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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
Nr. 2—
(Nr. 3913.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1853., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte 2c. für die zu erbauende Kreis-Chaussee von Schroda
nach Kostrzyn.
N.% Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den von der Ver-
tretung des Kreises Schroda, im Regierungsbezirk Posen, beschlossenen Bau
einer Chaussee von Schroda nach Kostrzyn genehmigt habe, bestimme Ich hier-
durch, daß das Expropriarionsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen-
den Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich
will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi-
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chansseepolizei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur bffentlichen
Kenntniß zu bringen. 4
Charlottenburg, den 19. Dezember 1853.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1854. (Nr. 3913—3915.) 3 (Nr. 3914.)
Ausgegeben zu Berlin den 26. Januar 1854.