Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushaͤndigung 
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern 
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Wollstein, den .. ien .. .. . .. . ... 185.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Bomster 
reise. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Bomster Kreises 
Litt.. M. . . .. 
uͤber .. . . . Thaler Preußisch Kurant. 
Inhaber dieses empfaͤngt in der Zeit vom 1. April bis 15. April 
18. (resp. vom 1. Oktober bis 15. Oktober 18..) gegen Rückgabe dieses 
Kupons an halbjäahrlichen Zinsen 
....... Thaler.....Silbekgroschen 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Wollstein. 
Die innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen- 
den Halbjahres an gerechnet, nicht abgehobenen Zinsen verfallen der Chaussee- 
bau-Ragter Gesetz vom 31. März 1838. §. 2. Nr. 5. (Gesetz-Sammlung 
pag. 249.). 
Wollstein, den .. ten ........ ... 185.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Bomster 
reise. 
  
(Nr. 4002.)
	        
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