseite wird der §. 20. wörtlich abgedruckt.) 
  
(Nr. 3971.) Bekanntmachung über den Beitritt der Landgrafschaft Hessen-Homburg zu dem 
Vertrage dl. d. Gotha den 15. Juli 1851. wegen gegenseitiger Verpflich- 
tung zur Uebernahme der Auszuweisenden. Vom 3. April 1854. 
E. wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwischen Preußen 
und mehreren anderen Deutschen Regierungen wegen gegenseitiger Verpflichtung 
zur Uebernahme der Auszuweisenden vom 15. Juli 1851. (Gesetz-Sammlung 
Jahrgang 1851. S. 711. ff.) in Gemäßheit des F. 15. desselben 
die Landgräflich Hessen-Oomburgsche Regierung 
beigetreten ist. 
Berlin, den 3. April 1854. 
Der Ministerpräsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Manteuffel. 
Redigirk im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Bofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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