Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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(Nr. 4011.) Allerhoͤchster Erlaß vom 24. April 1854., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte fuͤr die Verlaͤngerung der Chaussee zwischen Kotzenau 
und Reisigt, im Regierungsbezirk Liegnitz, in der Richtung auf Hainau, 
durch den Grafen zu Dohna auf Kotzenau. 
A- Ihren Bericht vom 6. April d. J. will Ich die Verlängerung der 
Chaussee zwischen Kotzenau und Reisigt, im Regierungsbezirk Liegnitz, in der 
Richtung auf Hainau, durch den Grafen zu Dohna auf Kotzenau hierdurch 
enehmigen, und demselben auch für diese Verlängerung gegen Uebernahme der 
Verpflichtung zu deren Unterhaltung die fiskalischen Rechte zur Gewinnung der 
Chaussee-Unterhaltungs-Materialien, sowie das Recht zur Erhebung des Chaussee= 
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gelten- 
den Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmun- 
gen über die Befreiungen, sowie der seonsien die Erhebung betreffenden zusätz- 
lichen Vorschriften, unter Vorbehalt des Widerrufs verleihen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Potsdam, den 24. April 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Loftbuchdruckerei. 
(RNudolph Decker.)
	        
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