— 419 —
gegeben werden, widrigenfalls deren Betrag von der Kapitalzahlung in Abzug
gebracht wird.
g. 6.
Ein Ankauf von Obligationen an der Boͤrse unter dem Nennwerth zum
Zweck der Amortisation F. 4. findet nicht statt.
S. 7.
Die Obligationen und Zinsscheine werden nach den beigedruckten For-
mularen ausgefertigt und von drei dazu bevollmächtigten Mitgliedern des Re-
präsentanten-Kollegiums durch Unterschrift, beziehungsweise durch Faksimile der
Unterschrift, vollzogen.
—— ——„—
Obligation
der
Deichbaugesellschaft zur Melioration des Nieder-Oderbruchs.
SPKRweite Secrie
über Einhundert Thaler.
De. Deichbaugesellschaft zur Melioration des Nieder -Oderbruchs verschuldet
dem Inhaber dieser Schuldverschreibung die Summe von Einhundert Thalern,
deren Empfang das unterzeichnete Reprasentanten-Kollegium bescheinigt. Das-
selbe verpflichtet sich hierdurch, die obige Schuldsumme, welche einen Lheit des
zur vorgedachten Melioration bestimmten, auf Grund des Beschlusses vom
ten . ...... . . .. 18.. durch das Allerhoͤchste Privilegium vom ...... . .
(Gesetz-Sammlung Seite .. ... ) genehmigten zweiten Darlehns von 100,000
Rthlrn. bildet und von Seiten des Glaubigers unkündbar ist, nach Maaßgabe
des umstehend abgedruckten Anleihe= und Amortisations -Mans zu seiner Zeit
zu tilgen, inzwischen aber bis zu dem hiernach zu bestimmenden Rückzahlungs-
Termine mit vier und einem halben Prozent 1 zu verzinsen.
Freienwalde a. d. O., den#rten ... 18.
« Das Repraͤsentanten-Kollegium
der Deichbaugesellschaft zur Melioration des Nieder-Oderbruchs.
Eingetragen im Register. W.4
Mit dieser Obligation sind acht Zinskupons
1. bis 8. auszugeben.
40%. Zins-