Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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(Nr. 4063.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Juli 1853., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Beckum, im Fürstenthume Münster, über Ennigerloh und 
Westkirchen nach Warendorf. 
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Beckum, im Fürstentbume Münster, über Ennigerloh 
und Westkirchen nach Warendorf genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, 
daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grund- 
stücke, imgleichen das Recht zur Emnahme der Chausseebau= und Unterhal- 
tungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden 
Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will 
Ich den betheiliöten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemaßi- 
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Besilmmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen 
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Wasferpoliel-VBergehen 
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 17. Juli 1854. 
Friedrich Wilhelm. 
- uͤr den Minister fuͤr Handel 
v. Bodelschwingh. Eberrde und zsrrgsin. ae 
v. Pommer Esche. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4064.,
	        
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