Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

— 367 — 
rung aufgenommen, einen Theil des durch das Allerhöchste Nachtrags-Privile- 
gium vom. . .. ... (Gesetz- Sammlung von .. . ) 
Fenehmigten Darlehns von achtzigkausend Thalern bildet und von Seiten des 
Bläubigers unkündbar ist, nach Maaßgabe des umstehend abgedruckten Anleihe= 
und Amortisationsplans zu seiner Zeit zu tilgen, inzwischen aber bis zu dem 
hiernach zu bestimmenden Rückzahlungskermine mit vier und ein halb Prozent 
jährlich *) vexzinsen. 
ittenberg, den rrnaa .. 
Das Deichamt 
des Wittenberger Deichverbandes. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Eingetragen 
im Register ..4 
Mit dieser Obligation sind acht Zinskupons 
41—8. ausgegeben. 
Zinsschein 
zur 
Obligation des Wittenberger Deichverbandes 
Lin.. M . 
uͤber 
. . .. Thaler .. . .. Silbergr. .. . .. Pfennige. 
Inhaber dieses Zinskupons erhält am 2. Januar (resp. 1. Juli) 18. 
die halbjaä4hrigen Zinsen mit# Rthlr. .. ... Sgr. ..... Pf. gegen Ruͤck- 
gabe desselben. 
Wittenberg, den . ten . 
Das Deichamt 
des Wittenberger Deichverbandes. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn sein 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird. 
Eingetragen im Register. W4 
  
O#. 40 Sc n) (Nr. 4042)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.