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rung aufgenommen, einen Theil des durch das Allerhöchste Nachtrags-Privile-
gium vom. . .. ... (Gesetz- Sammlung von .. . )
Fenehmigten Darlehns von achtzigkausend Thalern bildet und von Seiten des
Bläubigers unkündbar ist, nach Maaßgabe des umstehend abgedruckten Anleihe=
und Amortisationsplans zu seiner Zeit zu tilgen, inzwischen aber bis zu dem
hiernach zu bestimmenden Rückzahlungskermine mit vier und ein halb Prozent
jährlich *) vexzinsen.
ittenberg, den rrnaa ..
Das Deichamt
des Wittenberger Deichverbandes.
(Unterschrift dreier Mitglieder.)
Eingetragen
im Register ..4
Mit dieser Obligation sind acht Zinskupons
41—8. ausgegeben.
Zinsschein
zur
Obligation des Wittenberger Deichverbandes
Lin.. M .
uͤber
. . .. Thaler .. . .. Silbergr. .. . .. Pfennige.
Inhaber dieses Zinskupons erhält am 2. Januar (resp. 1. Juli) 18.
die halbjaä4hrigen Zinsen mit# Rthlr. .. ... Sgr. ..... Pf. gegen Ruͤck-
gabe desselben.
Wittenberg, den . ten .
Das Deichamt
des Wittenberger Deichverbandes.
(Unterschrift dreier Mitglieder.)
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn sein
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom
Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.
Eingetragen im Register. W4
O#. 40 Sc n) (Nr. 4042)