Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem vorgedachten Statute für 
immer verbunden und mit demselben und den Formularen für die Aktien= und 
Dividendenscheine durch die Gesetz-Sammlung und das Amtsblatt Unserer Re- 
gierung zucr Potsdam und der Stadt Berlin zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
werden soll. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Sanssonci, den 1. Juni 1854. 
(L. 8.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. v. Westphalen. 
St a t u t. 
g. 1. 
Uhter der Benennung „Gesellschaft fuͤr oͤffentliche Wasch- und Bade-Anstal- 
ten zu Berlin“ ist eine Aktiengesellschaft mit dem Zweck zusammengetreten, die 
Stadt Berlin mit Wasch- und Bade-Anstalten zu versehen, die dem Publikum 
zu geringeren, als bisher uͤblichen Preisen zugaͤnglich sein sollen. Die Gesell- 
schaft hat ihren Sitz in Berlin und ist nicht auf eine gewisse Zeitdauer beschränk'. 
F. 2. 
Das Grundkapical der Gesellschaft wird auf 200,000 Rehlr. geschrieben 
zweimal hundert tausend Thaler Preußisch Kurant festgesetzt, welches successive 
nach dem Bedarf von den Aktionairen eingezogen wird. 
F. 3. 
Die Gesellschaft wird als konstituirt angesehen und kann ihre Thatigkeit 
beginnen, sobald die Hälfte des Grundkapitals durch Zeichnung gesichert i7. 
K. 4. 
Die Aktien der Gesellschaft mit den dazu gcborigen Dividendenscheinen 
(Nr. 4030.) 45 wer-
	        
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