Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 176 — 
Kapitel UII. 
Kapital der Gesellschaft. — Eintbeilung desselben in Aktien. — 
Dessen Verwen dung. — Form der Abkbtien. — Uebertrag. — 
Umnschreibung. 
Artikel 6. 
Das Grundkapital besteht aus vier Millionen Thalern Preußisch Kurant. 
Dasselbe zerfällt in vierzigtausend Aktien, jede von hundert Thalern. 
Die bisher auf zweihundert Thaler lautenden Aktien des früheren, zwei 
Millionen Thaler betragenden Grundkapitals, werden gegen neue auf hundert 
Thaler lautende Aktien des auf vier Millionen Thaler erhöhten Kapitals sofort 
in der Art umgetauscht, daß der Inhaber einer alten Aktie von zweihundert 
Thalern dagegen zwei neue Aktien von hundert Thalern erhält. 
Von den noch nicht ausgegebenen zwei Millionen Thalern des Aktien= 
Kapitals werden drei Viertel oder Eine und eine halbe Million Thaler gleich 
emittirt und der Rest zu derjenigen Zeit und unter denjenigen Bedingungen 
ausgegeben, welche der Verwaltungsrath für die Emisston derselben nützlich 
erachtet, ohne daß jedoch eine Aktie des neuen Kapikals je unter Pari emittirt 
werden darf. 
Artikel 7. 
Die Aufforderung zu dem eben im Artikel 6. erwähnten Umtausche der 
Aktien erfolgt durch den Generaldirektor der Gesellschaft zu vier verschiedenen 
Malen in Zwischenräumen von drei Monaten, durch die im Artikel sechs und 
weigateichnete Gesellschaftsblätter und durch das Amtsblatt der Regierung 
zu Aachen. 
Nach Ablauf von drei Monaten, von der letzten Bekanntmachung an ge- 
rechnet, wird durch den Verwaltungsrath ein Prklusivtermin auf ein Jahr 
hinaus angesetzt und in jedem Monate einmal durch die angeführten Blätter 
bekannt gemacht. Mit dem Eintritt des Präklusivtermins werden alle nicht 
eingelieferte frühere Aktiendokumente des Jahres achtzehnhundert sechs und 
vierzig ungültig und alle Ansprüche aus denselben an die Gesellschaft erlöschen. 
Artikel 8. 
Die Aktien der Gesellschaft lauten auf jeden Inhaber; sie werden in 
Deutscher Sprache nach dem beiliegenden Schema 4. abgefaßt. 
Jede Aktie wird mit einer laufenden Nummer versehen, aus dem Stamm- 
Register ausgezogen und von zweien Mitgliedern des Verwaltungsrarhes und 
dem Generaldirektor unterzeichnet. D 
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